Atomkraftwerke und Klimawandel

Atomkraftwerke müssen ständig gekühlt werden. Wenn der
Pegelstand von unseren Flüssen - wie in den letzten
Hitzeperioden festgestellt - weiter sinkt, müssen wir mit
einem erneuten Herunterschalten von Kernkraftwerken rechnen.

Also genau wie z.B. bei Kohlekraftwerken, bei denen die Stromerzeugung im Grunde genau so funktioniert wie in einem KKW.

http://www.tagesspiegel.de/politik/auch-atomkraftwer…

Wie Kohlekraftwerke, wobei das bei denen natürlich keine knallige Headline generiert, also die Verkaufszahlen der betreffenden Blätter nicht in die Höhe treibt, also uninteressant ist, medial gesehen.

Damit ist auch die Aussage, dass Atomkraftwerke sicher und
verlässlich Energie liefern würden, in Frage gestellt.

Inwiefern? Dass KKWs bei Wassermangel heruntergeschaltet werden, ist ein Sicherheitsfeature.

Mich würde interessieren, wie sich die Parteien, die für die
Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken gestimmt
haben, dazu äussern.

Die sagen, dass das bei Kohlekraftwerken nicht anders ist.

Gruß TL

Damit ist auch die Aussage, dass Atomkraftwerke sicher und
verlässlich Energie liefern würden, in Frage gestellt.

Inwiefern? Dass KKWs bei Wassermangel heruntergeschaltet
werden, ist ein Sicherheitsfeature.

Auf Das man gegebenenfalls verzichten kann?

Gruß
Spatzi

Dass KKWs bei Wassermangel heruntergeschaltet
werden, ist ein Sicherheitsfeature.

und das gilt in gleicher Weise für Kohlekraftwerke.

Auf Das man gegebenenfalls verzichten kann?

Wer traut sich denn mit einer solchen Schnapsidee in die Öffentlichkeit?

Gruß
Cassius

Halbgarer Mist

Hallo,

Leider nicht…

Bitte die gesetzlichen Bestimmungen angeben, aus denen sich
das ergibt.

Es handelt sich um den Laufzeitverlängerungsvertrag zwischen
AKW-Betreibern und Regierung - also eine privatwirtschaftliche
Vereinbarung, die unabhängig von Gesetzen erfolgte.

Welchen Sicherheitsanforderungen ein Kernkraftwerk zu genügen hat, bestimmt einzig und allein das Atomgesetz. Die Änderungen des Atomgesetztes in Gestalt der 11. und 12. AtG-Novelle, die im Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung erlassen werden sollen, habe ich gelesen. Ich kann nicht erkennen, dass da irgendwelche bestehenden Sicherheitsanforderungen substantiell gesenkt worden wären. Ich nehme allerdings nicht für mich in Anspruch, Atomrechtsexperte zu sein. Wer also die Novellen zutreffender zu deuten vermag, möge mich gerne belehren - aber bitte am Gesetzestext und nicht mit dem Verweis auf irgendwelche unausgegorenen Lautäußerungen Halb- und Vollahnungsloser.

Siehe Bericht Monitor vom 9.9.2010
http://www.bewegung.org/?p=455
http://www.informelles.de/akw-sicherheitscheck/
http://www.ausgestrahlt.de/sicherheitscheck

Wenn man schon Quellen zitiert, sollte man sich wenigstens vergewissern, dass sie auch das hergeben, wofür man sie in Anspruch nimmt. Der erste Link hat überhaupt keinen eigenen Inhalt, sondern verlinkt den Monitor-Beitrag (den ich mir nicht angesehen habe). Die beiden anderen geben - ganz abgesehen davon, dass der Link zu informelles.de ohnehin nur zu seinem substanzlosen Stammtischpamphlet führt - weder zum Inhalt der geplanten Atomgesetznovellen (geschweige denn zu deren Interpretation) noch zum verfahrensmäßigen Ablauf der Laufzeitverlängerung irgendetwas her.

