Artikel von privat im Internet gekauft - Gewährleistung wurde ausgeschlossen, aber

Hallo,

ich habe eine etwas kniffelige Frage:
Person A hat bei Person B über das Internet einen Artikel gekauft (eine elektronische Komponente, die nur zusammen mit einem anderen Gerät läuft, das Person B allerdings nicht hat). Über die Funktion wurden deshalb keine Äußerungen getätigt. Im Text steht außerdem „Gewährleistung/Garantie/Umtausch ausgeschlossen“.
Person A schreibt „Wenn alles funktioniert und Sie ihn mir schicken könnten, würde ich ihn nehmen. Überweisen kann ich per Bank.“
Person B schreibt zurück „Hallo, ja, gerne, ich kann ihn per DHL für 5,99 schicken.
Dann brauche ich bitte die Adresse.“

Wenns ich nun herausstellt, dass die Funktion des Gerätes nicht gegeben ist, wie sieht das rechtlich aus… Hat Person B mit ihrem „Hallo, ja, gerne, ich kann ihn per DHL für 5,99 schicken.“ die Funktion des Gerätes bestätigt und ist somit der Passus „Gewährleistung/Garantie/Umtausch ausgeschlossen“ nichtig?

Danke für Eure Hilfe, Grüße Monetti

Es wäre schon wichtig, was genau im Text stand:
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/

Hallo, es stand genau so im Text. Das in Anführungszeichen sind Zitate aus dem Schriftwechsel. Grüße Monetti

Für 5,99 EU würde ich mir keine große Gedanken, geschweige denn Mühe machen. Egal, wer Recht hat.

Das Porto betrug 5,99. Der Artikel 155 Euro!

Es geht um die Beschreibung des Gegenstands.

Nur mal so als Gegenfrage:

Wenn man das Gerät kennt, könnte man dann wissen, dass ein zweites Gerät dazu notwendig ist?

Wenn ich z.B. ein Desktop PC kaufe, dann brauche ich einen Monitor dafür.
Wenn ich den Verkäufer frage, ob der PC denn funktioniert, dann kann er das ja auch mit Ja beantworten.

Um den Monitor muss ich mich dann natürlich noch kümmern.

Daher wäre es wichtig zu wissen um was für ein ominöses Gerät es sich hier handelt.

B ist auf die Frage, ob der Artikel funktioniert, nicht eingegangen.
Andererseits gibt es bei Ebay eine klare Zustandsdefinition von „gebraucht“:

Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers

Durch die Wahl des Zustands „gebraucht“ wurde eine Erklärung im obigen Sinn abgegeben.

Keine WEITEREN Äußerungen, gut. Hätte die Artikelbeschreibung klar gesagt, dass das Bauteil defekt ist, oder dass das Bauteil ungeprüft ist und daher potentiell defekt sein kann, so hätte dies die Kategoriesierung als „Gebraucht im Sinne der Ebay-Definition“ ausgehebelt.

Dazu kommt, dass B von sich aus verpflichtet ist, bei einen mängelbehafteten Artikel die Mängel UNGEFRAGT zu nennen, wenn diese dem B bekannt sind. Ein Verstoß dagegen ist eine „arglistige Täuschung“. Diese ist regelmäßig schwer nachzuweisen, wenn der Mangel nicht ganz offensichtlich ist.

A könnte dem B schreiben: „Das Bauteil würde ich gerne zurückgeben, weil es nicht funktioniert.“
B könnte sich eventuell in der Antwort verplappern und zugeben, dass er den Mangel kannte.

Hallo,
ob das „Gerät“ einen Mangel hat, das ist hier offenbar nicht das Problem, denn der Käufer kann es ja nicht benutzen weil er/sie das dazu nötige „Zweitgerät“ nicht hat. Ich habe es so verstanden, dass der Käufer der Meinung ist, dass der Verkäufer hätte in der Beschreibung hätte ausführlich darauf hinweisen müssen, dass eben ein zweites Gerät, welcher Art auch immer, zum Betrieb des ersteigerten Gerätes notwendig ist ist.
Ich meine, wer sich ein solches Gerät zulegt, er sollte wissen, dass dazu ein weiteres Gerät erforderlich ist, von daher sehe ich da keinen Fehler beim Verkäufer.
Gruss
Czauderna

Also:
Der Verkäufer B sagt, dass der Artikel in Ordnung war und bis zuletzt funktioniert hat. Er kannte den Mangel offenbar nicht.

