Servus,
noch ein paar trostlose Dummheiten, die mit deutschem Zivilrecht genau nichts zu tun haben:
Mal was von Pflichtteil und Pflichtteilergänzung gehört? Und von Testierfreiheit?
Hast Du mal von der Möglichkeit gehört, ein Haus zu achtzig oder hundert Prozent des Verkehrswertes zu finanzieren?
Quatsch. Nur, wenn Du die Eltern beim Testieren berätst, braucht es dazu zu kommen.
Was für einem Delirium ist das denn entsprungen? Jetzt lies halt mal §§ 1922 - 1941 BGB - warum Du in Deine trübe Suppe übrigens noch §§ 1415 - 1421 BGB hineinrührst, bleibt Dein Geheimnis. Im Sachverhalt steht genau nichts dazu.
Das liest sich wie Wurstsalat mit Himbeersoße. Hast Du mal Fieber gemessen?
Eines glaub ich Dir allerdings aufs Wort: Dass es bei Euch keiner in die Reihe gekriegt hat, die Übergabe des Grundvermögens so zu organisieren, dass kein Sozialamt darauf zugreift. Recht geschehen!
Schöne Grüße
MM