10.07.2012
Hallo
Ich kaufe immer die gleiche Packung Bratwurst (zum Braten, NICHT zum Grillen). Heute steht plötzlich zusätzlich das Wort „gebrüht“ auf der Verpackung.
Was hat das zu bedeuten?
Gruss Orcolix
Hallo orcolix,
„gebrüht“ bedeutet lediglich, dass die Bratwurst bei der Herstellung gebrüht (kurz vor „gekocht“) und somit erwärmt wurde. Sie ist also das Gegenteil zu einer „Rohwurst“ (z.B. Teewurst, Salami, frische Bratwurst). „Gebrüht“ beschreibt das Herstellungsverfahren.
Vergleiche: http://de.wikipedia.org/wiki/Br%C3%BChwurst und http://de.wikipedia.org/wiki/Rohwurst
Guten Appetit
finnie
10.07.2012
Hallo
Ich kaufe immer die gleiche Packung Bratwurst (zum Braten,
NICHT zum Grillen). Heute steht plötzlich zusätzlich das Wort
„gebrüht“ auf der Verpackung.
Was hat das zu bedeuten?
Hi,
das die Bratwurst hitzebehandelt wurde.
Gruß
Tina
Hallo,
Damit wird die Bratwurst von Rohware unterschieden, die nur gemischt und abgefüllt wurde und dementsprechend schnell verwendet werden muss. Diese Bratwurst sieht meist aus wie Hackfleisch, das in den Darm gefüllt wurde (Frisches Hackfleisch muss ja auch am gleichen Tag verbraucht werden, wenn es nicht unter Schutzgas verpackt wurde). Durch das Brühen wird die Füllung eher hell graubraun und ist wesentlich länger unbedenklich haltbar.
Es grüßt
Der Daimio
Danke.
Trotzdem bleibt es für mich ein Rätsel, wieso der Hersteller - nach all den Jahren - das plötzlich auf die Verpackung mit den gleichen Bratwürsten schreibt.
Hallo,
bisher gab es praktisch keine rohen Bratwürste abgepackt.
Die Rohen konnte man bisher nur eben frisch beim Metzger kaufen.
Zwischenzeitlich gibt es ein, zwei Hersteller, die auch in Fertigpackungen rohe Bratwürste anbieten.
Deshalb hat der Hersteller vielleicht um zukünftig Verwechslungen vorzubeugen nun auch „gebrüht“ draufgeschrieben.
Grüße
miamei
Servus,
freiwillig und vielleicht macht das kein Hersteller.
Es geht hier um die Verkehrsbezeichnung, die er gem. § 4 Lebensmittelkennzeichnungsverordnung angeben muss.
Wenn der Hinweis bisher fehlte, dürfte es sich um eine Auslegungsfrage gehandelt haben, wie weit genau die Verkehrsbezeichnung für Bratwürste differenziert sein muss.
Nach den „Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse“ sind gebrühte und rohe Bratwürste zwei verschiedene Kategorien von Würsten (vgl. Punkt I, 2.22):
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/…
In diesem Zusammenhang schläft der Wettbewerb nicht - es genügt, wenn einer der industriellen Schlachter, die rohe (z.B. Thüringer) Bratwürste unter Schutzatmosphäre verpacken und ihnen dadurch zu einer gewissen Transport- und Lagerfähigkeit verhelfen, darauf aufmerksam geworden ist, dass die Bezeichnung, die sein Konkurrent auf der Packung stehen hat, nicht ausreichend genau ist. Dann ist schnell eine entsprechende Abmahnung im Haus.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder