Balkonkraftwerk und Solaranlage

Nö. Aber der Installateur haftet für seinen Einbau.

Nein. Aber genau das nennt man dann Betrug und es ist verboten.

Was war doch gleich das Thema?

Wenn man nicht beim Betrug erwischt wird, ist es auch keiner? Ist es wirklich das, was du sagen willst?

Hübsch. Und was soll uns das jetzt sagen?

Wie schön, dass du weißt, was die CDU nach einem Regierungswechsel so alles will.

Leider deckt sich deine Kenntnis nur peripher mit der Gesetzeslage, aber das ist ja nicht dein Problem, sondern das des Fragestellers. Es wäre schön, wenn du dich auf Themen konzentrierst, von denn du Ahnung hast. Da gibt es doch eigentlich genug.

Du hast eine EEG-Anlage (alt) und eine EEG-Anlage (neu). Beide speisen ins Hausnetz ein.
Durch die neue Anlage werden Teillasten übernommen. Es kommt daher zu mehr Einspeisung.
Es ist dieselbe Stromart in denselben Leitungen hinter demselben Zähler. Hier liegt eine sogenannte Vermischung vor.
Da kann man so oder so argumentieren.
Eine Regelung dazu finde ich nicht.

Ich darf aber mal freundlich an Kosten-Nutzen-Analyse erinnern.
Wir reden über eine Mini-Anlage, die man eigentlich für 250€ kaufen kann und bei der man nach „normaler“ Registrierung die ganz normale Überschusseinspeisung nutzen könnte.
Auf das Dach vom Carport passen sicherlich mehr als zwei Module. Bis zu 3680 Watt könnte man in die alte 16A-Zuleitung einspeisen, wenn man im Carport ein Kästchen mit einer einzelnen Sicherung setzen würde (Vermeidung, dass 16A aus PV und 16A aus dem Stromnetz sich zu 32A addieren könnten, die man dann über eine dort vorhandene Steckdose ziehen könnte - was sicher zum Brand führen würde).
Ja, da brauchst du einen Elektriker. Der Aufwand: Einspeiseanfrage, Festanschluss am neuen Sicherungskästchen, Inbetriebnahmeprotokoll. Das sind vielleicht 4h Arbeit.

Der VDE hat noch keine Regelung zu notwendigen Umrüstungen bei 800 W Anlagen ausgedacht. Bei 600 W hat man eine mögliche Überlastung des Stromkreises / der Betriebsmittel noch bagatellisiert. Bei 800 W könnten es durchaus sein, dass man dann eine Reduzierung der Absicherung fordert. Und dann kommt der Elektriker sowieso zu Besuch. Dann kann man auch mehr als die 800W nehmen.
Immer aufpassen wegen der Reduzierung der Vergütung. Wenn die Carport-Anlage deutlich weniger kWh / kWp erzeugt als die alte, fällt die Reduzierung stärker aus, als eigentlich richtig wäre.

Mensch, das ist ja spannend, das musst Du einem alten Juristen mal erklären. Ich hatte damals im Studium gelernt, und es bis heute so gehandhabt, dass Betrug (ganz abgesehen davon, dass hier gar kein klassischer, einfacher Betrug vorliegt, sondern wir wenn dann schon von 263a StGB sprechen müssten) wie folgt zu prüfen ist:

A. Tatbestand
I. Objektiver Tatbestand

  1. Täuschung über Tatsachen
    Dabei geht es ausschließlich darum, ob die auf dem Zähler stehende Zahl objektiv richtig ist. Und solange da keine andere Zahl als die steht, die meinem tatsächlichen Verbrauch abzüglich des über die offiziell angemeldete große PV-Anlage eingespeisten Stroms entspricht, liegt keinerlei Täuschung vor, egal wie diese Zahl auch entstanden ist. Da kann ich tausende kW/h in meinem Haus aus verschiedensten Quellen erzeugt und von beliebigen Verbrauchern verbraucht durchs Hausnetz wandern lassen. Solange diese Zahl an Ende stimmt und ich nicht mehr Vergütung beanspruche, als mir aus dem eingespeisten Überschuss der großen PV-Anlage zusteht, ist das alles strafrechtlich vollkommen uninteressant. Und es bleibt auch strafrechtlich uninteressant, wenn ich aufgrund einer weiteren Energiequelle Strom von der großen PV oder aus dem öffentlichen Netz nicht verbrauche, den ich hätte verbrauchen können. Wenn ich heute vom Elekromäher auf ein Benzinmodell umsteige und jetzt wöchentlich etwas mehr von meiner großen PV im Netz landet, was ich nicht mehr zum Mähen meines Rasens benötige, ist daran nichts Verbotenes. Ich kann mir das BKW auch als Inselanlage auf die Garage in der eigenen Firma stellen, die keinerlei Kontakt mit dem Hausnetz hat, damit eine Powerstation landen, und die dann nach Lust und Laune auch bei mir zuhause privat nutzen, um damit das ein oder andere Gerät im Garten zu versorgen, statt Verlängerungskabel quer über das Grundstück zu legen. Jede kW/h die dann aus der Powerstation kommt, erzeugt einen Minderverbrauch im Hausnetz und führt zur Mehreinspeisung der großen PV.

