Mensch, das ist ja spannend, das musst Du einem alten Juristen mal erklären. Ich hatte damals im Studium gelernt, und es bis heute so gehandhabt, dass Betrug (ganz abgesehen davon, dass hier gar kein klassischer, einfacher Betrug vorliegt, sondern wir wenn dann schon von 263a StGB sprechen müssten) wie folgt zu prüfen ist:
A. Tatbestand
I. Objektiver Tatbestand
- Täuschung über Tatsachen
Dabei geht es ausschließlich darum, ob die auf dem Zähler stehende Zahl objektiv richtig ist. Und solange da keine andere Zahl als die steht, die meinem tatsächlichen Verbrauch abzüglich des über die offiziell angemeldete große PV-Anlage eingespeisten Stroms entspricht, liegt keinerlei Täuschung vor, egal wie diese Zahl auch entstanden ist. Da kann ich tausende kW/h in meinem Haus aus verschiedensten Quellen erzeugt und von beliebigen Verbrauchern verbraucht durchs Hausnetz wandern lassen. Solange diese Zahl an Ende stimmt und ich nicht mehr Vergütung beanspruche, als mir aus dem eingespeisten Überschuss der großen PV-Anlage zusteht, ist das alles strafrechtlich vollkommen uninteressant. Und es bleibt auch strafrechtlich uninteressant, wenn ich aufgrund einer weiteren Energiequelle Strom von der großen PV oder aus dem öffentlichen Netz nicht verbrauche, den ich hätte verbrauchen können. Wenn ich heute vom Elekromäher auf ein Benzinmodell umsteige und jetzt wöchentlich etwas mehr von meiner großen PV im Netz landet, was ich nicht mehr zum Mähen meines Rasens benötige, ist daran nichts Verbotenes. Ich kann mir das BKW auch als Inselanlage auf die Garage in der eigenen Firma stellen, die keinerlei Kontakt mit dem Hausnetz hat, damit eine Powerstation landen, und die dann nach Lust und Laune auch bei mir zuhause privat nutzen, um damit das ein oder andere Gerät im Garten zu versorgen, statt Verlängerungskabel quer über das Grundstück zu legen. Jede kW/h die dann aus der Powerstation kommt, erzeugt einen Minderverbrauch im Hausnetz und führt zur Mehreinspeisung der großen PV.
Nein, natürlich nicht! Aber es ist kein Betrug, wenn es am objektiven Tatbestand eines Betruges mangelt, und da insoweit nichts ist, was man hinsichtlich eines Betruges nachweisen könnte!
Meine Glaskugel ist da ziemlich gut! Einfach mal scharf nachdenken, welche zwingend notwendigen Koalitionsmöglichkeiten es gibt. Ganz abgesehen davon, dass in der Union selbst nichts auch nur ansatzweise darauf hindeutet, dass man dort ein Interesse daran hätte die aktuellen Freiheiten in Bezug auf BKW zurückzudrehen.
Wie groß ein Eigentor doch sein kann. Aber ich bin nach wie vor sehr an deiner alternativen Definition des Betrugsbegriffs interessiert.