Hallo liebe Experten,
gibt es bei der Ausarbeitung eines Bebauungsplanes (einer Änderung eines Bebauungsplanes) einen Unterschied, ob der B-Plan im vereinfachten Verfahren nach §13 BauBG oder im förmlichen Regelverfahren nach §3 und §4 BauBG aufgestellt wird?
Oder ist der Unterschied ausschließlich in Bezug auf die TÖB Beteiligung?
Ich freue mich auf Eure Antwort
Verena