Beruf mit Kindern, Nebenjob Webcamgirl

Hallo, ich habe eine ziemlich heikle Frage und hoffe dass ihr sie mir aus rein rechtlicher, gesetzlicher Sicht beantworten könnt, ohne vorschnell zu urteilen.

Darf man als Erzieherin oder Lehrerin arbeiten und nebenberuflich als Webcamgirl? Natürlich ist man ja als Webcamgirl beim Finanzamt gemeldet, es ist also ganz legal und man bezahlt auch Steuern. Kann man diese beiden Berufsgruppen problemlos kombinieren, oder gibt es da Probleme das erweiterte Führungszeugnis zu erhalten?

Ich wäre euch sehr dankbar über eine hilfreiche Antwort!

Hallo da kann ich leider nicht weiterhelfen , aber ich würde es nicht tun , schon der Kinder wegen.Lg

Vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Du meinst also eher aus moralischer Sicht? Aber eigentlich kommen die Kinder ja nicht im entferntesten damit in Berührung… Bin dennoch unsicher ob es nicht vielleicht trotzdem gesetzlich verboten ist diese Berufsgruppen zu kombinieren.

lg

Salve,

es gibt eine Berufsfreiheit. Allerdings müssen Sie - vermutlich- kommt auf Tarifvertrag an, diese Neben-tätigkeit Ihrem Arbeitgeber anzeigen. Der kann dann entscheiden, ob Sie dürfen oder nicht.

Wenn Sie nicht strafrechtlich aufgefallen sind, gibt es mit dem Führungszeugnis kein Problem.

Hallo Issy,

prinzipiell ist das ein Nebenjob wie jeder andere und sollte rechtlich auch so angesehen werden, aber zu überlegen ist der Fall, dass vielleicht einer der Väter auf dieser Seite landet und dann ein „Fass aufmacht“…

das ist schon richtig , aber wenn die Kinder am Computer sitzen und dich dann sehen was dann ?
Vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Du meinst also eher aus moralischer Sicht? Aber eigentlich
kommen die Kinder ja nicht im entferntesten damit in
Berührung… Bin dennoch unsicher ob es nicht vielleicht
trotzdem gesetzlich verboten ist diese Berufsgruppen zu
kombinieren.

lg

Ich sehe hier weniger ein Problem mit dem Führungszeugnis, denn in das werden nur Verurteilungen aber keine Beschäftigungen eingetragen.

Das Problem ist eher das Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst. Als lehrerin / Erzieherin dürften Sie entweder in einer staatlichen oder kirchlichen Einrichtung arbeiten. Für beide gilt, dass Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig sind. Eine derartige Nebentätigkeit ist jedoch keinesfalls mit dem Berufsbild Erzieher/Lehrer vereinbar und würde mit Sicherheit nicht genehmigt. Ich würde Ihnen auch nicht raten, das gegenüber Ihrem Arbeitgeber öffentlich zu machen. Zumindest bei Lehrern ist mir ein Fall bekannt, dass bei Bekanntwerden einer Tätigkeit als Pornodarsteller ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, dass für den Arbeitgeber erfolgreich mit der Entfernung des Betreffende aus dem Schuldienst endete.
Mitarbeiter/innen in solchen Einrichtungen mit Kindern müssen sich also nicht nur gesetzestreu sondern auch entsprechend den allgemein anerkannten moralischen Sitten verhalten (Vorbildcharakter).
Daher würde ich Ihnen zu einem weniger pikanten Nebenjob raten.

Vielen dank für deine antwort. Was du schreibst ist einleuchtend.
wie würde der Fall denn aussehen, wenn ich als studentin des grundschullehramts den minijob camgirl mache und sobald ich anfange zu arbeiten,damit aufhöre? Würde es irgendwo stehen,dass ich die beschäftigung früher hatte und könnten damit Probleme enstehen,angenommen zu werden?

