ATA Carnet Vollmacht

Hallo,
eine Ware wird per ATA-Carnet in ein exotisches Drittland gebracht.
Der Auftraggeber und Holder hat dem Erstspediteur die übliche Vollmacht erteilt, dieses Carnet in seinem Namen und seinen Interessen abzufertigen.

Von diesem Drittland wird die Reise nun in weitere Länder weitergehen unter Regie des Erstspediteurs.

Benötigen die vor Ort eingestzten Subspediteure nun eine Vollmacht des Carnetholders zur weiteren Abfertigung, oder kann der Erstspediteur Diese weitergeben?

Gruß
Hummel

Hi,

was nützt es wenn Dir jemand „kein Problem“ sagt, es in den Zollvorschriftern dieser Länder auch so steht, aber der lokale Zollbeamte das gerade an dem Tag ganz anders sieht? Ich würde eine solche Vollmacht vorbereiten um sie dann wenn sie gefordert wird schnell zur Hand zu haben.

Andere Länder…

Gruss
K