Bahn.de Adressänderung Bahn.de vs. BahnCard

Hallo,

habe momentan mit der bahn ein Problem. Bin letztes Jahr umgezogen, habe meine Adresse aber nur unter Bahn.de geändert. Da ich nen BahnCard Abo hatte liefen die Rechnungen dafür dann (ca. 1/2 Jahr später) an meine alte WG und versandeten dort. Jetzt hat die Bahn ein Inkasso eingeschaltet:

Wie ich rausgefunden habe, reicht es der Bahn nicht, die Adresse unter Bahn.de zu ändern. Die BahnCard hat da nen anderes Konto für. Ich hätte meine Adresse zusätzlich beim BahnCard-Service ändern müssen!!!
Jetzt meine Frage: Kann die Bahn verlangen, dass der User den Durchblick hat und von sich aus kapiert, dass bahn.de und BahnCard-Service unterschiedliche Firmen sind und man daher unterschiedliche Nutzerkonten hat? Ich habe mich damals extra unter „meine Bahn“ umgesehen und keinen solchen Bereich gefunden. Wie man mir am Telefon sagte, könne man eine PIN beantragen, um dann die BahnCard online zu bearbeiten …

Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Hallo
Hast Du schon beim Bahncard-Service angerufen? Die sind da normalerweise schon kulant, wenn Du denen darlegst, dass Du die Anschrift ja geändert hast (die aber mehr oder weniger zu doof sind, das sinnvoll zu kanalisieren).
Gruß & viel Glück

Die Rechtslage ist eindeutig und hat überhaupt nichts mit den unterschiedlichen Webportalen zu tun.
Dein Vertragspartner (Bahncard-Service, oder welche Firma nun auch immer genau) hat alles ihm Mögliche getan, nämlich die Rechnungen an die bekannte Adresse versandt. Dass du deinerseits versäumt hast, die Adressänderung entsprechend dort bekanntzugeben, bzw. zumindest einen Nachsendeauftrag bei der Post zu stellen, fällt dir zu Lasten, weil dir das klar zuzumuten gewesen wäre.

Hallo,

Ich bin weder Jurist noch kann und darf ich eine Rechtsberatung geben. Ich kann nur meine Meinung dazu schildern.

Dieser Fall ist vortrefflich für einen Rechtsstreit geeignet. Man kann problemlos beide Auffassungen vertreten,die beide einleuchtend und logisch sind. Dementsprechend wäre es wie Wahrsagen voraussagen zu wollen wie ein Rechtsstreit ausginge.

Da dies wenig hilfreich ist zwei Rechtsauffassungen erst durch ein Gericht entscheiden zu lassen, sollte vielleicht anders heran gegangen werden.

Ich stimme durchaus mit Ihnen überein,dass ein *Normalo* nicht vollumfänglich kundig über das System der Bahn sein muss und KANN (können die ja meist selbst nicht). Das ist durchaus auch rechtlich relevant.
Allerdings würde die Gegenseite argumentieren,wieso es nicht auffiel das keine Rechnungen ankamen,Sie keinen Nachsendeantrag stellten (denn dann wäre die Post ja schuld) und ganz schlicht wieso sie nicht forschten warum nichts kommt. (das man nach einem Umzug anderes im Kopf hat ist menschlich aber unerheblich)
Grundsätzlich steht aber ein Vertrag im Vordergrund.
Sie haben sich entschieden gegen Geld eine Leistung in Anspruch zu nehmen. Soweit so gut. Nun ist die Frage,was steht in den AGBs die Sie damit anerkannt haben? Kann die Bahn sich darauf berufen das Sie es hätten wissen KÖNNEN (ja nicht sogar wissen müssen weil man ja unterschreibt/anklickt es gelesen zu haben).
Da müssten Sie die AGBs noch einmal lesen.

