Blaues Blinklicht zur Unfallabsicherung

Hallo Mike,
entweder missverstehen wir uns hier oder ich bin wirklich nicht mehr auf dem laufenden.

Die jeder im Rahem des § 38 benutzen darf.

Das habe ja nicht ich geschrieben - aber eine gelbe NICHT FEST
MONTIERTE Rundumleuchte, ist bei LKW sogar Vorschrift - zur
Unfallstellenabsicherung, darf auch sonst jeder mitführen.

Genau hier liegt m.E. das Missverständnis. LKWs müssen
Warnleuchten mitführen. Das weiss ich aus eigener Erfahrung als LKW-Fahrer und Fuhrparkleiter. Diese strahlen aber nur gelbes Blinklicht in eine Richtung ab. Gelbe Rundumkennleuchten sind nicht erlaubt. Du beschreibst weiter unten selbst, welche Fahrzeuge mit einer gelben Rundumkennleuchte ausgerüstet werden dürfen (§52StvZO Abs.4).
Ich möchte halt nur auf diesen kleinen aber feinen Unterschied hinweisen, damit nicht jeder meint, er dürfe jetzt so ein Ding mitführen/einsetzen. Ausserdem habe ich gelbe Rundumkennleuchten bisher nur entweder für festen Einbau oder aber mit Magnetfuss und Kabel für den Zigarettenanzünder gesehen, also im Zweifel bei einem LKW von hinten gar nicht zu sehen (ausser, man hat ein verdammt langes Kabel dabei).

einfach lesen, das sagt alles aus.

Warum so grimmig ? Wenn ich die §§ lese, stelle ich eben fest, das eine gelbe Rundumkennleuchte Erlaubnis- und Eintragungspflichtig ist. Die von Dir genannte einfache Warnleuchte mit gelbem Licht für LKW Vorschrift ist und diese auch viele Autofahrer dabei haben (sollten). Ich habe auch so eine Warnleuchte im Kofferraum.
Beste Grüsse
Sebastian

Stimmt Du hast recht, Keine GelbrundumL. für Jeden

Hallo Mike,
entweder missverstehen wir uns hier oder ich bin wirklich
nicht mehr auf dem laufenden.

Nein Du hast völlig recht - das ist mir etwas peinlich…

Genau hier liegt m.E. das Missverständnis. LKWs müssen
Warnleuchten mitführen.
Das weiss ich aus eigener
Erfahrung als LKW-Fahrer und Fuhrparkleiter. Diese strahlen
aber nur gelbes Blinklicht in eine Richtung ab. Gelbe
Rundumkennleuchten sind nicht erlaubt.

Genauso ist es.

M.

Mir ging es weniger um den Einsatz im Hausbesuchsdienst,
sondern (als repräsentatives Beispiel) um den einzigen
diensthabenden Anästhesisten an einem kleinem Haus, der am
Wochenende 10-Minunten-Radius-Rufbereitschaft hat. Bringt ja
nichts, wenn die Sanis den Patienten mit Blaulicht in die
Klinik gebracht haben, und dort ist kein Doktor :wink:

Hi,
sollte ein deartig schwerer Fall gebracht werden, wird normalerweise vorher die Klinik informiert; schließlich müssen die ja auch ein freies Bett haben und bis der Patient stabilisiert, transportfähig gemacht und letztendlich in der Klinik ist kann der arme dienstgeplagte Anästhesist in aller Ruhe in die Klinik kommen. Handelt sich ja nicht um einen werdenden Vater mit Frau und Kind im Auto.

Gruß Julia

Jetzt weiß ich auch, was es mit dem schwarzgelben
Doktorblinkschildchen auf sich hat. Ich dachte, daß könnte man
sich einfach so aufs Dach setzen, ich wußte gar nicht, daß das
in den KFZ-Schein muß und daß das vorher über dei Ärztekammer
geht.

