Bundesmeldegesetz

Hallo liebe Helfer,
Das seit 2015 geänderte Meldegesetz lässt bei mir einige Fragen offen.
Mir ist bekannt, dass es dem Vermieter möglich ist, beim Einwohnermeldeamt abzufragen, welche Personen in einer konkreten Wohnung gemeldet sind.

Jedoch kann ich nirgends die Information finden, ob dies nur den aktuellen Stand erfasst, oder ob der Vermieter auch Abfragen für den Anmeldestatus der letzten Jahre erfragen kann und diese Auskünfte vom Einwohnermeldeamt ihm problemlos gegeben werden.

Einerseits haben wir ja superstrenge Datenschutzgesetze, aber auf der anderen Seite merkt man immer wieder , wie diese ausgehebelt werden bzw. wie leicht es gewissen Unternehmen fällt, an Daten von Kunden etc. heranzukommen.

Wer von Euch weiss denn besser über das 2015 geänderte Bundesmeldegesetz bescheid und spezifisch über die Daten, die ein Vermieter abfragen darf?

Allerbesten Dank schon mal

L.G. vom WilliWillsWissen

Hallo!

Der springende Punkt ist doch, hat der Vermieter ein nachzuweisendes berechtigtes Interesse zu erfahren wer vor 5 Jahren in seiner Wohnung gemeldet war.
Wenn ja, dann würde er die Auskunft auch bekommen.

Übrigens, ein interessanter Punkt.

„Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.“

Wenn man also 5 Wohnungen unter einer Anschrift hat, dann kann man nicht erfahren (oder nur falls diese Daten eingangs erhoben wurden) wer in Whg EG links oder Whg. 1. OG Mitte gemeldet war.

MfG
duck313

Hallo @Duck313,
herzlichen Dank für die schnelle Nachricht. Es handelt sich bei dem Wohnort um die teuerste Stadt Deutschlands und da können Vermieter eigentlich so gut wie alles tun, um einen Mieter loszuwerden. Sie benötigen nicht einmal einen Grund.
Er kann mit erfundenen Gründen mit Klagen überhäuft werden und kann somit wirtschaftlich ruiniert werden, so dass er dann irgendwann sicher auszieht.
Da nutzt es dann auch nichts, wenn man lt. Gesetz einen Rechtsstaat hat, denn der gilt nur für die Geldigen.

Ich musste wegen des fremdverschuldeten Unfalles und der Arbeitsunfähigkeit irgendwie meine Mietkosten reduzieren. Wusste aber aus früherer Erfahrung, dass Vermieter gerne die Taktik anwendet, und die Untermietgesuche so lange nicht beantwortet, bis der potenzielle Untermieter abgesprungen ist.

Oder er verlangt so astronomisch hohe Untermietzuschläge und weitere Bedingungen, dass die Untervermietung dann auch unrentabel ist.

Das hatte ich schon mehrfach durch. Somit hatte ich vor ca. 2 Jahren einen Untermieter aufgenommen, ohne die Genehmigung einzuholen, da diese mit 100%iger Warscheinlichkeit bis zum Absprung des Untermieters hinausgezögert werden würde.

Dieser kam aber extra aus dem Ausland und da musste Sicherheit her.

Dann hat später das Einwohnermeldeamt anscheinend bei der Anmeldung meines Büros als Nebenwohnung die Hauptwohnung abgemeldet und die Nebenwohnung als Hauptwohnung versehen.

Dabei dachte ich mir bislang nicht viel, weil ich war ja wo gemeldet. Nun nach dem Unfall musste ich das Büro aufgeben und ALG II beantragen. Dafür benötigt das Jobcenter jedoch eine Ummeldung für den Hauptwohnsitz. Hatten Abfrage gemacht und bemerkt, dass ich im büro angemeldet war.

Obwohl ich seit 13 Jahren ununterbrochen in der Hauptwohnung wohne, muss ich nun meinem Hardcorevermieter eine Vermieterbescheinigung vom Meldeamt zum Ausfüllen vorlegen.

Das wird ihn a.) stutzig machen, weil er sich fragt, warum weshalb…
und b.) evtl. zu einer Abfrage veranlassen, wer denn sonst dort mal gewohnt habe. Damit könnte er die Untervermietung vor 2 Jahren erkennen und ich bin die Wohnung sofort los und stehe bald mit all meinen körperlichen Einschränkungen auf der Strasse.

Somit ist es für mich super wichtig zu wissen, wie lange der Vermieter die kostenlose Auskunft vom Meldeamt im nachhinein einholen kann.

Das wäre doch dann auch das sog. nachzuweisende berechtigtes Interesse.

In meinem Wohnhaus wohnen 8 Parteien auf 3 Stockwerken.

L.G. und nochmal mercy für die Antwort

Die Auskunft wird und kann dir hier keiner geben. Gehe auf dein Meldeamt und frage nach.
Es gibt m.E. keine Fristen, auch ist nicht explizit erwähnt ob nur aktuelle Auskünfte gegeben werden dürfen. Es heißt „Auskünfte“ und ohne weitere Zeitangaben.
Entweder es gibt berechtigte Interessen des Vermieters oder nicht. Und wenn so können die nicht zeitbeschränkt sein.

Hallo @duck313,
vielen Dank für Deine Mühe. Vielleicht bekomme ich morgen eine Antwort vom Bürgerbüro. Kann aber sein, dass die so spezielle Fragen aber auch nicht beantworten.

V.G. und noch nen schönen Tag

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