Der Gegenstand, um den es sich handelt, wäre beispielsweise eine Steuerung. Die Funktioniert ja nicht ohne Maschine. Oder eine elektrische Eisenbahn, die ja auch ohne montierte Schienen nicht fährt. Der Käufer hat also die Eisenbahn gekauft, damit er sie auf seinen Schienen fahren lassen kann. Der Verkäufer ist nicht mehr im Besitz seiner Schienen, die hat er schon verkauft. (Info: Es handelt sich nicht um eine Eisenbahn).

Der Gegenstand ist 30 Jahre alt, der Käufer wusste das. Die Geräte werden nicht mehr produziert. Das Gerät war augenscheinlich auch in einem sehr guten Zustand.

Scheinbar war aber im Inneren ein Bauteil gebrochen. Da, wo man das Teil mit einem Stecker verbindet. Der Verkäufer sagt, dass das bei ihm nicht war. Der Käufer sagt, es sei schon defekt angekommen.

Gut, bei einem 30 Jahre alten Teil aus Plastik kann das schon mal vorkommen, dass etwas abbricht.
Andererseits ist auch seltsam, dass der Käufer schon selbst über 2 identische Artikel verfügt (hat er mitgeteilt), die man nicht alle gleichzeitig benutzen kann. Der Verkäufer überlegt jetzt, ob der Käufer auch das Teil ausgebaut hat (Ersatzteilspender). Kommt ja in der heutigen Zeit alles vor.

Wie auch immer: Ist die Gewährleistung/Garantie/Umtausch gültig oder fraglich?

Geschuldet wird der Versand eines gebrauchten, aber funktionsfähigen Teils.

Dies ist meiner Meinung nach unstrittig. (Verkäufer ist kein Unternehmer, oder? Dann gilt etwas anderes.)

Strittig ist aber, ob der Verkäufer einen funktionsfähigen Artikel ordnungsgemäß verpackt abgeschickt hat (und damit seine Schick-Schuld erfüllt hat), oder der Artikel beim Versand beschädigt wurde (Schick-Schuld auch erfüllt, keine Ansprüche des Käufers!), oder der Käufer selber den Artikel beschädigt hat (auch ohne Haftung des Verkäufers dafür), oder der Verkäufer einen defekten Artikel versandt hat (nur hier hat der Verkäufer ein Problem).

Was wird man vor Gericht nachweisen können? Ich vermute: Nichts davon lässt sich beweisen, dein Rücknahmeersuchen wird abgewiesen werden.

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Was ist denn das Problem hier konkret zu nennen worum es geht?
Wieso gibt es nur Beispiele was es hätte evtl. sein können?

Eine konkrete Aussage wäre hier deutlich angebrachter. Sonst werden hier auch sicherlich keine Antworten kommen die konkret beschreiben was los ist.

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Das wissen wir immer noch nicht, weil die Artikelbeschreibung offensichtlich geheim ist.

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Kann ja nicht funktionieren, ohne das zweite Gerät.

Lieben Dank für Eure Hilfe und Einschätzungen. Das hat mir sehr geholfen.

Es handelt sich um etwas sehr Spezielles, ich wollte jetzt nicht die ganze Gerätschaft erläutern, deshalb habe ich das Beispiel mit der Eisenbahn (oder einer Steuerung) gewählt - das ist für jeden sofort verständlich.

Sehr schön. Und völlig überflüssig.

Wie schon mehrfach nachgefragt geht es allein darum, was genau zur Funktionstüchtigkeit beschrieben war.

Aber nunja, ist ja dein Problem.

Guten Morgen,

es steht doch im Einleitungs-Text: Zur Funktionstüchtigkeit wurde in der Anzeige überhaupt nichts ausgesagt. Umtausch, Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Stand noch dabei.

Der Käufer hat geschrieben „Wenn alles funktioniert und Sie ihn mir schicken könnten, würde ich ihn nehmen. Überweisen kann ich per Bank.“
Person B schreibt zurück „Hallo, ja, gerne, ich kann ihn per DHL für 5,99 (Porto) schicken.
Dann brauche ich bitte die Adresse.“

Dabei ist es doch völlig gleichgültig, um was es sich handelt, oder nicht?
Fakt ist, dass im Inneren ein Teil abgebrochen ist, wodurch sich das Gerät nicht anschließen lässt.
der Verkäufer wusste davon nichts, der Käufer möchte es so nicht hinnehmen.