Hallo,
ein Arbeitnehmer klagt beim Arbeitsgericht, es gibt ein Urteil gegen den Arbeitgeber, dieser soll Betrag X zahlen.
Der Arbeitgeber erhebt Berufungsklage, sagt er will das nicht zahlen außerdem will er noch irgendwelches Geld für irgendwelchen Schaden vom Arbeitnehmer.
Es werden Schriftsätze eingereicht, daraufhin schreibt das Landesarbeitsgericht, dass es dem Berufungskläger (=Arbeitgeber) empfielt, die Erfolgsaussichten seiner Klage zu überdenken.
Der Berufungskläger (=Arbeitgeber) zieht die Berufungsklage zurück. (noch vor dem angesetzten Verhandlungstermin).
Was ist mit den Rechtsanwaltskosten des Berufungsbeklagten (=Arbeitnehmer)? Muss die der Berufungskläger (=Arbeitgeber) tragen?
Danke für Rat und Tat!