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LG
Kinder brauchen die Möglichkeit, Selbstständigkeit zu entwickeln
Grundsätzlich kann man sagen, dass Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht dafür zu sorgen haben, dass das Kind vor Schaden bewahrt wird, aber auch selbst niemandem Schaden zufügt. Die Vorstellung, was einem Kind alles passieren könnte, wenn es unbeaufsichtigt ist oder aber auch, was es alles anstellen könnte, wenn kein Erwachsener in der Nähe ist, treibt so manchen Eltern die Schweißperlen auf die Stirn. Denn je kleiner die Kinder sind, desto mehr sind sie auf unseren Schutz angewiesen. Aber es ist ebenso wichtig für die kindliche Entwicklung, selbstständig zu werden und dazu gehört eben auch das Erweitern des Radius. Immerhin hat jedes Kind sogar per Gesetz ein Recht darauf. In §1626 BGB heißt es nämlich wortwörtlich: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln.“ Und dazu gehört eben auch, ihnen etwas zuzutrauen.
Eine Frage des Charakters
Der Entwicklungsstand des Kindes, sein Charakter, sein Verantwortungsbewusstsein, aber auch seine Fähigkeit, Gefahrensituationen abzuwägen, spielen eine große Rolle. Hier gibt es massive individuelle Unterschiede. Aber auch die Frage, wie weit man von zuhause entfernt ist beziehungsweise wie schnell man daheim sein könnte und wie gut man erreichbar ist, ist entscheidend. Schließlich ist es ein Unterschied, ob man, während das Kind allein daheim ist, bei der Freundin zwei Häuser weiter einen Kaffee trinkt oder einen abendlichen Theaterbesuch in der nächst größeren Stadt plant.
Richtwerte bieten einen Anhaltspunkt
Man kann nicht pauschal sagen, ab diesem oder jenem Alter könne man sein Kind getrost allein lassen. Aber immerhin gibt es Richtwerte, die sich durch richterliche Entscheidungen ergeben. Demnach muss zum Beispiel ein Fünfjähriger nicht mehr dauerhaft beaufsichtigt werden und kann durchaus auch mal eine Viertel- bis halbe Stunde unbeaufsichtigt spielen. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein Kind in diesem Alter auf einem Spielplatz, auf dem Gehweg vor dem Haus oder auf einem Sportplatz spielen darf, ohne auf Schritt und Tritt kontrolliert zu werden. Ab dem Schulalter wird der Gesetzgeber noch großzügiger. Ein siebenjähriges Kind darf man sogar bis zu zwei Stunden alleine lassen - immer vorausgesetzt, die Bedingungen stimmen. „Lässt man das Kind allein zu Hause, ist es entscheidend, dass man die angekündigte Rückkehrzeit zuverlässig einhält“, rät Hermann Scheuerer-Englisch von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke). Außerdem sollten Kinder wissen, wie sie ihre Eltern erreichen können.
Gehen Kinder noch in den Kindergarten, sollten sie nicht alleine zu Hause gelassen werden. Trennungen lösten bei Kleinkindern Angst und Unsicherheit aus, sie seien noch stark auf eine Bezugsperson angewiesen, erläutert Scheuerer-Englisch.
Das soziale Netz aktivieren
Am besten ist es, wenn man Nachbarn hat, die man informiert und die für das Kind erreichbar sind, wenn es Hilfe in irgendeiner Form braucht. Gleiches gilt auch für die elterliche Erreichbarkeit per Handy. Das gibt dem alleingelassenen Kind die Sicherheit, dass es sofort Kontakt zu den Eltern herstellen kann, wenn es etwas braucht oder eine Frage hat. Das Kind sollte nicht nur wissen, wo es Rat und Hilfe findet, es sollte ihm auch klar sein, dass es Fremden nicht die Tür öffnen darf und am besten nur dann ans Telefon geht, wenn ihm die Nummer bekannt ist. Alle anderen Gespräche können warten. Zusätzlich sollte man geklärt haben, was gegebenenfalls im Fernsehen angesehen werden darf, um auch hier unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Verantwortung liegt immer bei den Eltern
Ob es einfacher ist, Geschwister alleine zu lassen, darüber streiten sich die Geister und es kommt sehr auf die jeweiligen Charaktere und den Altersunterschied an. Es kann für die Kinder, meist vor allem für das kleinere Geschwister, sehr tröstlich sein, nicht ganz alleine zu sein und wenn man jemanden zum Spielen und Reden hat, dann geht die Zeit, bis Mama oder Papa wieder da sind, auch schneller vorbei. Wenn man allerdings damit rechnen muss, dass die Kinder allein daheim schnell auf dumme Gedanken kommen, dann muss man erneut abwägen. Schließlich liegt die Entscheidung, was man den eigenen Kinder zutrauen kann beziehungsweise was ihnen zuzutrauen ist, grundsätzlich in der Verantwortung der Eltern.
Kinder niemals einsperren
Selbstverständlich wird man, bevor man geht, alle Gefahrenquellen nach bestem Wissen und Gewissen ausschließen, die Handynummer zum Beispiel auf Kurzwahl einspeichern und Elektrogeräte wie den Backofen ausschalten. Was man aber nicht machen sollte, ist abschließen, denn diese vermeintliche Schutzmaßnahme kann sich bei einem Feuer zu einer tödlichen Falle entwickeln. In der Regel signalisiert ein Kind übrigens sehr genau, wann es bereit ist und sich zutraut, mal für ein paar Minuten allein daheim zu bleiben. Trotzdem liegt die Hauptgefahr in der Überschätzung der kindlichen Fähigkeiten. Was nicht bedeuten muss, dass unbedingt gleich etwas passiert.
Ängste nicht unterschätzen
Schon allein die Angst, die ein Kind ausstehen muss, das von seinen Eltern allein gelassen wurde, obwohl es noch nicht soweit war, ist Grund genug, hier sehr behutsam vorzugehen und den eigenen Radius nur sehr langsam zu erweitern. Zweifelsohne ist es schön, wenn man kleine Erledigungen mal schnell ohne die Kinder machen kann oder auch als Alleinerziehender einen Elternabend in der Schule besucht, ohne dafür extra einen Babysitter bemühen zu müssen. Und es ist auch wichtig für das kindliche Selbstbewusstsein, solche Erfahrungen der Selbstständigkeit zu machen und sich selbst dabei etwas zuzutrauen. Aber man sollte behutsam vorgehen und das Kind langsam daran gewöhnen. Wichtig ist immer mitzuteilen, dass man geht, wohin man geht, wie man zu erreichen ist und wann man wieder nach Hause kommt.
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