Ich halte die Prüfung, ob sich ein Einspruch lohnt, für wichtig.
Also ziehen wir mal die ganzen „Bußgeld-xxx.de“-Seiten und die Seiten von Anwaltsfirmen ab, die einem Beratung verkaufen wollen.
Da bleibt nicht viel.
Ich halte die Prüfung, ob sich ein Einspruch lohnt, für wichtig.
Also ziehen wir mal die ganzen „Bußgeld-xxx.de“-Seiten und die Seiten von Anwaltsfirmen ab, die einem Beratung verkaufen wollen.
Da bleibt nicht viel.
Eine Überschreitung von fast 40% wären das dann - das sollte vielleicht dem UP mehr zum Nachdenken anregen, als die Überlegung eines Aufbauseminars …
natürlich, aber die Diskussion sollte sich nicht um eine reinen Streit um das Messgerät entwickeln.
Der Hinweis das das Gerät ein möglicher Ansatzpunkt für den up sein kann ist gegeben, eine weiterführende Diskussion z.B. auf Basis der Anzahl der Suchmaschinentreffer ja/nein/vielleicht birgt die Gefahr, das das Ganze in Richtung o.t. abdriftet und um dem vorzubeugen mein freundlicher Hinweis, nicht mehr aber auch nicht weniger
Es mag dein Weltbild erschüttern, aber es gibt noch andere Suchmaschinen.
kein „zerfleischen“.
So einige Behörden haben den Einsatz des Gerätes vorerst untersagt und es wurden dazu anhängige Verfahren eingestellt.
Wenn der Vorwurf 81 km/h lautet, war das Messergebnis 84 km/h.
Der Tacho dürfte dabei nochmal 3 bis 4 km/h mehr angezeigt haben.
Gerade als Fahranfänger gibt es auch Verkehrssituation, bei denen man tatsächlich eine Beschilderung übersieht. Das Gehirn benötigt mitunter Training, um unwichtige Informationen von wichtigen unterscheiden zu können. Da helfen Bußgeld und Aufbauseminar durchaus, den Lernprozess zu beschleunigen.
Man kann auch ganz ohne Schilder anhand der örtlichen Gegebenheiten erkennen, daß es sinnvoll sein könnte, die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Jetzt interessiert mich natürlich, wo die andere Suchergebnisse herhaben sollen und welche das sind.
Andere haben den Einsatz wieder erlaubt.
Wo sind die Geräte denn untersagt?
Ich wollte es nicht so drastisch ausdrücken, aber wenn der UP jetzt schon so reagiert, ist zu hoffen, dass er seine Fahrerlaubnis öfter für längere Zeit verliert.
Das macht aber Mut, dass du schon „seit Jahren“ gegen das Gerät kämpfst - und das vergeblich.
sagen wir mal so, in zwei Fällen haben sich die Gerichte dann soweit herunterhandeln lassen, dass mir kein Punkt entsteht. Das ist für mich nur ein Sieg 2. Klasse. Ich habe den Eindruck, dass Präzedenzurteile unter allen Umständen vermieden werden sollen.
na, googel doch mal.
Du wärst eine neue tolle Bundeskanzlerin. Eine moralische Richtschnur sondersgleichen! Unfehlbar!
Wie wär´s einfach mal damit, andere Meinungen im Raum stehen zu lassen statt nach dem Prinzip: um jeden Preis und kein Argument kann dafür dusselig genung sein, Recht haben zu wollen? ramses90
was heutzutage alles so als Meinung bezeichnet wird…
Weil ich Deine Aussagen anzweifle, soll ich mir die fehlenden Nachweise für diese Aussagen selbst zusammen suchen? Und ich dachte bisher, das macht derjenige, der Behauptungen aufstellt…
Suchmaschine: Microsoft Bing(eben beliebig ausgewählt, weil du es bist)
Position des ersten nicht-kommerziellen Ergebnisses: Seite 1, Stelle 5
Suchergebnis: https://verkehrsrecht.gfu.com/2019/09/olg-saarbruecken-zu-leivtec-xv3-und-der-bindungswirkung-verfassungsgerichtlicher-urteile/
Für manche Dinge habe ich Null Verständnis.
Natürlich nicht. Aber ich pflege eine Überweisung zu schreiben, keinen Einspruch.
P.S. Ich habe immer noch einen „grauen Lappen“.
Seine Tage sind allerdings gezählt.
Immer wieder schön, wenn Fragen beantwortet und Sachverhalt aufgeworfen werden, nach denen keiner gefragt hat.
Wir sind hier von der Frage, ob die FS-Behörde von einenm BG Infos erhält über die Zuverlässigkeit eines Messgerätes jetzt bei der Umtauschpflicht für Führerscheine gelandet.
Bin mal gespannt, was als nächstes hier noch kommt…
Denkst Du wirklich, ich hätte davon noch nie was gehört?
Natürlich nicht.