Auf Grundstück Käferbaume - Hochspannungsleitung gefährdet - Wer zahlt das Fällen

Hallo,
auf meinem Grundstück sind vom Käfer befallene Bäume.
Die aus meiner Sicht beim Umfallen die Hochspannungsleitung (nicht auf meinem Grundstück) treffen kann.
Wer ist hier für die das Fällen zuständig?
Wer trägt die Kosten?
Wie sieht es mit der Haftung aus?

Danke

Sprich die Bäume gehören dir mit allen Rechten und Pflichten. Somit

Der Eigentümer

Der Eigentümer

Wie sieht es mit der Haftung aus?

Das kann eigentlich nicht sein ! Denn bei Planung und Bau hat man einen Sicherheitsraum von Bewuchs freigehalten.

Und Neuanpflanzungen in dem Bereich sind untersagt.

Es fehlt an Info. Wo das sein soll, was für Grundstück (bebaut oder irgendwo im Wald).
Im Zweifel mache es dir einfach und frage den Energieversorger oder Netzbetreiber, dem die Hochspannungsleitung gehört.

Anmerkung. Ich glaube nicht es handelt sich um eine Hochspannungsleitung !

MfG
duck313

Dein Grundstück, Deine Bäume, überhaupt die Frage zu stellen wer dafür zuständig ist, ist gelinde ausgedrückt, schon mehr alas nur weltfremd. ramses90

Danke für das Feedback.
Ich habe nun mit dem Netzbetreiber gesprochen.
Es handelt sich um eine Hochspannungsleitung.
Der Abstand der Bäume zur Leitung wird mit 5-6 Metern mit (Spielraum) bemessen. Die Bäume sind aber weit aus höher.
Die vom Käfer befallen Bäume stellen eine Gefahr da und werden auf Kosten des Netzbetreibers gefällt (was er auch muss!).
In diesem Fall trägt ab jetzt die Haftung der Betreiber bzw. die Holzfällfirma, da auch die Gefahr hingewiesen wurde.

Jetzt habe ich hier drei Antworten bekommen und alle waren eigentlich nicht richtig…

Danke trotzdem

leider falsch

leider auch falsch

leider falsch…

warum? hilf uns und lass uns nicht Dumm sterben.

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Du hast recht !

http://www.enso-netz.de/ensonetz/home_netz.nsf/Ressourcen/6AC1ED84D6F15E5AC125825F00353679/$file/Informationsblatt_Holzfreihaltung_MS-und_NS-Freileitungen.pdf

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Leider auch falsch.

Du gehst überhaupt nicht darauf ein, weshalb beim Bau der Hochspannungsleitung nicht auch Dein Nachbargrundstück mit den nötigen Dienstbarkeiten (u.a. Verbot der Bepflanzung mit Gehölzen) belastet worden ist. Durch diesen außergewöhnlichen und seltenen Fehler des Betreibers der Anlage ergibt sich eine seltene Einzelfall-Situation, die sich keinesfalls so vollmundig und großzügig verallgemeinern lässt, wie Du das tust.

Schöne Grüße

MM

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