Wir waren heute bei der Ausländerbehörde, die Dame war unhöflich und unfreundlich. Sie war sehr herablassend und handelte willkürlich. Seit 3 Jahren ist immer die gleiche Person für uns zuständig.
Die Dame begründete mit angeblichen Gesetzen die nicht stimmen oder überhaupt existieren.
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Ohne einen B1 Prüfungsnachweis gäbe es für Ausländer nur eine 1 jährige Aufenthaltsgenehmigung bzw. Verlängerung.
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Für Ausländer die eine B1 Prüfung nachweisen können höchstens 2 Jahre Aufenthalt bzw. Verlängerung auf 2 Jahre.
Solche Gesetze kenne ich nicht und habe keine gefunden.
Wir müssen uns endlich über dieses Verhalten beschweren.
Zu meinem Mann er ist verheiratet hat zwei Kinder und einen festen Job mit gutem Einkommen. Er lebt seit Februar 2011 in Deutschland und wir verfügen über genügend Wohnraum. Bis auf die B1 Prüfung hat er alle erdenklichen Deutschkurse besucht.
Was denken Sie drüber gibt es solche Gesetze wirklich?
Danke für eure Antworten.