BANK STORNOGEBÜHR: Ich bin Mitglied einer

… Fitness-Studio, und die haben letzten Monat den Monatsbetrag nicht ziehen können, weil nicht genug Geld auf meinem Konto war. Es gab ein Lastschriftsrückgabe von der Deutschen Bank. Jetzt hat der Fitnessstudio 44,46 Euro gezogen, und es steht nur STORNOGEBUHR BANK als Begründung da. Dürfen die das machen? Ich hoffe, jemand kann mich helfen. Danke, Daniel

hallo,

ja, dürfen die. du hast vorab für die nötige deckung auf dem konto zu sorgen, andernfalls trägst du die gebühren.

saludos, borito

Eine pauschale Aussage ist hier schwierig. Wie hoch ist denn die mtl. Fitnessstudiogebühr? Sie haben ja mit dem Fitnessstudio eine Vertrag abgeschlossen. Steht da was drinn, wie mit Lastschriftrückgaben umgegangen wird?
Ansonsten ist es eigendlich normales Geschäftsgebahren, dass die Rücklastschrift inkl. Bankgebühren und einer Bearbeitungsgebühr dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Über die Höhe läßt sich sicherlich streiten…

Hallo,

Da die Bank für das Storno deinem Studio eine Gebühr berechnet hat, darf das Studio diese an dich weitergeben. Theoretisch könnten die sogar noch eine Bearbeitungsgebühr zusätzlich verlangen. Grüße Uwe

Hallo Daniel,

JA, das Fitnessstudio darf Dir eine Gebühr in Rechnung stellen. Ob die Höhe der Gebühr gerechtfertigt ist weiß ich nicht. Es hat sich zuviel in den vergangenen Jahren getan in diesem Bereich. Ich hoffe, dass Du bessere Aussagen als meine bekommst.

Alles Gute - Manfred

Hallo,

wenn eine Lastschrift platzt, dann zieht die Bank dem Einziehenden (hier dem Fitnessstudio) eine Gebühr ab von meist 3-5€. Das Fitnessstudio hat das Recht hierauf auch noch eine eigene Pauschale aufzuschlagen.

Es gab schon mehrere Gerichtsverfahren, aber da wurde wenn diese weiter geleiteten Gebühren 8€ nicht überschritten das ganze abgelehnt.

Fazit: Ich vermute du zahlst 39€ Beitrag, die haben 5€ drauf geschlagen und das ist so in Ordnung.

Hallo!
Ja, sie dürfen!
Du wirst irgendwo im Kleingedurckten was unterschrieben haben, wo drin steht das anfallende Kosten auf dein Verschulden von dir getragen werden müssen! Deinem FItness Studio wurden Gebühren in Rechnung gestellt wegen Nichteinlösung einer Lastschrift! Diese Gebühren können und haben sie auch an dich weitergeben!

Außerdem bist du „verpflichtet“ deine MItgliedsbeiträge zu zahlen, kannst du das nicht, könnte das Fitness Studio theoretisch sogar irgendwann Schadenersatz verlangen (ist jetzt weit hergeholt…). Und seitens der Deutschen Bank bist du auch verpflichtet, das Konto für bevorstehende Abbuchungen auch gedeckt zu halten! Ansonsten grenzt es (auch hier wieder weit hergeholt) irgendwann sogar in Kartenmissbrauch, da eingekauft wird und Lastschriftverfahren eingegangen werden ohne Kontodeckung.

Bei eins, zwei mal wird da nichts passieren und keiner kümmert sich drum! beantworten… und so viel Mehrbeitrag sind es doch bestimmt auch nicht oder?? :wink:

HAllo Daniel,

ja das ist leider so. Die Stornogebühr wird von der BAnk erhoben und dein Fitness-Studio gibt diese an dich (in der Regel mit einem Aufschlag) weiter.
WEiterhin viel Glück.

Gruß

Erkan

Hi Daniel,

ja die Bank darf deinem Fitness-Studio Rücklastschriftgebühren in Rechnung stellen und ja das Fitness-Studio darf diese Aufwendungen dir in Rechnung stellen. 3 Euro ist der gängige Betrag plus eventueller Mehraufwand für die Bearbeitung.

Gruß

Hallo Daniel,

zunächst solltest Du Dir deine Kontokonditionen ansehen (vielleicht bei der Dt. Bank online verfügbar).
Dort kannst Du feststellen, wie hoch die Rückgabegebühren
für eine Lastschrift sind.
Dann solltest Du Dir die Vertragsbedingungen deines Fitnessstudions (meist im Kleingedruckten) ansehen, ob dein Fitnessstudio Gebühren berechnet, wenn es eine Rücklastschrift bearbeiten muss.
Die Gebühren setzten sich vermutlich aus den Bankrückgabegebühren der Bank und den Bearbeitungsgebühren in der Buchhaltung deines Fitnessstudios zusammen.

Ich halte insgesamt den Betrag für ganz schön „happig=hoch“.
Wenn Du jedoch anhand der Verträge (notfalls rufst Du bei Bank und Fitnessstudio an, und fragst nach den Gebühren) weist,
wie sich der Betrag zusammen setzt, dann weist Du, wer
da ganz kräftig zugelangt hat.

Dann andere Bank und/oder anderes Fitnessstudio wählen.
Ich bin immer noch erstaut, dass Privatpersonen Konten bei der Dt. Bank unterhalten.
Zahlst Du dafür etwa auch noch Gebühren/Kontoführungsgebühren etc?
Wie wäre es mit der ING-Diba, Spardabank, etc.
Diese Banken haben keine Gebühren, davon kann man schon ein Teil eines Fitnessstudiobeitrag bezahlen.

Viele Grüße,
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.

Wenn Dir die Antwort geholfen hat, würde ich mich freuen, wenn Du dies positiv bewertest.

Hallo,

es gibt dazu diverse Gesetzesurteile.
Wie jetzt die genaue aktuelle Rechtslage ist, weiß ich leider nicht. AM besten einfach mal nach Urteilen googlen.
Ich hab auf Anhieb das hier gefunden:

"Bankgebühren für ungedeckte Lastschriften sind unzulässig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken keine Entschädigung für die Rückgabe einer Lastschrift verlangen dürfen, die wegen mangelnder Kontodeckung nicht ausgeführt wird. (BGH-Urteil vom 8. März 2005 – XI ZR 154/04 und LG Köln – 26 O 100/02 ./. OLG Köln – 13 U 192/02). "

wenn das tatsächlich Stornogebühr ist, dann ändert das nichts an der Gesamtrechtssituation. Stimmt der Betrag überein mit Stornogebühren oder ist es tatsächlich Gebühr für das Fitnessstudio? M. E. ist das egal.

Hallo Anfragender,

schauen sie in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank. Wenn diese für die Rücklastschrift eine Gebühr erhebt und sie Ihrer Pflicht, dauf dem Konto für die entsprechende Deckung zu sorgen, nicht nachgekommen sind, können Ihnen die entstandenen Kosten mit auferlegt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Fitness-Studio berechtigt war, die Beiträge einzuziehen.

Grüße