Atompolitik

Was genau hat der Bundesrat in Sachen Atomrecht heute (26.11.) beschlossen? Ich ging davon aus, dass dort CDU/FDP keine Mehrheit haben. Wieso wird das Gesetz dennoch durchgewinkt und warum hätte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen können (so habe ich das verstanden), wenn noch nicht geklärt ist, ob das Gesetz überhaupt zustimmungspflichtig ist?
Kann da jemand helfen?
Vielen Dank!
Manu

hab die Antwort gefunden bei SpOn:

"Der Bundesrat hat der Gesetzesnovelle im rechtstechnischen Sinne nicht direkt „zugestimmt“, er hat ledglich „keinen Einspruch“ erhoben. Das klingt wie Wortklauberei, es handelt sich jedoch um zwei unterschiedliche Wege des Gesetzgebungsverfahrens.
Man muss zwischen Einspruchs- und Zustimmungsgesetz unterscheiden.
Beim Einspruchsgesetz hat der Bundesrat nur das Recht einen Vermittlungsausschuss zu bestellen, also „Einspruch“ zu erheben. Nach dessen Tätigkeit könnte der Bundestag das Gesetz jedoch einfach mit der Regierungsmehrheit „durchdrücken“, der Bundesrat hätte keine weitere Einflussmöglichkeit.
In einigien, im GG abschließend geregelten Fällen muss der Bundesrat dem Gesetz jedoch ausdrücklich zustimmten, hätte also die Möglichkeit das Gesetz effektiv zu verhindern.

Angesichts der verhärteten Fronten im Atomstreit hätte ein Veto des Bundesrates nur sinnlosen Verwaltungsaufwand provoziert und so die Verkündung des Gesetzes verschleppt. Diese Verkündung ist aber eine notwendige Voraussetzung um in Karlsruhe Klage erheben zu können."

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