Hallo,
folgendes könnte man auch als Rechtsfrage verstehen.
Art 55
(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.
(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Wie läuft das dann ab, wenn Wulf gewählt werden soll?
Zählen Ministerpräsidenten nicht zur Regierung?
Ist da nur die Bundesregierung gemeint? Steht so ja nicht da.
Müsste er innerhalb von knapp 30 Tagen alle Aufsichtsratspöstchen aufgeben?