Angenommen, jemand hat einen Anwalt, der ihn in einer Zivilsache vertritt. Dieser kommuniziert anfangs gut, später dann vorsichtig formuliert träge, reicht u.a. Fristsachen zu spät an den Mandanten und versäumt umgekehrt Fristen in Richtung Gericht, so dass der Mandant nicht nur genervt ist, sondern ihm irgendwann sogar ein finanzieller Schaden entsteht. Rückfragen werden schließlich gar nicht mehr beantwortet, Tauchstation.
Nun besteht u.a. die Möglichkeit, sich hierüber bei der Kammer zu beschweren. Leider ist dieser jemand, also der Anwalt, aber Vorsitzender des Beschwerdegremiums!
Fällt das unter dumm gelaufen? Überprüft so ein Anwalt sich dann selbst oder gibt es dafür irgendwelche Regeln innerhalb einer Kammer? Hat eine solche Beschwerde dann überhaupt einen Sinn, frei nach dem Motto mit der Krähe?
Mit Dank für eine erhellende Auskunft.