Aber so stur wie die Bahn können auch wir *Normalos* sein :wink:

Die Bahn verliert immer mehr Linien und allein wegen der S-Bahn in Berlin stehen sie dort unter Dauerfeuer.
Das was man also versuchen kann ist noch mehr Druck,da Menschlichkeit ja da kein Argument zu sein scheint.
Wenn Sie in Berlin wohnen,wäre die BZ. oder der Kurier eine Idee,einer von beiden hat eine Rubrik die Verbrauchern in genau solchen Fällen hilft. Sie wollen ja nicht für die Bahncard nicht bezahlen,sondern die Inkassokosten aus dem Weg haben,wie ich meine.
Oder sie machen es ganz groß über etwa Akte oder Escher,die so etwas auch gern aufgreifen,worauf dann meist große Kulanz demonstriert wird,auf die ursprüngliche Forderung zurückgegangen wird.
Leider ist Öffentlichkeit oft das Einzige was die Bahn versteht,wie man ja in den Fällen wo Bahnpersonal Minderjährige aus dem Zug geworfen hat,gesehen hat.

Rechtlich kommt es meines Erachtens darauf an was in den AGBs steht. Aber wenn Sie das genau wissen möchten,müssten Sie einen Anwalt aufsuchen. Oder Sie stellen die Thematik in einem Rechtsforum zur Diskusion,was Ihnen aber nicht zeitnah weiterhilft wie ich meine.

Wie auch immer Sie sich entscheiden,ich wünsche Ihnen viel Glück dabei.

Jetzt meine Frage: Kann die Bahn verlangen, dass der User den
Durchblick hat und von sich aus kapiert, dass bahn.de und
BahnCard-Service unterschiedliche Firmen sind und man daher
unterschiedliche Nutzerkonten hat? Ich habe mich damals extra
unter „meine Bahn“ umgesehen und keinen solchen Bereich
gefunden. Wie man mir am Telefon sagte, könne man eine PIN
beantragen, um dann die BahnCard online zu bearbeiten …

Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Hallo!
Üblicherweise erreichen mich nur Fragen aus dem Mietrecht, daher kann ich nicht viel dazu sagen.
Wenn man jedoch folgende Seite aufruft:
http://www.bahn.de/q?s=faq.pk/DEU/de&l=de&c=DEU&n=7&t=2
taucht der BahnCardService klar unter DB Bahn auf,
der Klick auf ‚weitere Telefonnummern‘ kennzeichnet den BahnCardService NICHT! als eigenständige Firma.
Bis hier würde ich sagen: Drauf ankommen lassen!
Aber Sie haben doch wahrscheinlich bereits zurückliegend Rechnungen bekommen, auf denen die Eigenständigkeit ersichtlich war. Das würde die Erfolgsaussichten m.E. schmälern.

Good luck!

Hallo, vielen Dank für die vielen und Hilfreichen Beiträge! Ich werde es erstmal probieren mit der Bahn auf Kulanz zu reden. Wie gesagt, ich bin ja selber nicht Schuldlos … werde mir mal eine Liste mache mit allen Abos die ich so habe.
Sollte ich etwas besondere erreichen poste ich das hier.

BG

Jetzt meine Frage: Kann die Bahn verlangen, dass der User den
Durchblick hat und von sich aus kapiert, dass bahn.de und
BahnCard-Service unterschiedliche Firmen sind und man daher
unterschiedliche Nutzerkonten hat? Ich habe mich damals extra
unter „meine Bahn“ umgesehen und keinen solchen Bereich
gefunden. Wie man mir am Telefon sagte, könne man eine PIN
beantragen, um dann die BahnCard online zu bearbeiten …

Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Hallo!
Üblicherweise erreichen mich nur Fragen aus dem Mietrecht,
daher kann ich nicht viel dazu sagen.
Wenn man jedoch folgende Seite ruft:
http://www.bahn.de/q?s=faq.pk/DEU/de&l=de&c=DEU&n=7&t=2
taucht der BahnCardService klar unter DB Bahn ,
der Klick ‚weitere Telefonnummern‘ kennzeichnet den
BahnCardService NICHT! als eigenständige Firma.
Bis hier würde ich sagen: Dr ankommen lassen!
Aber Sie haben doch wahrscheinlich bereits zurückliegend
Rechnungen bekommen, denen die Eigenständigkeit
ersichtlich war. Das würde die Erfolgsaussichten m.E.
schmälern.

Good luck!

