Betrug ja oder nein?

Eine Bereicherung fand nicht statt, die Versandkosten waren
vorher genau definiert.

doch

Nein. Die Versandkosten waren mit einem Preis ausgewiesen und dieser Preis wurde gezahlt.
Dem Käufer entstand kein Nachteil.
Willst Du demnächst jemanden wegen Betrug anzeigen weil er Geld verdient?
Die Versandkosten bestehen nicht nur aus Porto !
Aber es ist schlimm genug hier einen Thread loszutreten wegen solchem Pipifax.
Gruss Sebastian

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Kannst du mir erklären, warum du die Frage nicht im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ postet? Du selbst gibst ja ganz ausdrücklich zu verstehen, dass es dir um die rechtliche Würdigung - und nur um die - geht.

Betrug ist ein recht komplizierter Tatbestand. Und was bringt er dir hier im Brett? Ich habe eben eine von den Antworten gelesen, da stand so in etwa drin: „Wenn ich das Päckchen bezahle, dann will ich es auch als Päckchen habe.“ Wow! Das ist rechtlich fundiert! (Ironie) Nach solchen Antworten bist du doch genauso schlau wie vorher.

Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: Dass der Verkäufer mehrere Versuche der „Einigung“ abgelehnt hat, ist schon bemerkenswert. Wenn ich als Verkäufer wegen so was mehrere Nachrichten vom Käufer erhielte, würde ich irgendwann gar nicht mehr reagieren. Wie lange beschäftigst du dich und den Verkäufer denn jetzt schon mit so einem Müll?

Hier ein Überblick über das Rechtliche:

Betrug würde eine Täuschungshandlugn voraussetzen. Schon da wird’s schwierig, denn dann müsste vor Gericht nachgewiesen werden, dass der Verkäufer von Anfang an vorhatte, einen Brief statt eines Päckchens zu schicken. Dann müsste eine Täuschung vorliegen, eine Vermögensverfügung und schließlich ein Vermögensschaden. Wo liegt der denn bei dir?

Angenommen, hier würde Betrug vorliegen. Dann kannst du mal locker davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt. Betrug mit einem Schaden i.H.v. ein paar Cent… Glausbt du, die haben nichts Wichtigeres zu tun? Und damit wir uns da nicht falsch verstehen: Sie darf das Verfahren auch einstellen (es sei denn, der Betrug wäre gewerbsmäßig).

Und angenommen, der „Täter“ würde tatsächlich wegen Betruges verurteilt. Was wäre dann? Wem wäre damit gedient? Dir und deiner Verärgerung, weil du offenbar so wenig Sorgen im Leben hast, dass du dich über so was - noch mal: du hast keinen Schaden! - so lange aufregen kannst. Da würde ich ja bestenfalls einmal kräftig schlucken oder es in der Bewertung erwähnen (wenn überhaupt!), aber ich würde doch nicht oder nicht länger als zehn Sekunden über eine Strafanzeige nachdenken!

Levay