Hallo WWW’ler, grade eben habe ich beim Stöbern in Internet dies gefunden:
„Eltern von Opfern des Winnender Amoklaufs haben vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt…Verbot von Sportwaffen. … Besitz privater tödlicher Schusswaffen generell zu verbieten, sofern dem nicht ein „zwingendes persönliches oder berufliches Interesse”, wie etwa die Ausübung der Jagd, entgegenstehe… Regelungen, die den Gebrauch von privaten legalen Schusswaffen nicht erheblich erschwerten, seien für die Allgemeinheit unzumutbar und daher unvereinbar mit dem Grundgesetz.“
Da frage ich mich als Legalwaffenbesitzer, wie z.B. Polizisten zu behandeln sind, die in Ihrer Freizeit Sportschützen sind. Oder Jäger, die die Jagt nicht beruflich (=Förster), sondern als Hobby betreiben. Oder Waffenscheininhaber (z.B. Politiker), die in Ihrer Freizeit Sportschützen oder Jäger sind…
Meiner Meinung nach hat die ALLGEMEINHEIT kein Problem mit dem Legalwaffenbesitz, sonder nur eine kleine Minderheit (in diesem Fall natürlich aus absolut verständlichen Gründen).
Seht Ihr Experten die Begründung dieser Beschwerde als gerechtfertigt oder nicht?
Gruß Kai G.