Was den Monitor-Bericht angeht - wenn er denn überhaupt hergibt, was Du behauptest, (was ich nicht weiß) - sei davor gewarnt anzunehmen, damit den Stein der Weisen gefunden zu haben. Bereits die Berichterstattung über die erste sog. „Geheimvereinbarung“ hat gezeigt, dass selbst vermeintlich seriöse Berichterstatter bisweilen nicht imstande (oder nicht willens oder beides) sind, die Primärquellen richtig zu interpretieren und in eine halbwegs objektive Nachricht umzusetzen. Also bitte trotz Monitor nicht mit dem Denken aufhören.

Die Regierung hat zwar einen Teil des Vertrages ins Netz
gestellt, den Abschnitt, über die Sicherheitsanforderungen und
diesbezüglich geplanten Gesetzesänderungen aber NICHT
veröffentlicht: wie AKWs auf den neuesten Stand der Technik,
Wartung, Instandhaltung, Wegfall des Schutzes vor abstürzenden
Flugzeugen usw.

Warum hat sie die geplanten Gesetzesänderungen nicht
veröffentlicht?

Die geplanten Gesetzesänderungen sind veröffentlicht, und zwar komplett, z.B. auf den Seiten des Bundesumweltministeriums:

http://www.bmu.de/energiekonzept/doc/46652.php

Darauf kann man ohne großen Aufwand - und auch ohne Kernenergieexperte oder Lobbyist sein zu müssen - kommen. Dass man es gleichwohl nicht ist, ist zwar nicht schlimm, aber aufschlußreich im Hinblick darauf, welche Mühe man sich bei der Findung seiner Meinung gemacht hat und wie ernstzunehmen diese Meinung ist …

Hallo,

wenn ich eine Antwort auf meine eigentliche Frage erhalten habe

Deine eigentliche Frage ist gegenstandslos, wenn man von der unbestrittenen Tatsache ausgeht, daß der Kühlwasserbedarf bei allen mit Dampfturbinen arbeitenden Kraftwerken von der Kraftwerksleistung abhängt und nicht von der Bauart der „Heizung“ (s.a. Antwort von TL).

Gruß
Cassius

Hallo,

Leider nicht…

Bitte die gesetzlichen Bestimmungen angeben, aus denen sich
das ergibt.

Siehe Bericht Monitor vom 9.9.2010
http://www.bewegung.org/?p=455

Der erste Link hat überhaupt keinen eigenen
Inhalt, sondern verlinkt den Monitor-Beitrag (den ich mir
nicht angesehen habe).

Wenn du dir den Monitor-Beitrag nicht angesehen hast, kannst du ihn auch nicht kommentieren! Er gibt nämlich genau das wider, was ich angeschnitten habe: die Sicherheit wird reduziert!

Die Regierung hat zwar einen Teil des Vertrages ins Netz
gestellt, den Abschnitt, über die Sicherheitsanforderungen und
diesbezüglich geplanten Gesetzesänderungen aber NICHT
veröffentlicht: wie AKWs auf den neuesten Stand der Technik,
Wartung, Instandhaltung, Wegfall des Schutzes vor abstürzenden
Flugzeugen usw.

Die geplanten Gesetzesänderungen sind veröffentlicht,
und zwar komplett, z.B. auf den Seiten des
Bundesumweltministeriums:

http://www.bmu.de/energiekonzept/doc/46652.php

Auf diesen Seiten gibt es ausschließlich politisches GEWÄSCH und Allgemeinplätze, kein einziges konkretes und verbindliches Wort!
Es wird kein einziger Paragraph des Atomgesetzes angegeben, es enhält auch keinerlei Angaben zu den beabsichtigten Gesetzesänderungen. Ganz im Gegensatz zu der Monitor-Sendung, die genau auf die Paragraphenänderungen und ihre Folgen abhebt.

Gruß,
p+p

http://www.bmu.de/energiekonzept/doc/46652.php

Auf diesen Seiten gibt es ausschließlich politisches GEWÄSCH
und Allgemeinplätze, kein einziges konkretes und verbindliches
Wort!

Auf dieser Seite gibt es zusätzliche Links, u.a. den hier:
http://www.bmu.de/atomenergie_sicherheit/downloads/1…

Zum Atomgesetz geht’s hier lang:
http://www.gesetze-im-internet.de/atg/index.html

Gruß TL

http://www.bmu.de/energiekonzept/doc/46652.php

Auf diesen Seiten gibt es ausschließlich politisches GEWÄSCH
und Allgemeinplätze, kein einziges konkretes und verbindliches
Wort!

