Bauernfängerei bei Internetanbietern

Gerade das Kleingedruckte oder ein Sternchen/Asterisk neben der Preisangabe sind doch das Interessante bei „Angeboten“ …

Ich schrieb im Eingangspost von „sinngemäß“. Dabei ging es um den Unterschied zwischen den günstigen Angeboten als Aufhänger und dem dann viel teureren 24 Monatsvertrag.
Das vorgelegte Angebot für Unternehmer hatte ich gerade verfügbar, weil @KeinesHerrenKnecht ein Beispiel sehen wollte.
Da ist der konkrete Preis egal, weil auch dort die Unterscheidung zwischen den ersten 6 Monaten und dem Rest gemacht wird. In diesem Fall (wenn es sich an Unternehmer richtet) finde ich es sogar als noch idiotischer.
Mir ist schon klar, dass das die Verbraucherzentrale nicht interessiert.
Was deine „Nannyrepublik“ anbetrifft, hast du sicher auch nichts dagegen, wenn im Supermarkt demnächst 100 Gramm Nudeln im ziegelsteingroßen Karton für 2,50 € angeboten werden.

KeinesHerrenKnecht wollte nicht ‚ein‘ Beispiel sondern er schrieb ‚es wäre gut, wenn du mal das (Hervorhebung von mir) Angebot zeigen könntest.
Sonst wird doch wieder im luftleeren Raum diskutiert‘ . Er hat also nach dem konkreten Angebot gefragt. Und Du lieferst hier irgendwas… Möge sich jeder seinen Teil denken…

Und was deine Nebelkerze mit den Nudeln angeht. Ich schaue halt auf den 100g- bzw. 1kg-Preis.

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Du glücklicher. Du hast noch nie so ein Angebot gesehen?
Auch wenn die Beträge abweichen, der Sinn ist immer derselbe.
Aber ich sehe schon, du kannst mir nicht folgen. Vergiss es einfach.

Im Übrigen, es geht hier nicht um mich oder dich, sondern um die Verbraucher allgemein.
Da sind nicht alle in der Lage, solche Angebote aufzudröseln.

Doch, ich sehe ständig solche Angebote und nicht nur ich. Darum ist es zwischenzeitlich eigentlich Allgemeinwissen, dass man sich jedes Angebot genau anschauen muss. Aber mit dem genau anschauen scheinst Du es ja nicht so zu haben, wie dein verunglücktes Beispiel gezeigt hat :wink:
Und ja, auch ich war schon unachtsam und bin mal auf was ‚reingefallen‘ Aber dann heule ich nicht rum, sondern verbuche es als Lebenserfahrung. Das nennt sich dann mündiger Verbraucher. Und übrigens die Verbraucher im Allgemeinen sind gar nicht so dumm wie du Sie darstellst. Da gibt es weitaus lohnendere Betätigungsfelder für den, von mir durchaus sehr geschätzten, Verbraucherschutz. Nämlich immer dort wo echte Betrügereien stattfinden.

Nein. Das ist völlig normal und auch rechtlich nicht zu beanstanden.

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@Bernd54,

wir fokussieren uns hier zu sehr auf den von Dir ein geführten Begriff der „Täuschung“. Die ist einfach nicht gegeben, dafür sind zu klare Zahlen in der Werbung aufgeführt.
Bei dem von Dir ebenfalls eingeführten Begriff „Bauanfängerei“ könnte ich persönlich mitziehen, denn das bedeutet, dass ein scheinbar günstiges Angebot auf die richtigen Adressaten trifft, denen vor lauter Gier der Verstand verloren gegangen ist und deshalb schnell zugreifen, ohne das Angebot im Einzelnen genau durchzurechnen.

Da kann man dann nur sagen: selbst schuld!

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wenn ich mir das von Dir hier eingestellte Angebot anschaue, sehe ich keinerlei Täuschung.

So ist das, wenn man sich einen einzelnen Beitrag rauspickt oder mitten im Thread anfängt zu lesen.
Gilt übrigens auch für andere, die mich für zu blöd halten, einen Vertrag oder ein Angebot zu verstehen.
Bitte immer die Ausgangsfrage lesen und auch verstehen.
Wäre sicher einfacher gewesen, wenn ich in Susis Auftrag geschrieben hätte.

nein, ich habe Deinen Beitrag gelesen:

Da sehe ich nun mal keine Bauernfängerei und ich verstehe nach wie vor nicht wo hier das Problem ist. Aber lass es gut sein…

Womit Du zum wiederholten Mal zeigst, dass du Antworten nicht genau ließt. Genau das was du Anderen vorwirfst. Ich habe seine Formulierung schon mal zitiert.

95€ für einen Festnetzanschluss - soll man da lachen?

Zurück zur Frage:
Man sollte die Gesamtkosten über die Laufzeit anzugeben haben, mindestens aber müsste der nicht rabattierte, spätere Grundpreis in derselben Schriftgröße zu zeigen sein.

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Das macht die Telekom aber auch nicht:
.
www.telekom_231029
.
Demnach scheint es erlaubt zu sein.
Ergo keine Bauernfängerei, sondern übliches Gebaren.

Ok, ich habe eben eine andere Definition von Bauernfängerei.
Es ist also eine übliche Methode und nicht strafbar, weil nichts Falsches da steht.
Wer lesen kann…
Wer nicht, hat eben Pech.
Finde ich trotzdem nicht in Ordnung, nur weil es üblich ist.

@Mod Thema kann geschlossen werden.

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Das ist nur die Werbung auf der Einstiegsseite. Wenn man das Angebot annehmen will und sich durch die Bestellung klickt, kommt zum Schluß als Übersichtsseite, bevor man endgültig bestellt, sowas wie unten.
Das finde ich durchaus verständlich.