Ausbildung abbrechen und Geschäftsführer werden

Hallo,

ich bin derzeit 21 Jahre alt und bin im 2. Ausbildungsjahr als Automobilkaufmann in einer renommierten Automobilhandelsgruppe.
Seit Beginn meiner Ausbildung bin ich auch teils in die Geschäfte von meinem Vater involviert. Dieser führt derzeit ein Einzelunternehmen in der Dienstleistungsbranche.
In meiner Ausbildung bin ich eigentlich derzeit zufrieden außer das auf mich derzeit alles was Geschäftlich anfällt abgewälzt wird und ich mich in Bezug auf andere Azubis benachteiligt fühle.
Ich habe trotz meinen schulischen und arbeitstechnischen Leistungen keine Möglichkeit die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen.
Da das Geschäft von meinem Vater gerade dermaßen expandiert möchte ich zur Bewältigung der Aufträge meinem Vater beistehen.
Jetzt wäre meine Frage ob es ratsam wäre die Ausbildung mit einer Frist von einem Monat aufzugeben und als Geschäftsführer in der vermutlich in einem Monat existierenden GmbH und dem aktuellen Einzelunternehmen tätig zu sein.
Ich habe auch von vielen Leuten die eine gewisse Lebenserfahrung mit sich bringen gesagt bekommen das ich vom Verhalten, Engagement und Ehrgeiz ein „geborener“ Geschäftsführer bin.
Mal angenommen das Geschäft läuft so wie wir mit dem Steuerberater und der Unternehmensberatung geplant haben wären wir Mitte nächsten Jahres bei einem siebenstelligen Nettoumsatz.
Wenn das Geschäft trotz dessen nicht laufen sollte und ich eine Referenz mit 6-monatiger Geschäftsführererfahrung gemacht hätte könnte man das einer 3-jährigen Ausbildung zum Automobilkaufmann gleichstellen?

Ich wusste nicht in welchem Bereich ich die Frage einordnen konnte deswegen bitte auch den falschen Post löschen.

Danke vielmals für die Antworten

Hallo Kummlau,

mein Rat: Mach deine Ausbildung zu Ende und steig dann in das Geschäft deines Vaters ein.

Wenn die neue GmbH so gut läuft wie prognostiziert und ihr auch daran glaubt, solltet ihr keine Schwierigkeiten damit haben euch ein paar Mitarbeiter einzustellen. Zur Not auch nur vorübergehend. Und selbst wenn ihr finanziell in Vorleistung treten müsstet.

Deine Ausbildung ist ohne Abschluss für die Katz gewesen und Geschäftsführer im eigenen Unternehmen kann, mit Verlaub, jeder werden. Das ist überhaupt keine Qualifikation wenn dir die Firma selber gehört, da du ja automatisch „Chef“ bist.
Von einer, einer Ausbildung gleichzusetzenden Qualifikation durch Berufserfahrung kannst du eigentlich erst reden, wenn du mal eine Zeit lang als angestellter Geschäftsführer in einem fremden Unternehmen gewesen warst das nachweislich nicht dir/euch gehört.
Zudem kennst du ja sicherlich auch die Haftungsrisiken eines Geschäftsführers, bei dem im Handelsregistereintrag als Beruf „Kaufmann“ steht. Etwas anderes fällt mir dazu ansonsten nicht ein.
Zudem muss ein Geschäftsführer ja nicht zwingend auch mitarbeiten, sondern kann auch nebenbei Geschäftsführer sein.

Solltest du dich dennoch dazu entscheiden - viel Erfolg.

P.S. Ja, ich bin GF einer GmbH mit 28 Mitarbeitern, daher weiss ich wovon ich rede.

Gruß
Dirk

Hallo Dirk,

danke vorerst mal für die kompetente Antwort.

Ich möchte ja nicht nur die Belastung durch mein Einstieg mindern sondern möchte auch die finanziellen Vorteile wie z.B. das Gehalt eines Geschäftsführers.

Ich nehme dein Rat zu Herzen und überdenke das Ganze noch einmal.
Ja es kann jeder der Chef seiner eigenen Firma werden aber es geht ja nicht darum ob es die eigene Firma ist oder nicht sondern wie gut man schlussendlich das Unternehmen geführt hat.

