Liebe schlaue Leut!
Wenn ich Baukindergeld (Baden-Württemberg) beantrage und das bewilligt wird und ich ZUSÄTZLICH wegen geringem Einkommen auch Lastenausgleich beantragen möchte, wie wird das dann gerechnet?
Muss ich das Baukindergeld von der Belastung (Ratenzahlung an die Bank) abziehen und das für die Berechnung des Lastenausgleichs zugrundelegen?
Oder rechnet es sich umgekehrt, dass von dem Betrag, der als Lastenausgleich errechnet würde, das Baukindergeld hinterher abgezogen wird? (Dann bliebe da in meinem Fall nichts übrig und ich würde auf den Antrag auf Lastenausgleich verzichten.)
Meine Recherchen im Netz haben mich nicht weitergebracht…
Danke und viele Grüße!