Vorbemerkung 1:
Ich weiß nicht, ob dies das richtige Forum für Verfassungsjuristen (oder Juristen überhaupt) ist. Wenn nicht, dann bitte an MOD meinen Beitrag umzusetzen.
Vorbemerkung 2:
Ich will ja keinen auf eine Idee bringen (ist aber wohl auch nicht eine so sensationelle Idee, dass sie noch niemand anders gehabt haben wird), aber bei einer Diskussion ist uns dieses Szenario eingefallen.
Erst einmal - zur Erinnerung Artikel 146 GG:
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Also mein Szenario:
Die NPD (oder eine andere rechtsradikale Partei, Organisation) legt dem deutschen Volk eine Verfassung im Sinne der NSPDAP vor und 50.01% der Deutschen stimmen - in freier Entscheidung, also ohne Druck o.ä. - dieser Verfassung zu: hätten wir dann ein zweites Drittes Reich? Und kein Verfassungsorgan (Bundestag, Bundesverfassungsgericht etc.) könnte dies nachträglich ändern?