Hallo,
ich bin juristischer Laie und hoffe, ich drücke mich klar aus. Im (deutschen, aber auch sonstigen) Recht gibt es Beweisverbote (u.a. Beweisverwertungsverbot), d.h. Beweismittel dürfen vor Gericht nicht verwertet werden, wenn sie unrechtmäßig erlangt wurden. (Beispiel Strafrecht: Die Polizei dringt rechtswidrig in eine Wohnung ein und findet dort Drogen. Beispiel Zivilrecht: Ein Unternehmer zeichnet heimlich ein Gespräch mit einem Geschäftspartner auf.)
Frage: Gibt es Fälle, bei denen ein deutsches Gericht im Prinzip gesagt hat: Ja, dieses Beweismittel wurde rechtswidrig erlangt, aber angesichts der Schwere des Falles und der Geringfügigkeit des Formfehlers werten wir es trotzdem? (Beispiel: Man müsste einen Serienmörder laufen lassen, weil ein Nachwuchspolizist irgendeine kleine, in dem Fall eigentlich gar nicht relevante Regel übersehen hat.)
Und falls es das gibt, wie nennt man diesen Vorgang oder diese Rechtstheorie?
Danke.