Hallo, man will 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung erreichen und dann als besonders langjährig versichert gelten.
Es heißt aber Arbeitslosengeld 1 wird nicht angerechnet zu den Beitragsjahren, wenn es 24 Monate vor Rentenbeginn bezogen wird.
Was bedeutet dies genau?
Wenn ich zum Beispiel mit 65 Jahren in Rente gehen könnte, mit 60 Jahren arbeitslos werde und dann 2 Jahre Arbeitslosengeld beziehe wird diese Zeit zu den Zeiten für besonders langjährig versichert gerechnet?
Mein Gedanke ist, es werden nur Arbeitslosenzeiten von 63 Jahren bis 65 Jahren in dem von mir geschildertem Fall nicht anerkannt, ist dies so?
Hallo,
du hast doch schon eine Antwort bekommen, warum stellst du die Frage leicht verändert wieder ein? Bzw. warum stellst du nicht dort deine Zusatzfrage ein? Glaubst du, das macht es übersichtlicher? Das Gegenteil ist der Fall!
Bzw. auch dieser Sonderfall ist von der Antwort auf die andere Frage abgedeckt:
Gruß
Christa
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