Ein Vater ist 2014 verstorben,durch seine damalige Lebensgefährtin wurde eine Besttattung in Auftrag gegeben.Zum damaligen Zeitpunkt waren der Halbruder und der leibliche Bruder bei dem Bestatter zugegen.
Der Fehler war das nur der Leibliche die alleinige Unterschrift tätigte.
Laut Nachlassgericht war allerdings noch eine Halbschwester vorhanden.
Da der Leibliche keine finanzielle Mittel hatte wurde 1/3 der Kosten durch das Jugend u.Sozialamt erstattet.
Beide Geschwister wurden darauf hin vom Leiblichen angeschrieben die restlichen 2/3 zu begleichen.
Was der Leibliche auch von den halb Geschwistern angenommen hatte.
Es kam nun doch zu einem Prozess gegen den Leiblichen durch das Amtsgericht.
Nun hat der Leibliche den Gerichtsvollzieher gebeten einen Aufschub zu gewähren um die halb Geschwister nochmals zu ersuchen die Restschuld zubegleichen.Was aber ohne Erfolg war da sie unter Ihren damaligen Adressen nicht zu ermitteln sind.
Dem Leiblichen reicht es nun und er möchte einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen,was aber seine finanzielle Situation kaum zu lässt.
Die Frage nun:
Einen Anwalt nehmen für Familienrecht?
und wie steht die Chance(die Adressen ausfindig zu machen und Aussgang des Theaters)
Danke
hi
wegen der neuen Adresse :
wenn die letzte Meldeadresse bekannt ist, nimmt man ein paar Euro (ca. 25) in die Hand, geht dort zum Einwohnermeldeamt und fragt nach der neuen Adresse - bezahlt dafür und gut ist (geht auch schriftlich) … das muss ggf. 2-3 mal wiederholt werden, je nachdem wie oft die Halbgeschwister umgezogen sind.
Gruß h.
Da es sich nicht um eine Frage von Scheidung, Familienstand etc. handelt, tut es jeder beliebige Anwalt. Am billigsten kommt der Leibliche aber weg, indem er kurzerhand gegen die anderen einen Mahnbescheid erwirkt, sobald er die Adressen hat. Wer hat gegen ihn den Prozeß angestrengt? Die Geschwister? Das Amt?
Die Halbgeschwister haben demnach 2/3 bezahlt.
Der Leibliche hat sein Drittel nicht bezahlt und nun möchte der Leibliche, daß die Halbgeschwister auch sein Drittel übernehmen.
Richtig interpretiert?
Das kann er sich alles sparen weil das Ganze seit dem 31.12.2018 verjährt ist. Da hilft auch kein Anwalt und auch der kostenpflichtige Mahnbescheid wäre wirkungslos. ramses90
Würde ich eher so verstehen: er hat angenommen, sie würden die zwei Drittel bezahlen, sie haben es aber nicht getan.
Schön, dass du dran gedacht hast. Allerdings gibt es hier ein Gerichtsurteil und einen Gerichtsvollzieher. Da möchte ich wetten, dass die Verjährung ganz andere Fristen besitzt.
Fragt sich nur, was der Leibliche nach einem Prozess überhaupt erreichen will, und was ein Anwalt schaffen könnte, ein Gerichtsvollzieher aber nicht.
Vergiss es. Es gibt ein Urteil, das offensichtlich auch bereits rechtskräftig ist, sonst würde der Gerichtsvollzieher gar nicht tätig werden. Der Zug ist abgefahren. Möglichst bald zahlen, nach Möglichkeit Ratenzahlung vereinbaren und gut. Weitere Kosten zu verursachen ist nicht im mindesten hilfreich.
Hallo!
Die Sachlage ist eindeutig, Du musst zahlen, Du bist Auftraggeber des Bestatters. Denn der hat dich doch auf Zahlung verklagt, oder ?
Biete Ratenzahlung an.
Du zahlst das alles allein ab ! Aufschub hat keinen Sinn, erhöht nur die Kosten durch Zinsen und Gebühren für den Gerichtsvollzieher.
Anschließend kannst Du versuchen es auf dem Zivilklageweg bei den Halbgeschwistern einzufordern.
Der Bestatter und der Gerichtsvollzieher warten nicht darauf, sie haben ein Urteil und darin bis Du der einzige Zahlungspflichtige.
Anwalt wird dir nichts anderes sagen. Adressen kann man auch allein rausfinden. Über das Meldeamt am Wohnort der Halbgeschwister oder über das Nachlassgericht.
MfG
duck313
Wenn es die Halbgeschwister betreffen würde, hätteste natürlich Recht. Da es aber ums Verhältnis Leibklicher ZU den Halben geht, tritt da die gesetzliche Verjährungsfrist in Kraft denn die Halben sind ja von dem genannten Schreiben des Amtsgerichtes garnicht betroffen. Die Forderung ist, so wie er das schildert ausschließlich an ihn gerichtet. ramses90