Hallo,
ich habe eine etwas kniffelige Frage:
Person A hat bei Person B über das Internet einen Artikel gekauft (eine elektronische Komponente, die nur zusammen mit einem anderen Gerät läuft, das Person B allerdings nicht hat). Über die Funktion wurden deshalb keine Äußerungen getätigt. Im Text steht außerdem „Gewährleistung/Garantie/Umtausch ausgeschlossen“.
Person A schreibt „Wenn alles funktioniert und Sie ihn mir schicken könnten, würde ich ihn nehmen. Überweisen kann ich per Bank.“
Person B schreibt zurück „Hallo, ja, gerne, ich kann ihn per DHL für 5,99 schicken.
Dann brauche ich bitte die Adresse.“
Wenns ich nun herausstellt, dass die Funktion des Gerätes nicht gegeben ist, wie sieht das rechtlich aus… Hat Person B mit ihrem „Hallo, ja, gerne, ich kann ihn per DHL für 5,99 schicken.“ die Funktion des Gerätes bestätigt und ist somit der Passus „Gewährleistung/Garantie/Umtausch ausgeschlossen“ nichtig?
Danke für Eure Hilfe, Grüße Monetti