'Asoziales' Verhalten einer anderen Mietpartei

Hinweis: Das Wort asozial wird hier im folgenden in Quotes geschrieben, da es sich um die umgangssprachliche Bedeutung dieses Wortes handeln soll. Die Definition von „asozial“ ist natürlich subjektiv und der eine oder andere Leser mag der Meinung sein, dass das geschilderte Verhalten normal sei.

Hallo allesamt,

gegeben folgendes fiktives Szenario: Herr X wohnt mit Frau, Kleinkind und Hund im 1. OG eines 3 Parteien Haus (Partei 1 = EG = der Vermieter). In diesem Haus wäre alles ruhig, bis eine Nachbarin über ihnen einzog. Diese neue Nachbarin Y hätte ihre „soziale“ Ader schon gezeigt bevor sie einzog, und zwar dadurch, dass sie den Vermieter nötigte, über die neu verlegten Fliesen Laminat zu verlegen (der Vermieter wäre in einer Notlage gewesen, da die Wohnung relativ lange leer gestanden hätte).

Ab dem Einzug käme es dann zu regelmässigen (=täglichen) „Belästigungen“, z.B.

* lautes Türschlagen beim Verlassen der Wohnung und beim Verlassen des Hauses, dto beim Betreten
* Stöckelschuhe auf Laminat verbunden mit oftmals stundenlangem Herumlaufen in der Wohnung (offensichtlich trägt Frau Y die Schuhe fast ganztätig. Ausnahme siehe unten)
* Verschieben von Tischen und Möbeln nachts um 12
* Fallenlassen von Gegenständen auf den Fussboden (jeden Tag mehrmals !)
* Benutzung von Waschmaschine und Trockner (in Frau Y’s Wohnung) nachts um 2
* Benutzung von Dusche und Badewanne nachts um 3 (regelmässig!)
* lautes Fernsehen bis nachts um zwei oder 3 (also bis eine der vorher genannten Tätigkeiten aufgenommen wird)
* Frau Y liefe oftmals nackt von Ihrer Wohnung in den Keller und zurück
* Frau Y würde nachgewiesenermassen auch die Waschmaschine (im Keller) und Waschmittel wie auch die Waschkörbe von X benutzten
* Frau Y würde ihr Auto jeden Tag so quer parken, dass X fast nicht mehr aus der Garage fahren kann (oft nur einige cm Platz).

Auch sei es vorgekommen, dass Frau Y Eigentum von X, welches vor dessen Tür platziert ist, einfach die Treppe runtergeschmissen hätte !

Frau Y sei nicht ansprechbar. Jeder Versuch, mit ihr zu reden, würde zu einem beleidigen Kommentar ihrerseits führen. Der Vermieter sei informiert, hat die gute Frau angesprochen, woraufhin sich aber nichts geändert hat. Seit dem Zeitpunkt würde Y aber nun zusätzlich vor die Tür von X schleichen und mit den Turnschuhen solange quietschen, bis der Hund reagiert und die ganze Wohnung bzw. das ganze Haus aufweckt.

Fragen:

Könnte man den Vermieter auffordern, dieses „asoziale“ Verhalten zu beenden? Und mit welchen Massnahmen könnte man drohen, falls sich das Verhalten nicht ändern wuerde?

Dürfte man dieses „asoziale“ Verhalten im Gespräch mit dem Vermieter auch asozial nennen, oder bestünde hier dann die Gefahr einer Anzeige wegen (vermeintlicher) Beleidigung?

Gruss
norsemanna

Hi

tausche asozial gegen unsozial oder rücksichtslos, dann darf man das auch sagen

Gruß H.

Hallo,

* Frau Y liefe oftmals nackt von Ihrer Wohnung in den Keller
und zurück

Cool! Fotos machen und ins Internet stellen :wink: Natürlich vorher den Kopf abschneiden, damit man Ms. Y nicht erkennen kann.
Das eventuelle Befolgen dieses Tipps geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr und ich übernehme keine Haftung für die Folgen.

Dürfte man dieses „asoziale“ Verhalten im Gespräch mit dem
Vermieter auch asozial nennen, oder bestünde hier dann die
Gefahr einer Anzeige wegen (vermeintlicher) Beleidigung?

Wozu soll das denn gut sein? Ich denke, wenn man dem Vermieter die Zustände so schildert wie hier geschehen, dann kann er das Verhalten von Ms. Y ganz gut ohne fremde Hilfe beurteilen und benennen.

