Liebe/-r Experte/-in,
Durch einen brennenden bzw. explodierenden Notebook Akku ist bei einem Käufer zu Hause eine gefährliche Brandsituation entstanden.
Zum Glück war jemand zu Hause…
Das Notebook ist nun verkohlt.
Es wurde 2008 über einen Online-Hersteller bestellt. Es wurde professionell gewartet und gepflegt und war völlig in Takt und nicht überhitzt.
Zwischen 2007 und 2009 gab es Rückrufaktionen für Akkus, die in Siemens-Amilo-Notebooks eingesetzt waren, da sie als gefährlich eingestuft wurden und explodieren bzw. brennen können.
Das habe ich im Nachhinein nun durch Internet-Recherche erfahren.
Frage: Wer haftet für einen Schaden in diesem Fall?
Hat der Käufer einen Anspruch, das ihm das Gerät erstattet wird.
Hätte der Händler den registrierten Käufer nicht auf die Rückrufaktion hinweisen müssen?
Nur durch Zufall konnte ein Brand verhindert werden.
Wäre dankbar für einen Rat!