Ja die kenne ich.
Ich möchte mich auch Vollzeit in der Firma beschäftigen daher kommt das nebenbei Geschäftsführer sein nicht in Frage.

Nochmals vielen Dank für die rasche Antwort.

Gruß

Kummlau

Lieber Kummlau,

nein, eine 6-monatige Tätigkeit als Geschäftsführer kann man nicht mit der 3-jährigen Ausbildung gleich setzen, wobei man natürlich berücksichtigen muss, für wen Sie die Ausbildung nachweisen wollen/ müssen.

Sparkassen werden die 6-monatige Tätigkeit nicht akzeptieren, da Geschäftsführer eine reine Bezeichnung einer Postition im Unternehmen ist und nichts darüber aussage, wie diese auch ausgefüllt worden ist. Dazu müsste die Bank dann Einblick in die Unternehmenslage nehmen. Um hier eine Aussage über Ihre Geschäftsführertätigkeiten zu gewinnen, reichen allerdings 6 Monate nicht aus, da die Periode zu kurz ist.

Einen 7-stelligen Umsatz halte ich - ohne Ihren Geschäftsplan zu kennen - für eine sehr optimistische Einschätzung. Neue Unternehmen erreichen diese Zahlen nur in äußersten Ausnahmefällen.

In Bezug auf die gefühlte Benachteiligung gegenüber anderen Azubis würde ich Ihnen raten, sich ggfs. an die Berufsschule zu wenden. Diese unterstützen Auszubildende oftmals, Ihre Rechte als Auszubildende durchzubekommen.

Ansonsten hätte ich die Frage, warum die gemeinsame Geschäftsführertätigkeit gemeinsam mit Ihrem Vater nicht noch ein Jahr warten kann. Rechnen Sie mit Umsätzen, die Sie nur jetzt realisieren können? - Dann ist die Idee voraussichtlich nicht auf gänzlich solide Füße gesetzt.

Wenn Sie auch in einem Jahr noch die Umsätze realisieren können, würde ich Ihnen empfehlen, die Ausbildung abzuschließen und dann noch solider zu starten. Immerhin geht man mit einer Gründung auch eine rechtliche und finanzielle Verpflichtung ein.

Mit besten Grüßen,

Regina Krause

Hallo Regina,

ich möchte mich in dieser Weise absichern, dass, wenn ich mal angenommen 1 Jahr das Geschäft geführt habe immer noch auf dem Arbeitsmarkt gute bzw. normale Chancen als „normaler“ Arbeiter habe (keine Führungsposition).

Dadurch das ich zum größten Teil die Termine mit dem aktuellen Bankberater wahrnehme weiß dieser genau was mein Aufgabengebiet in der derzeitigen Einzelfirma ist.

Welche Periode wäre da eher ausschlaggebend ?

Bevor wir den Geschäftsplan mit der Unternehmensberatung ausgearbeitet hatten kam en uns diese Zahlen auch als nicht als realisierbar vor. Aber da wir mit einem weltweit agierendem Unternehmen zusammen arbeiten und dies vertraglich schon feststeht das wir jeden Monat eine gewisse Anzahl von Aufträgen von dem besagten Unternehmen bekommen ist die Planung relativ genau gehalten und somit auch realisierbar.
Diese Umsätze werden auch natürlich nicht nur durch die GmbH sondern auch nebenbei von den laufenden Aufträgen der Einzelfirma erwirtschaftet.

Diesbezüglich werde ich auch gewisse Stationen wie die IHK und auch die Berufsschule ansprechen. Vielen Dank für diesen Tipp.

Nein, die Umsätze sind erst mit dem Ende des 6. Monats im Jahre 2013 realisierbar.
Und das ist die Tendenz auch steigend.

Ich werde ja meine Ausbildung erst am genau 31.08.2014 beenden und habe trotz den Leistungen nicht die Möglichkeit zu verkürzen und somit sind meine Hände gebunden.
Ich möchte jetzt in das Geschäft einsteigen da ich aktuell noch die Möglichkeit habe mich „einzuarbeiten“ was ich mir in einigen Monaten wegen der Größe der Firma nicht zutrauen würde.

