Wenn Personen nach vorausgegangener langanhaltender Provokation,Mobbing o.ä. Kunden oder Kollegen zur wahrung ihrer psychosozialen Gesundheit mit Halt dein Maul oder Halt den Mund anschreien, könnte dies dann den Straftatbestand der Beleidigung bereits erfüllen?
Ich würde das nicht als Beleidigung ansehen. Außer Du ergänzt diesen Satz noch mit „DU AL…“
Kommt drauf an ob man ansonsten per Du ist oder nicht…
Hast du den passenden Paragraphen zu dieser „Du/Sie“-Geschichte?
Gruß
Wenn man nicht gerade Dieter Bohlen heißt kann ungefragtes Duzen durchaus den Tatbestand der Beleidigung erfüllen…
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Und: NEIN, eine sonst mögliche Strafbarkeit liegt nicht daran, dass es in diesem Fall Beamte waren.
Es gibt keine besonders geregelte „Beamtenbeleidigung“.
Das ist eine Beleidigung.
Beides?