Schöne Grüße

Petra

Hi,

vieles aus der Beispielliste ist kaum greifbar (weil sehr subjektiv - Türen schlagen; Fallenlassen von Gegenständen) nur durch ein aufwendiges Lärmprotokoll oder erst gar nicht angreifbar (z.B. Schuhwerk, Duschzeit).

Eines fällt mir aber auf:

verlegten Fliesen Laminat zu verlegen (der Vermieter wäre in
einer Notlage gewesen, da die Wohnung relativ lange leer
gestanden hätte).

Demnach scheint es in der Gegend mehr Wohnungen als potentielle Mieter zu geben. Ich würde meinem Vermieter sagen, daß ich unter diesen Umständen nicht länger in der Wohnung bleiben will und er sich überlegen soll, welche Mitbewohner er in seinem Haus haben will. Aber eines muß dem Mieter bewußt sein: viele der beschriebenen Verhaltensweisen kann der Vermieter nicht angreifen, so daß im Ergebnis evtl. wirklich nur der Auszug bleibt (es sei denn, die Dame ist so dämlich die angreifbaren Verhaltensweisen (nakt in den Keller, vergehen an fremden Eigentum, behinderndes Parken) nicht einzustellen - dann kann sie der VM wieder loswerden, so er denn überhaupt will)

Gruß Stefan

Wie ich das sehe ist der Vermieter doch der genervte. Er kann also nicht ausziehen, da es ja sein Haus ist. Hab ichs falsch verstanden - Sorry.

Es gibt eine Hausordnung. Darin steht meistens, dass duschen, Wäsche waschen usw. nur innerhalb gewisser Zeiten erlaubt ist. Ebenso sind Ruhezeiten usw. einzuhalten.
Verstößt ein Mieter dagegen - schriftlich auffordern zu Unterlassen. Mit einem Zeugen den Brief zustellen. ( Kann auch die Ehefrau sein!)
Bei mehrfachem Zuwiderhandeln kann man rechtliche Schritte nutzen - frühzeitig nen Anwalt nehmen. Evtl. Haus und Grund beitreten.

Gibts ne Zentralheizung für Warmwasser? Der Vermieter muss nur innerhalb einer bestimmten Zeit Warmwasser bereit stellen! - Dreh der Gurke doch nachts das Warmwasser ab. Die duscht nicht mehr.

Nackig in Keller durch Hausflur ist nicht verboten. Du könntest auch draußen nackig einkaufen gehen, bis jemand sich daran stört und was dagegen unternimmt.

Echt schlimme Situation.

Ich würd nen Anwalt nehmn und alles einsetzen, was ich hab!

Hallo!

Diese neue Nachbarin Y hätte
ihre „soziale“ Ader schon gezeigt bevor sie einzog, und zwar
dadurch, dass sie den Vermieter nötigte, über die neu
verlegten Fliesen Laminat zu verlegen

Eine Nötigung kann ich darin nicht wirklich sehen, nur eine ganz alltäglicher Vorgang von Angebot und Nachfrage. Das Herr X das als asozial sieht … hmmm … finde ich merkwürdig.

* Stöckelschuhe auf Laminat verbunden mit oftmals
stundenlangem Herumlaufen in der Wohnung (offensichtlich trägt
Frau Y die Schuhe fast ganztätig. Ausnahme siehe unten)

Es ist mE nicht verboten, in der eigenen Wohnung Stöckelschuhe zu tragen. Wenn dadurch eine derartige Lärmbelästigung entsteht, sehe ich das eher als einen Fehler in der Bausubstanz. Ein „asoziales“ verhalten ist das Tragen von Stöckelschuhen jedenfalls nicht.

* Fallenlassen von Gegenständen auf den Fussboden (jeden Tag
mehrmals !)

Passiert mir auch ständig.

* Benutzung von Waschmaschine und Trockner (in Frau Y’s
Wohnung) nachts um 2
* Benutzung von Dusche und Badewanne nachts um 3
(regelmässig!)
* lautes Fernsehen bis nachts um zwei oder 3 (also bis eine
der vorher genannten Tätigkeiten aufgenommen wird)

Was sagt die Hausordnung dazu?

* Frau Y würde nachgewiesenermassen auch die Waschmaschine (im
Keller) und Waschmittel wie auch die Waschkörbe von X
benutzten

Wodurch nachgewiesen?

Auch sei es vorgekommen, dass Frau Y Eigentum von X, welches
vor dessen Tür platziert ist, einfach die Treppe
runtergeschmissen hätte!

Sie wurde dabei gesehen?

