ausländischer Titel in Deutschland durchsetzbar

der Trick bei und mit den tschechischen Inkassofirmen ist ja der, daß sie vielleicht im Hinterkopf haben, einen Titel vor einem tschechischen Gericht durchzusetzen usw… Malta wäre auch so ein Kandidat für " Goldgräberstimmung ", wenn es um eine Titel bei Inkassoforderungen geht zum Beispiel… Sind ausländische Titel überhaupt in Deutschland " durchsetzbar ", d.h. bemüht sich ein Gerichtsvollzieher für einen im Ausland erwirkten Titelbeschluß?

Hi.

Mach dich doch bitte nicht selbst verrückt. Die erwirken keinen Titel und das Ganze verläuft im Sande. Bleib mal geschmeidig. :wink: