Halbgarer Mist
Hallo,
Leider nicht…
Bitte die gesetzlichen Bestimmungen angeben, aus denen sich
das ergibt.
Es handelt sich um den Laufzeitverlängerungsvertrag zwischen
AKW-Betreibern und Regierung - also eine privatwirtschaftliche
Vereinbarung, die unabhängig von Gesetzen erfolgte.
Welchen Sicherheitsanforderungen ein Kernkraftwerk zu genügen hat, bestimmt einzig und allein das Atomgesetz. Die Änderungen des Atomgesetztes in Gestalt der 11. und 12. AtG-Novelle, die im Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung erlassen werden sollen, habe ich gelesen. Ich kann nicht erkennen, dass da irgendwelche bestehenden Sicherheitsanforderungen substantiell gesenkt worden wären. Ich nehme allerdings nicht für mich in Anspruch, Atomrechtsexperte zu sein. Wer also die Novellen zutreffender zu deuten vermag, möge mich gerne belehren - aber bitte am Gesetzestext und nicht mit dem Verweis auf irgendwelche unausgegorenen Lautäußerungen Halb- und Vollahnungsloser.
Siehe Bericht Monitor vom 9.9.2010
http://www.bewegung.org/?p=455
http://www.informelles.de/akw-sicherheitscheck/
http://www.ausgestrahlt.de/sicherheitscheck
Wenn man schon Quellen zitiert, sollte man sich wenigstens vergewissern, dass sie auch das hergeben, wofür man sie in Anspruch nimmt. Der erste Link hat überhaupt keinen eigenen Inhalt, sondern verlinkt den Monitor-Beitrag (den ich mir nicht angesehen habe). Die beiden anderen geben - ganz abgesehen davon, dass der Link zu informelles.de ohnehin nur zu seinem substanzlosen Stammtischpamphlet führt - weder zum Inhalt der geplanten Atomgesetznovellen (geschweige denn zu deren Interpretation) noch zum verfahrensmäßigen Ablauf der Laufzeitverlängerung irgendetwas her.
Was den Monitor-Bericht angeht - wenn er denn überhaupt hergibt, was Du behauptest, (was ich nicht weiß) - sei davor gewarnt anzunehmen, damit den Stein der Weisen gefunden zu haben. Bereits die Berichterstattung über die erste sog. „Geheimvereinbarung“ hat gezeigt, dass selbst vermeintlich seriöse Berichterstatter bisweilen nicht imstande (oder nicht willens oder beides) sind, die Primärquellen richtig zu interpretieren und in eine halbwegs objektive Nachricht umzusetzen. Also bitte trotz Monitor nicht mit dem Denken aufhören.
Die Regierung hat zwar einen Teil des Vertrages ins Netz
gestellt, den Abschnitt, über die Sicherheitsanforderungen und
diesbezüglich geplanten Gesetzesänderungen aber NICHT
veröffentlicht: wie AKWs auf den neuesten Stand der Technik,
Wartung, Instandhaltung, Wegfall des Schutzes vor abstürzenden
Flugzeugen usw.
Warum hat sie die geplanten Gesetzesänderungen nicht
veröffentlicht?
Die geplanten Gesetzesänderungen sind veröffentlicht, und zwar komplett, z.B. auf den Seiten des Bundesumweltministeriums:
http://www.bmu.de/energiekonzept/doc/46652.php
Darauf kann man ohne großen Aufwand - und auch ohne Kernenergieexperte oder Lobbyist sein zu müssen - kommen. Dass man es gleichwohl nicht ist, ist zwar nicht schlimm, aber aufschlußreich im Hinblick darauf, welche Mühe man sich bei der Findung seiner Meinung gemacht hat und wie ernstzunehmen diese Meinung ist …