Aufkleber verkaufen, bestehen Bildrechte?

Hallo,
folgende Farge beschäftigt mich seid Tagen:

Ich habe ein Kleingewerbe mit einem Folienplotter.
Nun habe ich mir Gedanken darüber gemacht Aufkleber bei Ebay zu vertreiben.
Ich habe mir bereits ein paar Motive herausgesucht im Internet, hauptsächlich sind es Sprüche oder „Tuningaufklebern“ wie zB. die berühmte „Shocker Hand“, welche man bei vielen VW-Fahrern am Auto sieht.
Solche Aufkleber werden bei Ebay bereits verkauft und ich frage mich ob das jeder machen kann, oder ob es da sowas wie Bildrechte oder Markenrechte gibt? Und wie erfahre ich das?
Diese „Shocker Hand“ ist ja in dem Sinne keine Firma oder Marke?
Es gibt nur das Design…

Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen…
Danke!

Hallo Chris,
Markenschutz- und Gebrauchsmusterrechte sind IMMER ein zentrales Thema, sobald es um grafische Darstellungen und gewerbliche Motiv-Verwendungen geht.
Es ist ohne beachtlichen Aufwand zu betreiben kaum möglich, heraus zu finden, ob es für die verschiedenen bekannten Motive solche (eingetragenen) Rechte überhaupt gibt und von wem diese ggf. gehalten werden.
Gewöhnlich ist das der Anfang einer entwerder zeitraubenden Suche, die jeder selbst nach besten Kräften durchführen kann, oder eine ggf. kostenintensive Suche und Recherche durch eine Fachkanzlei.
Der Markenschutz (Gebrauchsmusterschutz) wird in D über die DPMA administriert (www.dpma.de) - dort finden sich ggf. Hinweise zum konkreten Thema.
Für allgemein gebräuchliche Befriffe und Motive, die auch noch in freier künstlerischer Gestaltung interpretiert werden, sollte es jedoch keine Probleme geben. Nur eine unübersehbar am Original orientierte Kopie, oder die unmissverständliche Anlehnung an bereits eingeführte Symbole mit entsprechender Bekanntheit, sind heikel und können auch zu Problemem führen, sobald sich der Rechteinhaber - zumeist in wirtschaftlicher Hinsicht - beeinträchtiggt fühlt.
Das ist ggf. eine Gratwanderung die zu Forderungen führen kann, wenn zu deutlich plagiiert erscheint. Jeder Einzelfall ist für sich zu betrachten und zu bewerten.

Viel Erfolg und viel Glück!

Rechtsanwalt fragen

Hallo, wenn ein Copyright besteht, dann ist es normalerweise gekennzeichnet.

Idealerweise fügen Sie die Quellen Ihrer Unterlagen / Bilder bei!

Paralell dazu empfehle ich Ihnen, dass sie sich mit dem Anbieter / Hersteller in Verbindung setzen und sich eine Genehmigung einholen.

Viel Erfolg!

Ralf Wacker

Beispielsweise dieser Aufkleber:
http://ticker.mercedes-benz-passion.com/wp-content/K…
Oder
http://www.nixtedoen.com/wp-content/uploads/2012/04/…
Oder
http://data.communityhost.de/x-bande2/users/34839418…

Als kleines Beispiel …

Hallo,
leider darfst Du das auf keinen Fall tun, da es sich ohne Zustimmung des Erstellers um ein Copyrihtverletztung handeln würde, die je nach Fall ab 5000,- pro Einzelfall, manchmal aber auch deutlich höher bestraft wird. Ich habe hier einschlägige Erfahrungen.
Also, alles schön selbst entwerfen oder die Erlaubnis der Ersteller einholen, schriftlich natürlich.
Viel Erfolg.
MB

Hallo,
ich denke schon, dass bestimmte Motive geschützt sind, aber wo man erfährt, welche das sind, weiß ich auch nicht.

MfG Angelika

Mit den Bildrechten kenn ich mich leider auch nichts aus , da kann ich dir auch nicht helfen .

LG

Güngör

Hallo, bei den aufegrufenen Seiten habe ich kein Copyright erkannt, wenn Sie aber ganz sicher gehen wollen, wenden Sie sich an den Betreiber der Seiten und lassen sich dort eine schriftliche Einverständniserklärung geben!

Herzliche Grüße

Ralf Wacker

Hallo, auf den Seiten habe ich kein Copyright gesehen, wenn Sie aber ganz sicher sein wollen, dann lassen Sie sich vom betreiber der Seiten eine schriftliche Einverständniserklärung geben!

Herzliche Grüsse

Ralf Wacker

Hallo Chris_Fa,

mit Urheberrechten kenne ich mich nicht aus.

Sei Vorsichtig.

MfG

Stefan Seidel