Arzt verweigert, dem Patienten digitale Röntgenbilder zu schicken

Hallo zusammen,

Angenommen, ein Patient will seinen Zahnarzt wechseln und will in diesem Sinne seine Röntgenaufnahmen haben.

Er hat dem Zahnarzt eine ausdrückliche Einwilligung und Forderung zur Verfügung gestellt, dass er ihm seine Röntgenaufnahmen per Mail schicken darf und soll.

Seine Arzthelferin sagt trotzdem, dass aus Datenschutzgründen die die Bilder nur seinem neuen Zahnarzt schicken könnten und dass die keine Röntgenbilder an Patienten schicken.

Der Patient hat dann eine nochmalige Einwilligung und Forderung hingeschickt, diesmal mit dem Verweis auf die Berufsordnung.

Diesmal hat ihm der Arzt selber geantwortet, dass nach § 28 der Röntgenverordnung er verpflichtet sei, alle Röntgenaufnahmen 10 Jahre lang in seiner Zahnarztpraxis aufzubewahren und dass die Eigentumsrechte somit bei ihm liegen. Er sei gerne bereit, die Röntgenaufnahmen des Patienten zur vorübergehenden Einsichtnahme an einen weiterbehandelnden Zahnarzt zu übersenden, um eine nochmalige Strahlenbelastung zu vermeiden. Hierzu sollte man ihm den Namen der Zahnarztpraxis mitteilen. Auch möchte er dem Patient anbieten, eine Kopie seiner analogen Röntgenaufnahmen auf die Kosten des Patienten anfertigen zu lassen. Der Arzt bezweifle allerdings, dass die Bildqualität zufriedenstellend sein wird.

Meiner Logik nach kann es nicht sein, dass ein Patient weniger Rechte auf seine Röntgenaufnahmen hat als ein weiterbehandelnder Arzt. Außerdem möchte der Patient gar nicht, dass sein vorheriger Arzt weiß, wer ihn weiter behandelt, umso mehr will der Patient die Röntgenaufnahmen selber haben, um diese dann bei Bedarf dem weiterbehandelnden Arzt vorzulegen. Außerdem wüsste ich gerne, was der Versand der digitalen Röntgenbilder per Mail dem Patient maximal kosten dürfte (auch wenn der Arzt erstmal komischerweise weigert sich, dem Patient die digitalen Röntgenbilder zur Verfügung zu stellen). Ist es außerdem wirklich so, dass der alte Arzt dem weiterbehandelnden die Röntgenbilder des Patienten ausschließlich zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen sollte?

Danke

[Titelzeile editiert vom www Team]

Hallo,
nein, so ist das nicht - der Arzt muss dem Patienten solche Bilder (Röntgenaufnahmen) aushändigen. Natürlich sind die Originale sein (Arzt) Eigentum - früher wurden da Kopien gemacht, die allerdings vom Patienten bezahlt werden mussten. Heutzutage kann eigentlich jede Arztpraxis eine CD mit den entsprechenden Aufnahmen erstellen und diese dem Patienten aushändigen. Dadurch werden auch unnötige Doppeluntersuchungen/Aufnahmen vermieden, die dann auch doppelt von der Kasse bezahlt würden.
Meines Wissens nach gibt es dazu auch schon entsprechende Gerichsurteile.
Gruss
Czauderna

1 Like

Hi,
so ganz verstehe ich das Problem nicht. Reden wir hier von digitalen oder analogen Bildern?

  • Bei digitalen Bildern ist das logischerweise kein Thema. Allerdings ist das Versenden per Mail bei medizinischen Daten nicht unkritisch. Sind sie denn bereit, Dir ne CD zu brennen? Achtung, die Kosten dafür musst Du berappen. Notfalls verschicken die die Dir auch.
  • Bei analogen Bildern ist das mühsamer. Die darf er Dir tatsächlich nicht rausgeben. (Und da hast Du recht: Papierkopien sind so viel wert wie nix). Ist es wirklich so schlimm, wenn der alte Zahnarzt weiss, zu wem Du zukünftig gehst?

Und vor allem: vielleicht treibe ich mich schon seit Ewigkeiten bei den falschen Ärzten rum, aber meine (wenigen, zugegebenermaßen) Röntgenbilder sind schon ewig digital oder zumindest solide digitalisiert vorhanden. Sind Deine denn überhaupt noch so aktuell, dass der neue Zahnarzt was damit anfangen könnte?