Ausbildungsvertrag

unser sohn beginnt dieses jahr seine lehrausbildung und ist demzufolge im moment auf lehrstellensuche.er hat sich bei vielen firmen beworben und langsam gehen die ersten angebote für einen ausbildungsplatz ein. unsere frage ist nun, ob er mehrere verträge unterschreiben kann und sich dann am ende das beste angebot heraussucht und von anderen verträgen zurücktreten, oder ob er sich nur für ein angebot entscheiden darf? die frage steht deshalb weil er schon verräge zur unterschrift vorliegen hat, aber auch noch mehrere vielversprechende bewerbungen laufen hat. wer kann uns da eine auskunft geben?

Hallo,

hoffentlich nimmt er dann die Stelle bei einem Ausbildungsbetrieb an, welcher auch mehrere Ausbildungsverträge unterschreibt, und deinem Sohn dann zwei tage vor Beginn sagt, dass sie sich für einen anderen entschieden haben!

Michael

PS. ich bin fassungslos aufgrund dieser gedanken!

faq 1129 nicht gelesen? falsches Brett> Arbeitsrec
wer Brettbeschreibungen ingnoriert, nicht grüßen kann, die reine Kleinschreibung allen Hilfsbereiten zumutet, ein falsches Brett benutzt, darf keine qualifizierte Ratschläge erwarten.
Nur soweit, von Verträgen kann man nicht zurücktreten, sondern gemäß Vertrag kündigen.

auch ohne Gruß

Hallo,

trotz harscher Kritik meiner Vorgänger möchte ich eine sinvolle Antwort geben. Bei jedem Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages gibt es eine so genannte Probezeit.
"Während der Dauer einer vereinbarten Probezeit gilt nach § 622

Abs. 3 BGB eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Aus einem Tarifvertrag kann sich eine kürzere Frist ergeben. Per privatvertraglicher Regelung ist auch eine längere Kündigungsfrist möglich."

Quelle: Wikipedia

Allerdings ist es auch sehr unverschämt, soetwas zu tun. Es kommt aber vor. Meiner Meinung nach ist es eher wichtig, wo er nach seiner Ausbildung arbeitet.

Gruß