Seit dem Zeitpunkt
würde Y aber nun zusätzlich vor die Tür von X schleichen und
mit den Turnschuhen solange quietschen, bis der Hund reagiert
und die ganze Wohnung bzw. das ganze Haus aufweckt.

Auch dabei wurde sie gesehen?

Könnte man den Vermieter auffordern, dieses „asoziale“
Verhalten zu beenden?

Soweit es sich wirklich um „asoziales“ Verhalten handelt, kann man mit dem Vermieter sicher darüber reden.

Gruß,
Max

Hallo Denker,

Eine Nötigung kann ich darin nicht wirklich sehen, nur eine
ganz alltäglicher Vorgang von Angebot und Nachfrage. Das Herr
X das als asozial sieht … hmmm … finde ich merkwürdig.

keine rechtliche Noetigung. Ob diese Handlungsweise klug, dumm, die Marktlage ausnutzend oder auch asozial ist, liegt nur im Auge des Betrachters. Ich fuer meinen Teil, der auch Vermieter ist, sehe das vielleicht ein bisschen anders, als reine Nur-Mieter.

Es ist mE nicht verboten, in der eigenen Wohnung Stöckelschuhe
zu tragen. Wenn dadurch eine derartige Lärmbelästigung
entsteht, sehe ich das eher als einen Fehler in der
Bausubstanz.

Nein, das laege dann wohl einfach daran, dass man Laminat ueber Fliesen verlegt ohne Trittschalldaemmung … Allerdings waere das Ganze nicht so extrem laut, wenn Frau Y Hausschuhe verwenden wuerde. Da sie um diese Tatsache weiss und es trotzdem nicht ändert, stufe auch ich das Verhalten als „asozial“ oder - wie von einem anderem hier vorgeschlagen als „unsozial“ ein …

Was sagt die Hausordnung dazu?

Ganz einfach, nach 22 Uhr hat Ruhe zu sein.

* Frau Y würde nachgewiesenermassen auch die Waschmaschine (im
Keller) und Waschmittel wie auch die Waschkörbe von X
benutzten

Wodurch nachgewiesen?

Sie ist dabei gesehen worden.

Auch sei es vorgekommen, dass Frau Y Eigentum von X, welches
vor dessen Tür platziert ist, einfach die Treppe
runtergeschmissen hätte!

Sie wurde dabei gesehen?

Ja.

Seit dem Zeitpunkt
würde Y aber nun zusätzlich vor die Tür von X schleichen und
mit den Turnschuhen solange quietschen, bis der Hund reagiert
und die ganze Wohnung bzw. das ganze Haus aufweckt.

Auch dabei wurde sie gesehen?

Ja.

Gruss
norsemanna

Hallo!

Ich fuer meinen Teil, der auch
Vermieter ist, sehe das vielleicht ein bisschen anders, als
reine Nur-Mieter.

Ich bin auch Vermieter. Außerdem Noch-Nie-Mieter.

Nein, das laege dann wohl einfach daran, dass man Laminat
ueber Fliesen verlegt ohne Trittschalldaemmung …

Jep, wie ich vermutet habe. Das Laminat hat wie Du geschrieben hast der Vermieter verlegt. Nicht die Schuhe, sondern der Boden ist das Problem.

Allerdings
waere das Ganze nicht so extrem laut, wenn Frau Y Hausschuhe
verwenden wuerde.

Ja, das stimmt natürlich. Aber ich glaube kaum, daß ein Vermieter das seiner Mieterin vorschreiben kann. Es ist ja kein so unüblicher Gebrauch der Wohnung, daß man hier einschreiten könnte.

Da sie um diese Tatsache weiss und es
trotzdem nicht ändert, stufe auch ich das Verhalten als
„asozial“ oder

Und da ist sie wieder, die große Frage jedes Zusammenlebens: Inwieweit muß der Einzelne seine Bedürfnisse für den anderen einschränken? Esc istz ja nicht so, daß Frau Y Rollschuh fährt oder Schlagzeug spielt - sie trägt „nur“ High Heels. Daß dabei Lärm entsteht, ist nicht ihre Schuld, sondern liegt am falsch verlegten Laminatboden. Sie deswegen gleich als asozial bezeichnen, halte ich für starken Toback. Genausogut könnte man Herrn X als asozial bezeichnen, weil er von Frau Y erwartet, daß sie sich für ihn derart einschränkt. (Wie gesagt: Sie will nicht Schlagzeug spielen, sondern nur ihre Schuhe tragen. Das sollte einem Menschen in seinem eigenen Haushalt auch erlaubt sein.)