Nein, natürlich nicht! Aber es ist kein Betrug, wenn es am objektiven Tatbestand eines Betruges mangelt, und da insoweit nichts ist, was man hinsichtlich eines Betruges nachweisen könnte!

Meine Glaskugel ist da ziemlich gut! Einfach mal scharf nachdenken, welche zwingend notwendigen Koalitionsmöglichkeiten es gibt. Ganz abgesehen davon, dass in der Union selbst nichts auch nur ansatzweise darauf hindeutet, dass man dort ein Interesse daran hätte die aktuellen Freiheiten in Bezug auf BKW zurückzudrehen.

Wie groß ein Eigentor doch sein kann. Aber ich bin nach wie vor sehr an deiner alternativen Definition des Betrugsbegriffs interessiert.

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Genau das ist der aktuelle Stand der Dinge, und glücklicherweise gilt bei uns immer noch der Grundsatz, dass alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt ist. Und wie oben gegenüber @anon77488815 schon dargelegt, braucht man sich bei einer sauber und nachvollziehbar aufgebauten Anlage mit ordentlicher Dokumentation bzgl. einer Betrugsstrafbarkeit schon mal gar keine Sorge machen. Die Zahl auf dem Zähler muss unter dem Strich stimmen. Bzgl, der vom BKW übernommenen Teillasten siehe meine diversen Beispiele für vergleichbare Situationen, die auch zu einer unproblematischen Mehreinspeisung führen, weil Verbraucher anderweitig mit Energie versorgt werden.

Was Kosten/Nutzen angeht, bin ich vollkommen bei Dir, dass man da bei diversen technisch denkbaren Modellen nicht allzu scharf rechnen sollte. Für Viele zählt aber auch der zusätzliche Autarkiegewinn, wenn sie im Zweifelsfall eine vollgeladene Powerstation griffbereit haben, um sich über einen Ausfall retten zu können, das ökologische Gewissen oder einfach auch nur die technische Begeisterung. Gerade in Verbindung mit einem Smarthome trifft ja oft letzteres zu, und wenn man dann als Quick Win noch ein EMS ohne große Zusatzkosten dazu bekommt, kann man doch zufrieden sein.

gibt es auch in Form von Subventionsbetrug. Lies einfach nach.

Wenn Du ein bisschen weitergelesen hättest, anstatt reflexhaft zu widersprechen, wäre Dir klar geworden, dass keine Form von Betrug in Frage kommt, weil es schlichtweg an der Bereicherung fehlt.

Ist durchaus bekannt, aber sorry, da haben wir schon dein nächstes riesiges Eigentor:

Die Zahlungen nach EEG sind keine Subvention! Siehe Urteil des EuGH vom 28.03.2019. Und wo keine Subvention, da nun mal auch kein Subventionsbetrug. Prüfung beendet.

So, und jetzt Schluss mit dem lustigen Spiel, musst Dir jetzt jemand anderen suchen, der Dich abwatscht, was Dir offenbar große Freude bereitet. Ich muss mich jetzt um Urlaubsvorbereitungen kümmern.

Richtig.
Nun ist aber der Anschluss zustimmungspflichtiger Geräte ohne Zustimmung grundsätzlich verboten - und die BKW Ausnahme ist an Bedingungen geknüpft. Ob die hier vorliegen oder nicht, bewerte ich nicht. Ich verweise nur auf zwei mögliche Auslegungen.

Ich habe 10kWh als PV Akku im Keller, die haben mich damals unfassbare 6000€ gekostet. Weitere 500 kWh schwappen im Tank vom Generator - davon jedoch nur ein Viertel als Strom nutzbar. Auf eine Backup-Lösung über PV habe ich verzichtet. Ich reserviere doch keine sündhaft teure Speicherkapazität für ein oder zwei Stunden Strom.