Hallo,
ich denke mal, dass das mit dem pol. Führungszeugnis kein Problem geben darf (ist ja nicht strafbar…), - aber ich denke, dass es zumindest sehr heikel ist, wenn ggfs. Schüler oder deren Eltern die Lehrerin/Erzieherin derart „persönlich kennen“. Ich würde das schon deshalb eher nicht machen, - was sicher nichts mit Prüderie zu tun hat, sondern eher mit der Authorität gegenüber Schülern und Eltern, die man im Lehrberuf braucht. Was sagt die Schule oder die zuständige Schulbehörde dazu?
Viele Grüße
Klaus Marwede

Hallo,
schau z.B. ins Beamtenrecht oder in den eigenen Vertrag, was da gefordert wird.

Auch wenn es rein rechtlich in Ordnung sein sollte, es wird äußerst schwierig, wenn es irgendwann jemand mitkriegt - und da kannst Du fest davon ausgehen, dass es jemand mitkriegt. Der Arbeitgeber, Eltern und Kollegen/innen werden sich wehren. Jugendliche versuchen sich vielleicht aus Erpresser. Keine schönen Aussichten!
MfG
KKl

Hallo, ich habe eine ziemlich heikle Frage und hoffe dass ihr
sie mir aus rein rechtlicher, gesetzlicher Sicht beantworten
könnt, ohne vorschnell zu urteilen.

Darf man als Erzieherin o. Lehrerin arbeiten und
nebenberuflich als Webcamgirl? Natürlich ist man ja als
Webcamgirl beim Finanzamt gemeldet, es ist also ganz legal und
man bezahlt auch Steuern. Kann man diese beiden Berufsgruppen
problemlos kombinieren, oder gibt es da Probleme das
erweiterte Führungszeugnis zu erhalten?

Ich wäre euch sehr dankbar über eine hilfreiche Antwort!

also unferfroren mit anmeldung ist man Nackt?? das könnte ein Problem werden, sofern man nicht erkannt wird. letztens lief so eine folge in Familienfälle sat 1 leider ist ja immer nur gespielt nicht echtes erleben!! also lass es draufankommen oder wechsel den job!!

Hallo Issy007,

Sie haben sich Ihre Frage ja schon selbst beantwortet

es ist also ganz legal

Legale Sachen kommen ja nicht ins erweiterte Führungszeugnis.
Ob sich Ihr Arbeitgeber als Erzieherin oder Lehrerin darüber freut ist eine andere Frage.

gruß Armour

Hallo Issy07,

diese Frage kann Dir leider nur Dein Arbeitgeber beantworten. Wenn Du Beamtin bist, gelten zumeist folgende Grundsätze:

  • Nebentätigkeiten müssen durch den Dienstherren genehmigt werden.
  • Nebentätigkeiten dürfen nur bis zu einem bestimmten Zeitumfang (z.B. 8 Std. pro Woche) ausgeübt werden.
  • Außerdem darf die Nebentätigkeit nicht in Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit als Beamtin stehen, weil sonst Interessenskonflikte aufkommen könnten.
  • Tja, und obendrein darf es keine Arbeit sein, die dem Ansehen von Dir als Beamtin oder Deiner Verwaltung Schaden zufügt.

Solltest Du nicht verbeamtet, sondern angestellt sein: Hier gelten vergleichbare Vorgaben.

Ich weiß nicht genau was ein „Webcamgirl“ so alles macht… ob man da sebstständig oder angestellt tätig ist (beides muss genehmigt werden). Aber ich befürchte, dass so eine Tätigkeit abgelehnt werden könnte. Eine Lehrerin ist eine Autoritätsperson… wenn man diese irgendwo leicht bekleidet im Netz treffen kann, droht die Autorität gegenüber den Schülern, den Eltern der Schüler, aber auch gegenüber den Kollegen zu leiden. Auch wird Dein Arbeitgeber eventuell moralische Bedenken äußern.

Es bleibt Dir nicht sehr viel mehr übrig, als einfach einen Genehmigungsantrag zu stellen. Ich rate Dir aber dringend und um jeden Preis davon ab, einer ungenehmigten Nebentätigkeit nachzugehen. Das geht über kurz oder lang immer schief und wird (wenn Du Beamtin bist) disziplinarrechtlich verfolgt.

Hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

Viele Grüße von Pippilotta

Hallo,

man sollte jeden Job seinem Arbeitgeber melden.
Wie es rechtlich/moralisch bei einer Erzieherin oder Lehrerin aussieht, weiß ich nicht.

Viele grüße
Uli

Hi
der Arbeitgeber muss (im öD) über die Nebentätigkeit informiert werden bzw. sogar diese genehmigen - und schon da sehe ich Schwierigkeiten.
Gruß
HaWethie

Hallo Issy,
ich denke das hängt zunächst davon ab, in welchem Status Du Lehrerin werden willst.
Wenn Du als Beamte den Beruf ausüben willst, dürftest Du mit dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben, ggfs. müsstest Du sowieso eine Nebentätigkeit genehmigen lassen und dabei die Karten auf den Tisch legen. Bei Aufnahme der Nebentätigkeit vor der Verbeamtung müsstest Du dies dann auch anzeigen, wenn Du Beamtin werden willst, mit dem gleichen Effekt.
Wenn Du Lehrerin im Angestelltenverhältnis werden willst, kommt es darauf an, was in Deinem Anstellungsvertrag steht; ich kann mir vorstellen, dass dort genaue Regularien für die Ausübung von Nebentätigkeiten vorgeschrieben sind.
Ohne als Moralapostel dastehen zu wollen kann ich mir vorstellen, dass in jedem Fall Schwierigkeiten in nicht unerheblichem Ausmaß zu befürchten sein werden, was ich auch nachvollziehen kann. Wie Du weißt, schweigt sich alles sehr schnell rum und Du wärest bei Kollegen, Eltern und Schülern „verbrannt“. Das würde die zuständige Einstellungsbehörde siicherlich als Einstellungshindernis identifizieren. Solltest Du die Nebentätigkeit bei der Einstellung verschweigen, würde dies u.U. als Einstellungsbetrug gewertet werden können, was zur fristlosen Kündigung führen kann. Also: Da Du zweifellos intelligent bist und darüber hinaus offen und attraktiv wird es Dir sicher nicht schwerfallen, Dir einen anderen Nebenjob zu suchen!
Schöne Grüße
Hans

Hallo,

grundsätzlich besteht ja, zumindest i.R. der EMRK allgemeine, persönliche Entfaltungsfreiheit. Dies nimmt der deutsche Gesetzgeber für bestimmte Berufsgruppen aber nicht so weit und schneidet hier vielfältigst in Grundrechte der EMRK ein.

Rechtlich gesehen wird Ihnen niemand verbieten können, gleichzeitig beide Tätigkeiten auszuüben. Nun sind aber die Berufe der Lehrer und Erzieher mit einem pädagogischen Auftrag ausgestattet. Ich halte es persönlich für verwerflich mit einer solchen Tätigkeit in mein Berufsfeld einzugreifen.
Es könnte zu Diskrepanzen führen, zumindest mit Ihrem Arbeitgeber, wenn diesem bekannt wird, das sie sich im Netz öffentlich in einer bestimmten Richtung orientieren.

Man (also Arbeitgeber oder Erziehungsberechtigte) könnten viel in Ihre Eigenschaft hinein interpretieren, die nicht zum Versagen der erw.Pol.Führungszeugnisses führen, aber möglichst nicht mit Ihrem Bildungsauftrag vereinbar sind.

Sie sollten die Vermischung beider Tätigkeiten m.E. unterlassen.

MfG

M.Sack

Registriert würde da wohl nicht, aber ich halte das Risiko für zu groß. Die Verbreitung von Videos im Netz ist letztlich nicht zu kontrollieren. Und wollen Sie wirklich, dass dieser Job mal Thema eines Elternsprechtages wird, weil einer beim Surfen im Netz zufällig das Video anklickt.
Wie das mit der Verbeamtung aussieht, wage ich nicht zu beurteilen. Grundsätzlich gilt da, das Berufe mit Kindern anderen Ansprüchen unterliegen als ein reiner Verwaltungsjob.
Wenn ihr Job also in den 2 Jahren Probezeit bekannt wird, könnte das bei den Schulaufsichtsbehörden Stirnrunzeln auslösen.
Ich würde mir wirklich was anderes suchen.

Keine ahnung.K.H.