Hallo,
eine Ware wird per ATA-Carnet in ein exotisches Drittland gebracht.
Der Auftraggeber und Holder hat dem Erstspediteur die übliche Vollmacht erteilt, dieses Carnet in seinem Namen und seinen Interessen abzufertigen.
Von diesem Drittland wird die Reise nun in weitere Länder weitergehen unter Regie des Erstspediteurs.
Benötigen die vor Ort eingestzten Subspediteure nun eine Vollmacht des Carnetholders zur weiteren Abfertigung, oder kann der Erstspediteur Diese weitergeben?
Gruß
Hummel