Ausbildung abbrechen und Geschäftsführer werden

Hallo,

ich bin derzeit 21 Jahre alt und bin im 2. Ausbildungsjahr als Automobilkaufmann in einer renommierten Automobilhandelsgruppe.
Seit Beginn meiner Ausbildung bin ich auch teils in die Geschäfte von meinem Vater involviert. Dieser führt derzeit ein Einzelunternehmen in der Dienstleistungsbranche.
In meiner Ausbildung bin ich eigentlich derzeit zufrieden außer das auf mich derzeit alles was Geschäftlich anfällt abgewälzt wird und ich mich in Bezug auf andere Azubis benachteiligt fühle.
Ich habe trotz meinen schulischen und arbeitstechnischen Leistungen keine Möglichkeit die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen.
Da das Geschäft von meinem Vater gerade dermaßen expandiert möchte ich zur Bewältigung der Aufträge meinem Vater beistehen.
Jetzt wäre meine Frage ob es ratsam wäre die Ausbildung mit einer Frist von einem Monat aufzugeben und als Geschäftsführer in der vermutlich in einem Monat existierenden GmbH und dem aktuellen Einzelunternehmen tätig zu sein.
Ich habe auch von vielen Leuten die eine gewisse Lebenserfahrung mit sich bringen gesagt bekommen das ich vom Verhalten, Engagement und Ehrgeiz ein „geborener“ Geschäftsführer bin.
Mal angenommen das Geschäft läuft so wie wir mit dem Steuerberater und der Unternehmensberatung geplant haben wären wir Mitte nächsten Jahres bei einem siebenstelligen Nettoumsatz.
Wenn das Geschäft trotz dessen nicht laufen sollte und ich eine Referenz mit 6-monatiger Geschäftsführererfahrung gemacht hätte könnte man das einer 3-jährigen Ausbildung zum Automobilkaufmann gleichstellen?

Ich wusste nicht wo ich den Beitrag einordnen sollte deswegen der überschneidende Doppelpost. Bitte den falschen Post löschen. Danke

Danke vielmals für die Antworten

Hallo Kummlau,

wenn es das Geschäft Deines Vaters ist, sollte es die Möglichkeit geben nach Deiner Ausbildung im Betrieb ihm ‚zur Seite zu stehen‘. Als Geschäftsführer einer GmbH, die brutalst gegen die Wand gefahren wurde ohne Ausbildung dazustehen, liest sich nach luftschlösschenaffin und realitätsfremd. Würde also nicht gut aussehen in Deinem Lebenslauf.

Ferner hast Du als Geschäftsführer gewisse Pflichten, bei einem Verstoß kannst Du sogar strafrechtlich und über alle Haftungsgrenzen einer GmbH hinweg belangt werden. Du solltest also erst einmal das Handwerk lernen, bevor Du es ausübst. Das ist nichts was man mal so ‚nebenbei‘ machen kann.

Grüße
Thorsten

Hallo Thorsten,

ja die Möglichkeit besteht auf jeden Fall. Bloß ist mein derzeitiges Problem das ich da mit in der Expansion dabei sein will. Da ich auch außerhalb der Ausbildung sehr viel in Richtung GmbHG und HGB mache fällt dies mir auch nicht sehr schwierig da ich auch in diesem Fall meinen Vater habe der mir dabei hilft.
Zu dem Thema mit dem Lebenslauf ist mir das auch klar und bin derselben Meinung.
Aber ich möchte wissen wie man die Referenz als z.B. 6-monatiger Geschäftsführung mit der abgeschlossenen Ausbildung gleichstellen kann.
Da wird schon vertraglich eine Laufzeit über 3 Jahre mit dem größten Kunden schon festgesetzt haben sehe ich ein längeres „Überleben“ der Firma auch als plausibel.

Eben deswegen stelle ich hier die Frage ob es „sinnvoll“ ist die Ausbildung zu beenden da ich mir im Klaren das man so etwas nicht nebenbei machen kann.

Nebenbei danke für deine rasche Antwort.

Gruß
Kummlau

Aber ich möchte wissen wie man die Referenz als z.B.
6-monatiger Geschäftsführung mit der abgeschlossenen
Ausbildung gleichstellen kann.

gar nicht. interessiert niemanden.

wenn die firma von daddy dir für die nächsten 40 jahre ein einkommen sichert, dann spar dir die ausbildung.

wenn die firma umgeht, dann findest du als ungelernter entweder in der branche etwas oder du machst dann eine ausbildung (weiter). je nachdem, wie alt du dann bist, wird es unbequem werden.

du musst dir jetzt darüber im klaren sein, dass du ungelernt bleibst, egal wie lange du dich geschäfstführer nennst…

gruß inder

Hallo Inder,

Ok.
Ist leider aktuell nicht der Fall :smiley:.

Könnte ich meine Ausbildung dann nach einem Jahr „Pause“, natürlich unter der Vorraussetzung das mich ein Betrieb ausbildet, fortsetzen?

Ja das ist mir klar.

Gruß
Kummlau

unter der Vorraussetzung das mich ein Betrieb ausbildet, fortsetzen?

Wenn Du nicht mal von selber auf die Idee kommst, daß Dich der Betrieb Deines Vaters ausbilden kann, bist Du evtl. nicht zum Geschäftsführer geeignet :wink:.

Ja das ist mir klar.

Scheinbar nicht. Frage ansonsten die IHK, wie so etwas gehandhabt wird.

Ich selber tendiere dazu, daß Du die jetzige Ausbildung beenden solltest. Wenn es sein muß, dann mit links und wenig Zeitaufwand, und 'ner 4 als Abschluß.

Gruß
Kummlau

Viel Erfolg!

Erdbeerzunge

Hallo,

Jetzt wäre meine Frage ob es ratsam wäre die Ausbildung mit
einer Frist von einem Monat aufzugeben und als Geschäftsführer
in der vermutlich in einem Monat existierenden GmbH und dem
aktuellen Einzelunternehmen tätig zu sein.

Ich verstehe nicht, wie man eine derartige Frage an ein Forum stellt, bei dem man die Qualifikation der Antworter nicht kennt.

Wenn das Geschäft trotz dessen nicht laufen sollte und ich
eine Referenz mit 6-monatiger Geschäftsführererfahrung gemacht
hätte könnte man das einer 3-jährigen Ausbildung zum
Automobilkaufmann gleichstellen?

Nein

auch ohne Gruß