Hallo Chris!
In der Bauordnung welchen Bundeslands steht, dass es zum Einebnen von Vertiefungen in der Größenordnung einer Traktorenspur eines Bauantrags bedarf? 5 bis 30 cm ist so gut wie nichts. Auch Wegschippen eines Maulwurfhaufens ist ohne Baugenehmigung zulässig.
Wo eine Baugenehmigung erforderlich ist, benötigt man eine Bauvorlageberechtigung, die Du ohnehin nicht hast, wie Deine Frage nahe legt. Der Maßstab kann wichtig sein, aber das Papierformat ist bedeutungslos. Wo Format A0 (84,1 cm x 118,9 cm) nicht reicht, wird von der Rolle gearbeitet. Viele Meter lange Zeichnungen sind unhandlich, so dass sie i. d. R. geteilt werden, aber die z. B. in Architekturbüros stehenden Tintenstrahldrucker haben stabile Halterungen für meterbreite Rollen und machen daraus fast beliebig lange Zeichnungen.
Du willst auf Deinem Grundstück keine Nachbildung der Zugspitze errichten, möchtest vielmehr nur in unbedeutendem Umfang einebnen. Wenn nicht ganz besondere Umstände (welche?) vorliegen, braucht man dafür keine Baugenehmigung. Falls besondere Umstände vorliegen und tatsächlich eine Baugenehmigung erforderlich sein sollte, brauchst Du neben der Bauvorlageberechtigung geeignetes Equipment zur Feststellung von Höhendifferenzen. Alles zusammen läuft auf einen zu beauftragenden Vermessungsingenieur hinaus.
Wie kamst Du überhaupt auf die Idee, Dich bei Bodenunebenheiten von wenigen Zentimetern an eine Behörde zu wenden? Verstand ein Behördenmensch womöglich 5 bis 30 Meter statt Zentimeter?
Gruß
Wolfgang