Bekannter will Sohn etwas vererben

Hallo liebe Experten,

ein Bekannter hat einen unehelichen Sohn. Diesem möchte er, im Falle seines Todes eine kleine vierstellige Summe zukommen lassen. Allerdings soll weder der Sohn noch dessen Mutter vorab etwas davon erfahren.

Wie und wo legt kann man nun das Geld am besten an oder wo kann man es hinterlegen damit der Sohn im Todesfall an das Geld kommt?

Mein erster Gedanke war eine Lebensversicherung mit Todesfallbegünstigung. Aber braucht der Sohn dann nicht die Sterbeurkunde? Kann er die irgendwo beantragen ohne das die Ehefrau des dann Verstorbenen wind davon bekommt?

Ein Konto auf den Namen des Sohns entfällt auch, da der Vater offiziell unbekannt ist und er auch keine Möglichkeit hat an die Geburtsurkunde des Sohns zu kommen.

Vielen Dank,

Marcel

Hallo,

so etwas kann man über einen Notar regeln.
Besser ist es die Geldsumme vor dem Tod über eine Schenkung zu übergeben.

GFuß
nicki

Hallo,

Hallo liebe Experten,

ein Bekannter hat einen unehelichen Sohn. Diesem möchte er, im
Falle seines Todes eine kleine vierstellige Summe zukommen
lassen. Allerdings soll weder der Sohn noch dessen Mutter
vorab etwas davon erfahren.

Wie und wo legt kann man nun das Geld am besten an oder wo
kann man es hinterlegen damit der Sohn im Todesfall an das
Geld kommt?

Mein erster Gedanke war eine Lebensversicherung mit
Todesfallbegünstigung.

Dies ist ein Möglichkeit. Rentenversicherung mit Einmalbeitrag abschließen mit 100 % Auszahlung im Todesfall und als bezugsberechtigte Person im Todesfall den unehelichen Sohn eintragen.

Aber braucht der Sohn dann nicht die Sterbeurkunde?

Nein - die Sterbeurkunde benötigt die Versicherung.
Allerdings muss die Versicherungspolice bei Tod des Versicherungsnehmers an den Versicherer geschickt werden
mit einer Kontoverbindung des Bezugsberechtigten.

Dafür könnte man einen Dritten beauftragen.

Kann er die irgendwo beantragen ohne das die

Ehefrau des dann Verstorbenen wind davon bekommt?

Man könnte für diesen Zweck eine Vollmacht beim zuständigen Standesamt für den Dritten hinterlegen.

Ein Konto auf den Namen des Sohns entfällt auch, da der Vater
offiziell unbekannt ist und er auch keine Möglichkeit hat an
die Geburtsurkunde des Sohns zu kommen.

Wo ein Wille ist - sollte sich auch ein Weg finden.
Warum will er sich dem Sohn nicht zu erkennen geben ?

Ein Geschenk mit warmem Händedruck finde ich sinnvoller.

Vielen Dank,

Marcel

Gruß Merger

Hallo,
frag mal bei der Bank nach einer Verfügung zu Gunsten Dritter
für den Todesfall. Kann man für Konten jeder Art machen. Wenn es das noch gibt, kann man die für den Dritten abschließen und das geht m.W nach nicht in die Erbmasse.
Weis aber nicht ob es das noch gibt. Es gab auch einen Unterschied
in der Wirkung dabei, ob der Begünstige informiert war oder nicht.
Frag einfach mal bei der Bank.

Gruß
Tom

Hallo,

daß der § 1924 BGB nur noch von Abkömmlingen spricht und es in der Erbfolge keinen unterschied mehr gibt zwischen ehelichen und unehelichen Kindern ist bekannt
oder?

grüße
miamei