Hallo,
ich werde mich nebenberuflich selbstständig machen aber ich weiss nicht genau ob ich auf der Gewerbeanmeldung ganz normal Onlinehandel mit… angeben darf.
Ich werde einen Onlineshop eröffnen + über Amazon Waren verkaufen, für Waren, die ich nicht auf Lager habe. Ich lasse die gekauften Waren dann vom Hersteller mit meinem Lieferschein direkt an den Kunden liefern. Der Hersteller schickt mir seine Rechnung und ich schicke dem Kunden meine Rechnung. Bin ich trotzdem normaler Händler oder bin ich eine Art von Handelsmakler o.ä.?