Auf dieser Seite gibt es zusätzliche Links, u.a. den hier:
http://www.bmu.de/atomenergie_sicherheit/downloads/1…

Auf dieser Seite wird erstmals das Sorgerecht besprochen, das es den Betreibern überläßt, was sie als „Vorsorge“ betrachten. Diesen Passus gab es vorher nicht - ein Gummiparagraph, der alles und nichts ermöglicht. Im Gesetz war vorher genau festgelegt, wie, wann, welche Maßnahmen zu erfolgen hatten. Ein großer Unterschied…

Zum Atomgesetz geht’s hier lang:
http://www.gesetze-im-internet.de/atg/index.html

Die Gesetze zur Sicherheit der Kraftwerke selbst, sind darin nicht enthalten - Wartungsintervalle, neuester Stand der Technik usw. Außerdem ist dies die Fassung von 1959 bzw. 1998 und gibt keinerlei Auskunft über die angestrebte Fassung vom Oktober 2010.

Trotzdem danke für die Links.

Gruß,
p+p

Leseverstehen
Sorry, wenn ich das so deutlich sage, aber wenn man nicht imstande ist, ein einzelnes Posting inhaltlich zu erfassen bzw. eine einzelne Website vollständig zur Kenntnis zu nehmen, dann hat man sich für jede auch nur halbwegs ernsthafte Debatte komplett disqualifiziert.

Wenn du dir den Monitor-Beitrag nicht angesehen hast, kannst
du ihn auch nicht kommentieren! Er gibt nämlich genau das
wider, was ich angeschnitten habe: die Sicherheit wird
reduziert!

Ich habe nicht den Beitrag kommentiert, sondern mich allgemein über die „Qualität“ auch vermeintlich seriöser Berichterstattung geäußert und dazu angehalten, trotz Berichterstattung auch weiterhin selbst zu denken. Dies zu erkennen ist eine Frage schlichten Leseverstehens - noch dazu keine besonders anspruchsvolle.

Auf diesen Seiten gibt es ausschließlich politisches GEWÄSCH
und Allgemeinplätze, kein einziges konkretes und verbindliches
Wort!
Es wird kein einziger Paragraph des Atomgesetzes angegeben, es
enhält auch keinerlei Angaben zu den beabsichtigten
Gesetzesänderungen. Ganz im Gegensatz zu der Monitor-Sendung,
die genau auf die Paragraphenänderungen und ihre Folgen
abhebt.

Am Ende der Seite sind die anstehenden Änderungen im Atomgesetz im Wortlaut verlinkt. Mit anderen Worten: da stehen die Gesetzentwürfe und da sind - welch Wunder - auch Paragraphen drin. Um das zu entdecken, muß man allerdings die Seite bis ganz nach unten scrollen. Ist viel verlangt, ich weiß …

Andere Gesetzentwürfe sind derzeit nicht im parlamentarischen Verfahren. Und was nicht im parlamentarischen Verfahren ist, kann auch nicht Gesetz werden. Punkt.

Hallo,

wenn ich eine Antwort auf meine eigentliche Frage erhalten habe

Deine eigentliche Frage ist gegenstandslos

meine eigentliche Frage bezieht sich auf Atomkraftwerke!
Siehe:
/t/atomkraftwerke-und-klimawandel/6162287

Gruß
Spatzi

Hallo,

Dass KKWs bei Wassermangel heruntergeschaltet
werden, ist ein Sicherheitsfeature.

und das gilt in gleicher Weise für Kohlekraftwerke.

Auf Das man gegebenenfalls verzichten kann?

Wer traut sich denn mit einer solchen Schnapsidee in die
Öffentlichkeit?

Ich kann mit deiner Antwort leider nichts anfangen.

Teilst du die Meinung von T.L., dass ein Herunterschalten von Kernkraftwerken, nur ein Sicherheitsfeateure ist, auf Das man gegebenfalls verzichten könnte?

Gruß
Spatzie

Teilst du die Meinung von T.L., dass ein Herunterschalten von
Kernkraftwerken, nur ein Sicherheitsfeateure ist, auf Das man
gegebenfalls verzichten könnte?

