Hallo Katja,
in diesem Thread hat sich insgesamt einer vergriffen: Der, der keine einzige seiner Thesen mit einer Quelle belegen konne, und Dir schauderhaft falsches Zeug erzählt hat, das Du zu allem hin noch glaubst. Wegen Dir wär es mir egal - man braucht immer auch einen Dollen, der es mit sich machen lässt. Aber andere, die dieses krude Zeug gelesen haben, könnten es für bare Münze nehmen.
In welchem Rahmen und Umfang ich mich im Studium und in einem Vierteljahrhundert beruflicher Praxis mit Zivilrecht und dem am Rande von Euch beiden völlig unsinnig ins Spiel gebrachte BewG beschäftigt habe, brauche ich Dir nicht zu erzählen, alldieweil sich allein anhand der einschlägigen Bestimmungen aus dem BGB ohne irgendeine Interpretation oder Auslegung feststellen lässt, dass alles, was Kleiner Racker auf Anfrage nicht begründen konnte, sich auch nicht begründen lässt, schlicht weil es falsch ist. Wenn irgendetwas von dem Erfahrungskäse von Kleiner Racker im BGB stünde, könnte er ja sagen, wo. Ich habe ihm gesagt, in welcher Gegend des BGB er suchen muss, um nicht zu finden, was er behauptet, und ich habe Euch beiden alle Begriffe an die Hand gegeben, die für das Thema nötig sind. Da kommt aber nix außer Quengelei.
Wen ich in diesem Thread als „dumm“ bezeichnet habe, hätte ich gerne von Dir gewusst. In meinen Beiträgen steht nämlich genau Nix ad personam - im Gegensatz zu dem Deinigen jetzt.
Dass ich nicht so getan habe, als wäre es mir egal, was für ein trostloser Tinnef in diesem lange Zeit fachlich hervorragend guten Forum dahergeplappert wird, und wie hier vom neu gewonnenen Publikum diese widerwärtige, trübe Erfahrungssuppe verehrt wird wie das Goldene Kalb, sondern meinem Ärger darüber Ausdruck verleihe, ist völlig angemessen.
Wenn Du die Behauptungen von Kleiner Racker aus dem BGB begründen kannst, bist Du natürlich genauso herzlich dazu eingeladen. Aber schon klar, dass da nichts kommen wird.
Schöne Grüße
MM