Bafög - Wann zählt es als Betruf?

Einer meiner Kommilitonen (und mitterweile guter Freund) bricht leider das Studium ab. Aber nur in seinem Kopf.
Er hat anscheinend vor trotzdem noch die 200 Euro Studentschaftsbeiträge zu bezahlen (für das NRW-Ticket) und um weiterhin Bafög beantragen zu können. Aber er hat wohl nicht mehr vor Kurse/Vorlesungen/Seminare usw zu besuchen.
Hab schon oft gehört dass das viele Leute so machen.
Kann man sowas bedenkenlos mache, weil es ja niemand angeht was man aus seinem Studium macht?
Oder gilt sowas als Betrug? Vor allem wegen dem Bafög.
Damit ich weiß ob ich ihn mal richtig zur Vernunft bringen muss oder nicht.

Schonmal Danke im voraus für eure Antworten. :smile:

Hallo!

Kann man sowas bedenkenlos mache, weil es ja niemand angeht
was man aus seinem Studium macht?

Kurzfristig von zwölf bis Mittag gedacht, kann man sicherlich Bafög beziehen, ohne tatsächlich zu studieren. Aber das hat natürlich Folgen. Sollte jemand später noch einmal auf die Idee kommen, mit Bafög-Unterstützung studieren zu wollen, wird es schwierig. Der Weg ist vermutlich verbaut. Die u. U. lebenslang negativen Folgen für die berufliche Stellung wird der Betroffene jetzt weit von sich weisen und nicht begreifen wollen. Wenn er irgendwann kapiert, ist es zu spät. Die nicht nach besonderer Lebenstüchtigkeit riechende Methode funktioniert ohnehin nur, bis die nächsten Leistungsnachweise zu bringen sind.

Außerdem kommt irgendwann der Zeitpunkt für die Rückzahlung der Bafög-Förderung. Das ist doch wohl ein Darlehen und damit baut der Nicht-Student Schulden auf, die ihm vorsehbar wenig Freude bereiten werden.

Gruß
Wolfgang

Tach,

zusaetzlich zum bereits gesagten:

Wenn man vorhat zu arbeiten, wird das erzielte Einkommen bei der Bemessung der Foerderung beruecksichtigt, sprich, man bekommt weniger bis gar Nichts. Lediglich 400Euro/Monat sind anrechnungsfrei (in Wahrheit ist das alles etwas komplizierter, aber das ist die grobe Marschrichtung).

Zwotens, ab dem 5ten Fachsemester hat der Student nachzuweisen, dass „[…] die den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte gemacht […]“ wurden. Sprich: man muss Scheine und Pruefungsergebnisse vorlegen (oder einen Wisch vom Bafoegbeauftragten des Fachbereichs).

Drittens, um foerderungsberechtigt zu sein, darf der Student nicht mehr als 20h/Woche arbeiten (damit soll sichergestellt werden, dass er auch Zeit fuers Studieren hat). Ausnahmen sind Semesterferien.

Insgesamt also eine eher bescheidene Idee mit vielen Fallstricken, die im Idealfall maximal dazu fuehrt, dass man einen Schuldenberg anhaeuft, den man, sollte man jemals einen vernuenftig bezahlten Job haben, schoen abtragen darf.

Gruss
Paul

Moin,

Oder gilt sowas als Betrug? Vor allem wegen dem Bafög.

wird das BaföG nicht als Kredit gewährt?
Dann muss es doch irgendwann zurück gezahlt werden.
Zudem war es bei mir damals so, daß ich zweimal nachweisen mußte, welche Studienleistungen ich erbracht hatte. Entsprach das nicht den Anforderungen, wurde die Auszahlung eingestellt.

Ob das heuten noch so ist, weiß ich allerdings nicht.

Gandalf

Servus zusammen,

bei mir war es auch ein Darlehen, dass ich allerdings aufgrund bestimmter Umstände nicht nicht zurück zahlen muss. Ist soweit ich weiß auch abhängig vom Bundesland.
Die vorraussetzung dafür ist allerding auch ein Abschluss.

Insgesamt wird es deinem Spezi aber auch schwer fallen bei der geringen Anzahl an Stunden, die ein „Werksstudent“ arbeiten darf auf ein vernünftiges Gehalt zu kommen. Sollte er sich überlegen daran zu Tricksen würde ich sehr vorsichtig sein! Da man hier Vorsatz unterstellen muss und wie das auch bei der Nicht-angabe von Vermögen geschieht, ungut ausgehen kann.

Gruß
Alex