Moment mal, so nun nicht.
Weder habe ich geschrieben, dass das „nur“ ein Sicherheitsfeature ist, noch habe ich gar geschrieben, dass man darauf verzichten könnte.

Meine Aussage lautete und lautet immer noch:
Das Herunterfahren von AKWs bei Wassermangel ist ein Sicherheitsfeature.

Das trifft aber z.B. auf Kohlekraftwerke auch zu.

Gruß TL

Deine eigentliche Frage ist gegenstandslos

meine eigentliche Frage bezieht sich auf
Atomkraftwerke!

Du weißt offensichtlich nicht, dass es zwischen Atomkraftwerken und Kohle-, Gas- oder Müllkraftwerken bei der Art der Stromerzeugung keinen großen Unterschied gibt.

Gruß TL

meine eigentliche Frage bezieht sich auf Atomkraftwerke!

Das habe ich schon verstanden.
Offensichtlich hast Du meine Antwort nicht verstanden.

Also nochmal:
Alle Kraftwerke mit Dampfturbinen, dazu gehören sowohl AKW als auch Kohlekraftwerke, müssen ihre Leistung bei Kühlwassermangel drosseln.

Dein Versuch, mit Hilfe des verlinkten Zeitungsartikels diesen Effekt allein als Risiko der AKW darzustellen, geht deswegen daneben.

Gruß
Cassius

Hallo,

Ich kann mit deiner Antwort leider nichts anfangen.

Das kann schon mal passieren, daß auf eine Suggestivfrage sachliche Antworten kommen.

Gruß
Cassius

Kühlwasser und Dampfturbinen

Atomkraftwerke müssen ständig gekühlt werden.

Du irrst. Gekühlt wird die Dampfturbine und eine solche Turbine haben alle Kraftwerke, die Energie mittelbar oder unmittelbar durch die Erhitzung von Wasser gewinnen.

Die Theorie:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kondensator_(Verfahrens…

Und die Praxis:
http://www.kraftwerk-irsching.com/pages/ekw_de/Neuba…

C.

Hallo,

die von dir genannten sog. Paragraphen enthalten nichts anderes als politische Absichtserklärungen, d.h. völlig unklares Gewäsch und keinerlei konkrete Paragraphentexte, wie sie bereits in der Monitor-Sendung sehr spezifiziert vorlagen und auch längst ausformuliert wurden.

Offensichtlich willst du dir die Sendung aber gar nicht erst ansehen.
Weil sie dir nicht in den Kram paßt? Vogel-Strauß-Politik?

Auch bei der Sorgepflicht für die Betreiber - statt Geschwätz zu veröffentlichen, warum steht da nicht der alte und der neue Paragraph als Gesetzestext nebeneinander (denn der neuee beabsichtigte Gesetzestext wurde bereits ausformuliert), um den angeblich falschen Behauptungen entgegenzutreten? Doch wohl nur weil man die Wahrheit verschleiern will, was nicht ginge, wenn die Paragraphen dort als Argument bzw. Beweis stehen würden!

Du argumentierst genau so wie die Politiker und wirst leider auch noch unsachlich. Meine Lese- und Hörfähigkeit ist offensichtlich weit besser ausgebildet als du es gern hättest. Daher ist das Thema für mich jetzt abgeschlossen.

Gruß,
p+p

Offensichtlich willst du dir die Sendung aber gar nicht erst
ansehen.
Weil sie dir nicht in den Kram paßt? Vogel-Strauß-Politik?

Nein. Ich sehe sie mir deshalb nicht an, weil ich Jurist bin und deshalb Gesetzestexte selber lesen kann und mir nicht von einem in rechtlicher Hinsicht kenntnis- und verständnislosen Journalisten „erklären“ lassen muß, was er für Gesetze hält und was er darin zu finden glaubt.

Du argumentierst genau so wie die Politiker und wirst leider
auch noch unsachlich.

Wer keine Sachkenntnis hat, muß damit rechnen, dass er das auch deutlich gesagt bekommt.

Daher ist das Thema für mich jetzt abgeschlossen.

Für mich auch.