Bauzeichung von einer Wiese erstellen die eingeebnet muss werden

Hallo, ich hab folgendes Problem.
Ich will mein unebenes Wiesengrundstück einebnen.
Dafür muss ich einen Bauantrag stellen weil diese so groß ist, daür soll ich auch eine Bauzeichnung erstellen.

Die Zeichung soll im Verhältniss 1:100 sein, mein Grundstück ist 75mlang, die Zeichnun wird also riesig.

Wie kann man davon einen Schnitt zeichen wo zu erkennen ist das stellenweise ca. 5 bis max 30cm aufgefüllt sollen werden?

Ich hab keine Ahnung wie man das soll vernüftig umsetzen???

Danke

Na, für einen Bauplan wäre 75 cm plus Randzugabe und Kopf nicht gerade riesig !
Wer verlangt M 1:100 ? Das wäre zwar der Standard-Maßstab für Genehmigungen, aber da geht es um Gebäude, die man auch noch erkennen soll.

Was wäre bei einer Wiese zu sehen ? Du kannst ohne weiteres größeren Maßstab nehmen und das Blatt zu verkleinern, also M 1:200 etwa.

Und den Schnitt (der ist wichtiger !) kann man vergrößern, damit man auch geringe Höhe erkennen kann. Notfalls muss man den Schnitt auf 2 Blatt verteilen.
Aber natürlich kann man jedes Format auf Din A 4 falten ( Und Längsschnitt, lang und schmal ist doch in M 1: 100 möglich.

Anmerkung. 5 cm ist unbedeutend, dafür bräuchte man keine Genehmigung, selbst 30 cm wohl nicht.
gebe im Schnitt zur die wichtigen Höhenmaße an.

Meiner Ansicht nach reicht ein amtlicher Lageplan M 1 :500 plus ein oder 2 Schnitte in M 1: 100 (lang und quer) um die Höhenlagen zu erkennen .

MfG
duck313

Darstellung im geeignetem Maßstab zb. 1:100, steht in dem Brief den ich bekam.

Hallo Chris!

In der Bauordnung welchen Bundeslands steht, dass es zum Einebnen von Vertiefungen in der Größenordnung einer Traktorenspur eines Bauantrags bedarf? 5 bis 30 cm ist so gut wie nichts. Auch Wegschippen eines Maulwurfhaufens ist ohne Baugenehmigung zulässig.

Wo eine Baugenehmigung erforderlich ist, benötigt man eine Bauvorlageberechtigung, die Du ohnehin nicht hast, wie Deine Frage nahe legt. Der Maßstab kann wichtig sein, aber das Papierformat ist bedeutungslos. Wo Format A0 (84,1 cm x 118,9 cm) nicht reicht, wird von der Rolle gearbeitet. Viele Meter lange Zeichnungen sind unhandlich, so dass sie i. d. R. geteilt werden, aber die z. B. in Architekturbüros stehenden Tintenstrahldrucker haben stabile Halterungen für meterbreite Rollen und machen daraus fast beliebig lange Zeichnungen.

Du willst auf Deinem Grundstück keine Nachbildung der Zugspitze errichten, möchtest vielmehr nur in unbedeutendem Umfang einebnen. Wenn nicht ganz besondere Umstände (welche?) vorliegen, braucht man dafür keine Baugenehmigung. Falls besondere Umstände vorliegen und tatsächlich eine Baugenehmigung erforderlich sein sollte, brauchst Du neben der Bauvorlageberechtigung geeignetes Equipment zur Feststellung von Höhendifferenzen. Alles zusammen läuft auf einen zu beauftragenden Vermessungsingenieur hinaus.

Wie kamst Du überhaupt auf die Idee, Dich bei Bodenunebenheiten von wenigen Zentimetern an eine Behörde zu wenden? Verstand ein Behördenmensch womöglich 5 bis 30 Meter statt Zentimeter?

Gruß
Wolfgang

Meine liebe Nachbarin hat beim Umweltamt angerufen, so kam der Stein ins Rollen.

Erde hab ich schon auf dem Grundstück liegen nur darf ich nicht weitermachen, das wurde mir vom Umweltamt untersagt.
Problem ist das mein Grundstück an einem Bachlauf liegt.

Der Man von der Baufsicht meint auch zuerst, dann machen sie doch :wink:

Hallo,

Aha.
Der Maßstab soll „geeignet sein“, erst danach wird als Beispiel 1:100 angegeben.

Geeignet erscheint mir hier 1:500, das geht auf A 4.

Gruß
Jörg Zabel

Was mir helfen würde ist ein beispiel wie man sowas im Schnitt darstellt, es soll die ebene vorher und nachher erkennen zu sein.