Was sagt die Hausordnung dazu?

Ganz einfach, nach 22 Uhr hat Ruhe zu sein.

Dann sollte der Vermieter das durchsetzen.

Sie ist dabei gesehen worden.

In den drei Fällen: Beschwerde beim Vermieter.

Grundsätzlich würde ich das Wort asozial dabei zu Hause lassen. Es ist eine völlig unproduktive, wenn nicht sogar kontraproduktive Bewertung der Lage. Ein Teil ihres Verhaltens scheint ja bereits ein Racheakt gegenüber dem „ewig nörgelnden“ Nachbarn zu sein …

Gruß,
Max

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Hallo,

Da sie um diese Tatsache weiss und es
trotzdem nicht ändert, stufe auch ich das Verhalten als
„asozial“ oder

Und da ist sie wieder, die große Frage jedes Zusammenlebens:
Inwieweit muß der Einzelne seine Bedürfnisse für den anderen
einschränken? Esc istz ja nicht so, daß Frau Y Rollschuh fährt

Hallo, hallo, hier werden 7 Personen belaestigt, weil eine Person nicht willens ist, Ruecksicht zu nehmen. Und von der Lautstaerke macht es in diesem Fall keinen Unterschied ob sie mit den Schuhen laeuft oder Rollschuh fahren wuerde (nur um das mal von der Lautstaerke her einschaetzen zu koennen). Ich bleibe dabei: Frau Y verhaelt sich „asozial“ und nicht Herr X.

kontraproduktive Bewertung der Lage. Ein Teil ihres Verhaltens
scheint ja bereits ein Racheakt gegenüber dem „ewig
nörgelnden“ Nachbarn zu sein …

Nein. Denn das Verhalten der Frau Y war seit Anfang an so. Herr X hat sich dann erst nach ein paar Monaten darueber beschwert (einmalig).

Gruss
norsemanna

Hallo!

Ich
bleibe dabei: Frau Y verhaelt sich „asozial“ und nicht Herr X.

Es ist halt bloß nicht zielfürend, wenn Herr X sich beim Vermieter über „assoziales“ Verhalten beschwerst und verlangt, das zu „unterbinden“. Letztendlich geht es darum, zu prüfen, was er rechtlich verlangen kann und genau das dann auch eim Vermieter einfordern. Einhaltung der Hausordnung - klare Geschichte. Hochhackige Schuhe - nicht ganz so klar. Da gibt es in der Rechtsprechung unterschiedliche Urteile. Ob der Vermieter von Frau Y verlangen kann, daß sie Hausschuhe trägt, kann davon abhängen, ob es sich um Altbausubstanz, Neubau oder um einen neu verlegten Boden handelt. U.U. hat Herr X keinen Anspruch gegenüber Frau Y, wohl aber gegenüber dem Vermieter, daß er das Laminat besser verlegt.

„Asozial“ ist eine subjektive Wertung, und diese subjektive Wertung begründet halt keinen Rechtsanspruch. Darauf wollte ich hinaus. Und rein rechtlich muß Frau Y die Schuhe halt nicht unbedingt ausziehen, egal ob Herr X das „asozial“ findet oder nicht.

Nein. Denn das Verhalten der Frau Y war seit Anfang an so.
Herr X hat sich dann erst nach ein paar Monaten darueber
beschwert (einmalig).

Ich hatte das aus der Episode mit den Turnschuhen geschlossen.

Gruß,
Max

Au weia…

Es gibt eine Hausordnung. Darin steht meistens, dass duschen,
Wäsche waschen usw. nur innerhalb gewisser Zeiten erlaubt ist.

Gibts ne Zentralheizung für Warmwasser? Der Vermieter muss nur
innerhalb einer bestimmten Zeit Warmwasser bereit stellen! -
Dreh der Gurke doch nachts das Warmwasser ab. Die duscht nicht
mehr.

Tag.

Auch ohne Anwalt zu sein, kann ich dir garantieren, daß Duschen (im normalen Rahmen) - egal zu welcher Nachtzeit - weder von Vermietern noch von anderen Mietparteien im Haus zu beanstanden sondern zu tolerieren ist!
Derartige Klauseln in Hausordnungen sind nichtig.

Und Warmwasser hat rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen, ansonsten würde sich der Vermieter ganz schnell eine berechtigte Mietminderung einfangen!

Gruß
Christian (IANAL)
der den Kopf drüber schüttelt, was sich manche Vermieter einbilden, ihren Mietern aufoktroieren zu dürfen

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