Hallo,

also hast Du offenbar zuvor in einer Wohngemeinschaft gewohnt. Dann sind ganz klar diese dafür verantwortlich, daß dir die Post nicht nachgesandt wurde! Verlange von diesen Pennern die Gebühren fürs Inkasso! Zudem trifft dich auch eine Schuld: man stellt bei der Post einen Nachlieferungsantrag! Ob die Bahn irgendwelche Schuld trifft kann man so nicht sagen! Aber unkulant, ja unfähig sind die schon, wenn die eine Adressänderung im Buchungssystem nicht auch auf das Zahlungs- oder Bonussystem überleiten. Ich würde neben der WG auch die Bahn angehen und denen schildern was passiert ist und durchblicken lassen, daß du in Zukunft mit dem Bus oder Auto fahren wirst, wenn sie dich nicht von den unnötigen Kosten frei stellen. Zudem hätten die ja selbst deine neue Adresse in Erfahrung bringen können - dazu muß so ein großer Konzern eine Ermittlungsabt. haben.
Ließ dir mal die AGBs genau durch - das hilft oft weiter.

Tschüß Orakel

Ob es hier eine Chance gegen die Bahn gibt, hängt denke ich davon ab, ob die Bahn die Schritte einer Adressänderung bei Vertragsschluss mitgeteilt hat. Üblicherweise bekommt man bei Vertragsschluss onlineja AGBs per Mail zugesandt. Sollte hier nichts drinstehen, ist es tatsächlich ein wenig fraglich.

Ob man dann gegen die Bahn vorgehen will, sollte man sich aber dennoch überlegen: Klar ist ja, dass das Abo selbst gezahlt werden muss; ist ja nicht gekündigt worden. Es ginge also nur um die Inkasso-Kosten. Statt zum Anwalt zu gehen, wäre es sicher auch ganz nützlich, die Verbraucherzentrale oder den Fahrgastverband Pro Bahn mal zu kontaktieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt.

Hallo,
für die Bahncard gibt es sicher AGBs - da würd ich mal reinschauen.
Dass eine Änderung bei Bahn.de nicht ausreicht, liegt sicher am Datenschutz - die Bahn ist nun mal in einzelne Firmen aufgeteilt.

Gruß
HaweThie

Hallo,
es gibt zu den einzelnen Vertragsbeziehungen jeweils AGBs, in denen hierzu was drinsteht, ausserdem werden bei Vertragsschluss die Ansprechpartner meist nochmal genau bezeichnet.
Da es heutzutage normal und allgemein bekannt ist, dass ein Unternehmen einzelne Leistungen in Tochtergesellschaften abwickelt oder ganz auslagert, kann auch verlangt werden, dass der Vertragspartner sich an den jeweiligen Ansprechpartner hält.
Meiner Ansicht nach ist das keine unangemessene Überforderung des Kunden.
Gruß
Björn

Die Rechtslage ist klar: Wenn man Gebrauch von der BahnCard macht, muss man sich auch dort (um)melden. Und man ist für die in Anspruch genommenen Dienste verantwortlich. Im grunde hast Du ja auch gewusst, dass Du Rechnungen zu erwarten hast und hast (seltsamerweise oder absichtlich?) nicht daran gedacht. So gesehen ist die Bahn eindeutig im Recht.
Du kannst höchstens versuchen, auf dem Weg einer einvernehmlichen Lösung einen Nachlass herauszuhandeln.
Viel Erfolg dabei!

Hallo!

Die Frage der Notwendigkeit einer Mitteilung von Adreßänderungen wird in den jeweiligen AGB der verschiedenen Bahnunternehmen geregelt sein. Wenn dort also jeweils steht, daß Sie Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse anzeigen müssen (was eine übliche Klausel ist, sie findet sich auch in den AGB von Banken und Sparkassen und ist immer sinnvoll, wenn nicht nur einmalige, sondern dauernde vertragliche Beziehungen bestehen), müßte diese Bestimmung rechtswidrig, also insbesondere intransparent oder grob interessenwidrig im Sinne der §§ 305ff. BGB sein. Es wird schwer werden, das glaubhaft darzulegen, denn es ist insbesondere heutzutage als bekannt vorauszusetzen, daß das noch vor zwanzig Jahren übliche „Bundesbahn ist Bundesbahn“ so heute nicht mehr gilt, man also weiß, daß man es unter Umständen mit mehreren Unternehmen zu tun hat. Da diese aus datenschutzrechtlichen Gründen die persönlichen Daten ihrer Kunden gar nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung austauschen dürfen, ist die Klausel auch interessengerecht. Ich fürchte also, daß Sie Ihren Ärger leider unter der Rubrik „neue Erfahrungen“ abbuchen müssen.