Grundsätzlich kann jemand zur Fahrzeugübergabe und Durchführung der Formalitäten bevollmächtigt werden.
Der Vertrag wird mit dem Eigentümer des Fahrzeugs geschlossen. Du musst also glauben, dass Daten und Unterschriften auf dem Kaufvertrag echt sind, weil der Bevollmächtigte wohl kaum den Personalausweis des Besitzers dabei haben wird.
Leider wirst du auch nicht die Echtheit und Vollständigkeit der belgischen Papiere prüfen können.
Scheinbar gibt es in Belgien keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 und daher wird dort bei jedem Verkauf die Originalrechnung des Erwerbs als Eigentumsnachweises vorgelegt.
Ich fand einen Bericht aus 2010, da wurden geleaste Fahrzeuge in betrügerischer Absicht an Deutsche verkauft.
Die mussten dann an den Leasinggeber zurückgegeben werden und das Geld war futsch.
Der Verkäufer möge doch bitte selber erscheinen, oder zumindest seine Personalausweis dem Mitarbeiter mitgeben. Er möge den Kaufvertrag vorab unterschreben und einen Eigentumsnachweis in Form der Originalrechnung seines Kaufs beilegen. Natürlich auch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Zudem möchtest du darauf hinweisen, dass sich der Ort der Übergabe geändert hat. Um alle Papiere direkt prüfen lassen zu können, trifft man sich auf dem Besucherparkplatz der Polzeistation deiner Stadt.