Hinweis: Das Wort asozial wird hier im folgenden in Quotes geschrieben, da es sich um die umgangssprachliche Bedeutung dieses Wortes handeln soll. Die Definition von „asozial“ ist natürlich subjektiv und der eine oder andere Leser mag der Meinung sein, dass das geschilderte Verhalten normal sei.
Hallo allesamt,
gegeben folgendes fiktives Szenario: Herr X wohnt mit Frau, Kleinkind und Hund im 1. OG eines 3 Parteien Haus (Partei 1 = EG = der Vermieter). In diesem Haus wäre alles ruhig, bis eine Nachbarin über ihnen einzog. Diese neue Nachbarin Y hätte ihre „soziale“ Ader schon gezeigt bevor sie einzog, und zwar dadurch, dass sie den Vermieter nötigte, über die neu verlegten Fliesen Laminat zu verlegen (der Vermieter wäre in einer Notlage gewesen, da die Wohnung relativ lange leer gestanden hätte).
Ab dem Einzug käme es dann zu regelmässigen (=täglichen) „Belästigungen“, z.B.
* lautes Türschlagen beim Verlassen der Wohnung und beim Verlassen des Hauses, dto beim Betreten
* Stöckelschuhe auf Laminat verbunden mit oftmals stundenlangem Herumlaufen in der Wohnung (offensichtlich trägt Frau Y die Schuhe fast ganztätig. Ausnahme siehe unten)
* Verschieben von Tischen und Möbeln nachts um 12
* Fallenlassen von Gegenständen auf den Fussboden (jeden Tag mehrmals !)
* Benutzung von Waschmaschine und Trockner (in Frau Y’s Wohnung) nachts um 2
* Benutzung von Dusche und Badewanne nachts um 3 (regelmässig!)
* lautes Fernsehen bis nachts um zwei oder 3 (also bis eine der vorher genannten Tätigkeiten aufgenommen wird)
* Frau Y liefe oftmals nackt von Ihrer Wohnung in den Keller und zurück
* Frau Y würde nachgewiesenermassen auch die Waschmaschine (im Keller) und Waschmittel wie auch die Waschkörbe von X benutzten
* Frau Y würde ihr Auto jeden Tag so quer parken, dass X fast nicht mehr aus der Garage fahren kann (oft nur einige cm Platz).
Auch sei es vorgekommen, dass Frau Y Eigentum von X, welches vor dessen Tür platziert ist, einfach die Treppe runtergeschmissen hätte !
Frau Y sei nicht ansprechbar. Jeder Versuch, mit ihr zu reden, würde zu einem beleidigen Kommentar ihrerseits führen. Der Vermieter sei informiert, hat die gute Frau angesprochen, woraufhin sich aber nichts geändert hat. Seit dem Zeitpunkt würde Y aber nun zusätzlich vor die Tür von X schleichen und mit den Turnschuhen solange quietschen, bis der Hund reagiert und die ganze Wohnung bzw. das ganze Haus aufweckt.
Fragen:
Könnte man den Vermieter auffordern, dieses „asoziale“ Verhalten zu beenden? Und mit welchen Massnahmen könnte man drohen, falls sich das Verhalten nicht ändern wuerde?
Dürfte man dieses „asoziale“ Verhalten im Gespräch mit dem Vermieter auch asozial nennen, oder bestünde hier dann die Gefahr einer Anzeige wegen (vermeintlicher) Beleidigung?
Gruss
norsemanna