Gruß

Kummlau

Hallo,

ob Unternehmen die Ausbildung als gleichwertig betrachten (also IHK Ausbildung im Vergleich zu Geschäftsführertätigkeit) hängt von den Unternehmen und dem Angebot an Bewerbern ab.

Wenn Du nun 6 Monate Geschäftsführer warst und dann zu einem Unternehmen wechseln möchte, schätze ich die Chancen als relativ schlecht ein. Man wird sich fragen: „Warum ist er jetzt kein Geschäftsführer mehr?“ … und er hat ja nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung …

Generell ist der Wechsel vom Geschäftsführer zum „normalen Angestellten“ nicht ganz so einfach - eben aus der oben gezeigten Frage.

Aber mal eine andere Frage: Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre Dein Vater doch mit Dir im Unternehmen. Gäbe es dann da nicht die Möglichkeit, dass die Firma offiziell alleine Deinem Vater gehört (ggfs. über Treuhandverträge) und er einen Antrag stellt, dich als Auszubildenden zu übernehmen?

Dann könntest Du die Ausbildung abschließen und trotzdem in der Firma Fuß fassen.

Liebe Grüße,

Regina

Hallo,

diese Aussage mit der Gleichstellung klingt logisch.
Auch das mit dem Wechsel und der Referenz als Geschäftsführer klingt auch relativ nachvollziehbar. Bloß stell ich mir die Frage ob die Ausbildung für solche Positionen fernab von der Ausbildungsbranche (Automobil) relevant ist.
Wäre toll wenn sich jemand der Erfahrung im Personalwesen hat einen Beitrag leisten könnte.

Ja genau. Wir wären beide im Unternehmen.
Eine super Lösung! Das werde ich mal so durchsprechen.
Vielen vielen Dank.

Gruß

Kummlau

Erst die Ausbildung beenden.

Als GF wird keiner geboren.

Hilfskraft mit befristetem Vertrag für das Supergeschäft von Papa einstellen bis die Ausbildung beendet ist.

Hallo Kummlau,

leider kann ich auf den größten Teil der Anfrage nicht antworten, denn er gehört mehr in den Bereich Lebensführung.
Da vielleicht noch einmal in einem entsprechendem Forum posten.

Klar beantworten kann ich, aus Sicht eines Personalentscheiders, deine Frage:

Wenn das Geschäft trotz dessen nicht laufen sollte :und ich eine Referenz mit 6-monatiger :Geschäftsführererfahrung gemacht hätte könnte man das :einer 3-jährigen Ausbildung zum Automobilkaufmann :gleichstellen?

mit einem eindeutigen NEIN.

Ein guter Geschäftsführer verfügt über ein umfangreiches Wissen. Dies fliegt einem nicht zu, sondern man erwirbt es durch Lernen.
Also, ganz klar: erst eine Ausbildung erfolgreich absolvieren und dann darauf aufbauen.
Ich kenne kein größeres Unternehmen, dass einen Bewerber mit solch einer „Referenz“ in eine verantwortliche Position einstellen würde.

Viele Grüße

Jorma

Hallo Kummlau,

zunächst Glückwunsch zu der Perspektive und dem Mut. Ich persönlich halte die Entscheidung jedoch bedingt für falsch. Der Abschluß einer Ausbildung bei einem renomierten Automobilhandelsgruppe zumal gegenüber der Postione im familieneigenen Unternehmen gegenüber neutral, ist als Referenz im lebenslauf in jedem Fall sehr wertvoll. Wenn die Geschäfte des Familienunternehmens so gut sind, wie beschrieben, dann sind sie das auch noch in einem Jahr (also nach Abschluß der Ausbildung. Geschäftsführer zu sein, ist ohnehin keine Arbeit von 08:00 bis 16:00 Uhr. Wenn dann auch noch Tätigkeiten eines Geschäftsführers mit in Ihrer Ausbildung behandelt werden, umso besser für Ihre spätere Tätigkeit im Familienunternehmen. Aus eigener Erfahrung weiss ich, es ist schwer, zu warten. Aber langfristig tun Sie sich damit einen Gefallen. Also erst Ausbildung beenden, dann Geschäftsführer werden.

Hallo,

Den größten Gefällen tust Du Dir selbs, wenn Du Deine Ausbildung fertig machst! Bitte brich sie nicht ab, denn das macht dir das Leben am Ende schwer, wenn Du Dich vor potentiellen Arbeitgebern irgendwann dafür rechtfertigen musst, warum Du keine Ausbildung hast. Du bist gegenüber anderen Bewerbern immer schlechter gestellt! Ob der Betrieb Deines Vaters laufen wird, das weißt Du nicht und Feine Ausbildungsstelle ist dann weg. Je älter Du wirst um so schwieriger wird es eine Ausbildung zu machen. Hier solltest Du die Zähne zusammenbeißen und An Deine Zukunft denken!!!

Das ist nur ein gutgemeinter Rat. Denk drüber nach.

Viele Grüße

Hi,

in Deutschland bist Du nur so viel, wie Deine Papiere hergeben. Ohne Ausbildung bist Du papiermäßig einauf mit jedem anderen ohne Ausbildung. Also wirst Du von jedem bedacht werden wir ein gewollt-Arbeitsloser, der schlicht keine Lust auf eine Ausbildung hatte.

Es geht in Deutschland auch weniger darum wirklich etwas zu lernen, da die Ausbildungen teilweise echt mies sind. Es geht darum zu sehen, ob Du etwas durchziehen und Dich unterordnen kannst. Und den Beweis bist Du der Gesellschaft noch schuldig.

Das betrifft nicht nur Deinen „Job“, sondern alle Bereiche des Lebens. Überall wird man Dich nebenbei fragen, „Was hast Du denn gelernt?“. „Nix“ ist da keine gute Antwort. Die „Gesellschaft“ will sehen, dass Du Dich eingliederst und in Grenzen sollte man das auch tun.

Aber… ich finde den Gedanken von Dir schon sehr lobenswert, dass Du so schnell Verantwortung übernehmen möchtest. Dir ist sicherlich klar, dass ein Geschäftsführer der einzige in einem Unternehmen ist, der ein Haftungsproblem bekommen kann. Du bist also ab dem Tag kein Sohn und kein Kind mehr. Dein Vater ist ab dem Tag jemand „neben“ Dir und nicht mehr über Dir und er wird Dich nicht mehr beschützen können. Faktisch könntest Du genau so gut ausziehen, das ist, was Deine „Kindheit“ betrifft, vergleichbar.

Zu bedenken:

  • Nach Selbständigkeit wird es sehr schwer wieder Angestellter zu werden (manche sagen es ist unmöglich)
  • Selbständig betrifft immer alle Bereiche des Lebens. Ein Fehler in der Buchhaltung kann Dich im Extremfall ins Gefängnis bringen.
  • Selbständige denken anders als die meisten Angestellten. Dieses Denken macht aber eine Rückkehr ins Angestelltendasein sehr schwer.
  • Risiken und Chancen gibts immer in beide Richtungen: Du kannst natürlich auch sehr erfolgreich sein.
  • Wahre Freiheit haben (fast) nur Selbständige.

Die Ausbildung solltest Du auf jeden Fall abschließen. Dann lerne HGB, BGB, GmbHG, Steuergesetze und Deine Branche betreffenden Gesetze in den wichtigen Bereichen und danach kannst Du eine Entscheidung treffen. Wenn Du dann wirklich glaubst, Du hast die „Eier“, Dich selbständig zu machen, dann leg los! Dann wünsche ich Dir viel Erfolg dabei. Entscheide aber erst, wenn Du alle Risiken und Chancen kennst und wirklich beurteilen kannst.

Deine Entscheidung würde mich interessieren.

Hallo,

eine Ausbildung abbrechen ist immer falsch!!! Mein Tipp als jemand, der sich in der Personalrekrutierung auskennt: Ausbildung sauber beenden und dann erst dem Vater helfen!

Gruß

Hallo,

ich wollte mich bei euch allen erst einmal für die zahlreichen und teils hilfreichen Antworten bedanken.
Der aktuelle Stand derzeit ist, das ich meine Ausbildung mit einer Verkürzung beenden werde und nach alldem bei meinem Vater einsteige.

Ihr habt mir sehr geholfen um die Tatsachen mit offenen Augen zu sehen!

Vielen Dank nochmals !

Mfg

Kummlau