(Notfall-)Ärzte halten sich zwar immer für ziemlich wichtig, für alles zuständig und unersätzlich, aber manchmal reden trotzdem noch andere mit - wie in diesem Fall die Zulassungsstelle… :smile:

Gruß MecFleih

Hallo MecFleih,

ne, das ist kein Schreibfehler, die Zulassungsbehörde fragt ja bei der Ärztekammer nach. Der Sinn ist, denke ich, nicht schneller durch den Verkehr zu kommen, sondern ich stelle es mir vor allem beim Parken praktisch vor. Bei uns im Kreis ist das anscheinend so geregelt, daß die Docs eine Sondererlaubnis haben, mit der sie im Anwohnerbereich parken und Taxispuren etc. benutzen dürfen. Zumindest haben die immer so ein städtisches Teil hinter der Scheibe. Da im grünen, restriktiven Tübingen ansonsten kilometerlange Umwege und ebenso große Laufwege fällig würden, ist das auch ganz praktisch so :wink:

Mit dem Blaulicht will ich Dir zustimmen: Ein altgedienter Rettunngsassistent sagte mal zu mir, von ihm aus könne man das ebensogut abschaffen, es würde vielleicht grade mal in einem von tausend Fällen ein Leben retten, und da sei die Unfallwahrscheinlichkeit fast höher (seine Meinung *g*)

Oliver

Mit dem Blaulicht will ich Dir zustimmen: Ein altgedienter
Rettunngsassistent sagte mal zu mir, von ihm aus könne man das
ebensogut abschaffen, es würde vielleicht grade mal in einem
von tausend Fällen ein Leben retten, und da sei die
Unfallwahrscheinlichkeit fast höher (seine Meinung *g*)

Sie ist statistisch bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn (äh, hat man da jetzt Sonder- oder Wegerechte, oder beides oder keins von beidem? *lach*) 8 mal höher als bei normaler Fahrt.
Erfahrungsgemäß sind die draufgängerischen Fahrer durchaus nicht schneller am Einsatzort als die gemäßigten, da die erstgenannten andauernd rasant anfahren und unsanft bremsen müssen während die letztgenannten eher flüssig „durchschwimmen“. Einen großen Vorteil hat „fahren am Limit“ also nicht, es sorgt nur für mehr Streß bei Fahrer, Beifahrer und anderen Verkehrsteilnehmern, nicht aber für schnelleres Eintreffen am Notfallort.
Deswegen ist wirklich zu überlegen ob man bei manchen Einsatzfahrten (wenn überhaupt), wo das Meldestichwort eine eher harmlose Notlage erwarten läßt (z. B. Kopfplatzwunde, Hilo), Kopf und Kragen riskieren sollte.
Letztlich ist zügiges Ankommen wichtig, aber meistens nicht ob es nun 1 oder 2 Sekunden schneller oder langsamer war. Wie ein ebenfalls altgedienter Rettungsassistent aus meiner Umgebung immer sagt: „Reisen statt Rasen“ :smile:))
Abschaffen würde ich Blaulicht und Martinshorn nicht, denn schneller als bei normaler Fahrt ist man sehr wohl am Einsatzort, und das rettet sicher auch öfter als nur bei jedem 1000. Mal Leben - man denke etwa an Verkehrsunfälle, hinter denen sich oft ein Stau bildet, oder Samstags vormittags in der Innenstadt: da geht’s z. B. nicht ohne Sondersignale…

MecFleih

Hallo!

Ich bin altgedienter Rettungsassistent (13 Jahre Rettungsdienst), und der Einsatz der Wegerechte will schon abgewogen sein.
In der Stadt würde ich immer die Hörner heißlaufen lassen, denn da hängt am Sondersignal ein Leben.
Auch wenn „Kopfplatzwunde“ gemeldet ist, wer weiß schon, was dahinter steht…
Ich habe einmal erlebt, daß jemand bei der Polizei anrief, um zu melden, Patient blau angelaufen. Polizei verständigte Funkleitstelle, Patient am Einsatzort braucht RTW, ist blau. Leitstelle wurde über Polizei verständigt, alkoholisierter Patient!!! Leitstelle alarmierte einen KTW. Alarmstichwort: Patient Blau, notfall ohne…
Als wir nach 30 Minuten dort eintrafen, konnten wir nur noch Herz-Kreislaufstillstand feststellen, der nachalarmierte Notarzt den Tod!
RTW sofort mit Sonder hätte wohl ein Leben gerettet.
Auf Bergserpentinen oder einspurigen, engen Straßen mache ich das Blinkzeug aber auch aus, denn es macht das Chaos perfekt, wenn keiner weiß, wohin.

Lieber Gruß,

Marcus