Hallo,
Ich bin weder Jurist noch kann und darf ich eine Rechtsberatung geben. Ich kann nur meine Meinung dazu schildern.
Dieser Fall ist vortrefflich für einen Rechtsstreit geeignet. Man kann problemlos beide Auffassungen vertreten,die beide einleuchtend und logisch sind. Dementsprechend wäre es wie Wahrsagen voraussagen zu wollen wie ein Rechtsstreit ausginge.
Da dies wenig hilfreich ist zwei Rechtsauffassungen erst durch ein Gericht entscheiden zu lassen, sollte vielleicht anders heran gegangen werden.
Ich stimme durchaus mit Ihnen überein,dass ein *Normalo* nicht vollumfänglich kundig über das System der Bahn sein muss und KANN (können die ja meist selbst nicht). Das ist durchaus auch rechtlich relevant.
Allerdings würde die Gegenseite argumentieren,wieso es nicht auffiel das keine Rechnungen ankamen,Sie keinen Nachsendeantrag stellten (denn dann wäre die Post ja schuld) und ganz schlicht wieso sie nicht forschten warum nichts kommt. (das man nach einem Umzug anderes im Kopf hat ist menschlich aber unerheblich)
Grundsätzlich steht aber ein Vertrag im Vordergrund.
Sie haben sich entschieden gegen Geld eine Leistung in Anspruch zu nehmen. Soweit so gut. Nun ist die Frage,was steht in den AGBs die Sie damit anerkannt haben? Kann die Bahn sich darauf berufen das Sie es hätten wissen KÖNNEN (ja nicht sogar wissen müssen weil man ja unterschreibt/anklickt es gelesen zu haben).
Da müssten Sie die AGBs noch einmal lesen.
Aber so stur wie die Bahn können auch wir *Normalos* sein
Die Bahn verliert immer mehr Linien und allein wegen der S-Bahn in Berlin stehen sie dort unter Dauerfeuer.
Das was man also versuchen kann ist noch mehr Druck,da Menschlichkeit ja da kein Argument zu sein scheint.
Wenn Sie in Berlin wohnen,wäre die BZ. oder der Kurier eine Idee,einer von beiden hat eine Rubrik die Verbrauchern in genau solchen Fällen hilft. Sie wollen ja nicht für die Bahncard nicht bezahlen,sondern die Inkassokosten aus dem Weg haben,wie ich meine.
Oder sie machen es ganz groß über etwa Akte oder Escher,die so etwas auch gern aufgreifen,worauf dann meist große Kulanz demonstriert wird,auf die ursprüngliche Forderung zurückgegangen wird.
Leider ist Öffentlichkeit oft das Einzige was die Bahn versteht,wie man ja in den Fällen wo Bahnpersonal Minderjährige aus dem Zug geworfen hat,gesehen hat.
Rechtlich kommt es meines Erachtens darauf an was in den AGBs steht. Aber wenn Sie das genau wissen möchten,müssten Sie einen Anwalt aufsuchen. Oder Sie stellen die Thematik in einem Rechtsforum zur Diskusion,was Ihnen aber nicht zeitnah weiterhilft wie ich meine.
Wie auch immer Sie sich entscheiden,ich wünsche Ihnen viel Glück dabei.