Hallo Mike,
entweder missverstehen wir uns hier oder ich bin wirklich nicht mehr auf dem laufenden.
Die jeder im Rahem des § 38 benutzen darf.
Das habe ja nicht ich geschrieben - aber eine gelbe NICHT FEST
MONTIERTE Rundumleuchte, ist bei LKW sogar Vorschrift - zur
Unfallstellenabsicherung, darf auch sonst jeder mitführen.
Genau hier liegt m.E. das Missverständnis. LKWs müssen
Warnleuchten mitführen. Das weiss ich aus eigener Erfahrung als LKW-Fahrer und Fuhrparkleiter. Diese strahlen aber nur gelbes Blinklicht in eine Richtung ab. Gelbe Rundumkennleuchten sind nicht erlaubt. Du beschreibst weiter unten selbst, welche Fahrzeuge mit einer gelben Rundumkennleuchte ausgerüstet werden dürfen (§52StvZO Abs.4).
Ich möchte halt nur auf diesen kleinen aber feinen Unterschied hinweisen, damit nicht jeder meint, er dürfe jetzt so ein Ding mitführen/einsetzen. Ausserdem habe ich gelbe Rundumkennleuchten bisher nur entweder für festen Einbau oder aber mit Magnetfuss und Kabel für den Zigarettenanzünder gesehen, also im Zweifel bei einem LKW von hinten gar nicht zu sehen (ausser, man hat ein verdammt langes Kabel dabei).
einfach lesen, das sagt alles aus.
Warum so grimmig ? Wenn ich die §§ lese, stelle ich eben fest, das eine gelbe Rundumkennleuchte Erlaubnis- und Eintragungspflichtig ist. Die von Dir genannte einfache Warnleuchte mit gelbem Licht für LKW Vorschrift ist und diese auch viele Autofahrer dabei haben (sollten). Ich habe auch so eine Warnleuchte im Kofferraum.
Beste Grüsse
Sebastian