Hallo,
meine Frau und ich haben ein „Berliner Testament“. Frage nun: Kann der überlebende Ehepartner bereits Teilvermögen dann den Kindern direkt weitergeben - was ja für die Kinder kein Nachteil ist - z.B. um die Doppelbesteuerung der Erbschaft (1-zum Ehepartner, 2-dann zu den Kindern) zu vermeiden?
Für eine Info wäre ich sehr dankbar…
Hallo,
es kommt als erstes darauf an, ob in Eurem Berliner
Testament ein Passus vorhanden ist, der nach dem
Tod es einen Ehegatten verbietet, die Nachlass-Regelung
zu ändern.
Wenn nicht, ist es nach Aussage meines Notars von vor
einigen Wochen möglich, etwas zu ändern.
Aber am sichersten: einen Notar beauftragen.
Gruß Walter VB
Darum geht´s doch in seiner Frage garnicht, er will wissen ob er Teile des Erbes schon an seine Kinder weiter geben kann!
Und selbst wenn das Testament geändert werden kann, dann ist da auch nicht in jedem Fall ein Notar nötig!
https://www.finanztip.de/berliner-testament/ ramses90
Doch, er fragte, ob der Überlebende Teile des Erbes
(also vor dem zweiten Todesfall) weitergeben kann.
So habe ich es verstanden.
Gruß Walter VB