Bundesverfassungbeschwerde gegen das Waffengesetz

Wahrscheinlich unzulässig…
Hi
Die Verfassungsbeschwerde ist wahrscheinlich unzulässig. Ich halte es für unwahrscheinlich , dass die Beschwerdeführer „selbst, unmittelbar und gegenwärtig“ durch das Waffengesetz betroffen sind.

Eine abstrakte Normenkotrollklage ist der Regierung, den Landesregierungen und dem Parlament vorbehalten.

LG
Mike

Hallo,

Eine Waffe schützt nicht vor anderen Waffen.
Eine Pistole in deiner Faust kann dir da nur helfen wenn sie zufällig direkt getroffen wird.
Und ohne VIEL Übung trifft man mit Pistolen auf größere Distanz nur durch Zufall. Du musst also an den Täter erst mal ran, bzw. er steht wahrscheinlich schon mit der Waffe an deinem Kopf heben dir. Da hilft dir deine 45er Magnum echt viel.
Pistolen schützen nicht und retten keine Leben.

Konkret stelle ich mir so einen Schulamoklauf in einer hochgerüsteten Gesellschaft fast schon witzig vor.

_Auf dem Flur fallen Schüsse. Das Amok-Signal ertönt.
Der Lehrer und die Schüler ziehen ihre immer „am Mann“ befindlichen Selbstschutzpistolen und stellen sich dem Amokläufer entgegen. Im Sekretariat werden Handgranaten bereitgelegt und ein Verwundeten Sammelpunkt eingerichtet. Die schuleigenen Amok-SWAT-Teams aus Sportlehrern und gedienten Kollegen begeben sich zu den Sammelpunkten an denen Spezialausrüstung (Helme, Schutzwesten, Wärmebildgeräte, Funkgeräte, MPs, Pumpguns) bereitliegt.
Die Teams und vielleicht auch Klassengruppen, die das geübt haben (ew wären entsprechende AGs denkbar), gehen in gegenseitiger Sicherung und „Gleiten-III“ von Ecke zu Ecke und Türöffnung zu Türöffnung in Deckung vor.
Bei Sichtkontakt wird das Wirkungsfeuer eröffnet.
Mangelnde Treffsicherheit (nicht alle Schüler sind ja in einer Schützen-AG) wird durch Masse wettgemacht.

Bei Eintreffen der Polizei gibt es ca. 500 Tote, weil ja schließlich 1000 Schüler mit Waffen in den Händen auf die Flure geströmt sind, sich gegenseitig für Amokschützen hielten und niedermähten.

Einzelne Klassen (bzw. deren Reste) können ihren Zusammenhalt bewahren und verschanzen sich hinter Mobiliar und halten alles Verdächtige - und was wäre hier nicht verdächtig - auf Abstand.
Auch die Polizei wird bei dem Versuch die Situation in der Schule zu klären versehentlich beschossen und kann sich in der unübersichtlichen Situation kaum aus dem Kreuzfeuer über Flurkreuzungen und Sichtachsen zurückziehen.

Durch Rauchbomben, die die Polizei einsetzte um ihren Rückzug zu decken, brechen Feuer aus. Die Feuerwehr wird von panischen Schülern in den Rauchschwaden für schwer bewaffnete Amokläufer gehalten (C-Schläuche = RPG) und beschossen.

Kurz bevor die Luftwaffe das Schulgelände bombardieren soll, geht dem Großteil der Schüler die Munition aus. Einzig die SWAT-Teams halten Annäherungen aus der Umgebung noch nieder. Da die Teams aber überwiegend aus Sportlehrern bestehen (bekanntlich niedriger IQ) können sie doch noch ausmanövriert werden und der Einsatz schwerer Waffen wird abgesagt._

Schöne neue Selbstschutzwelt!

Gruß
Werner

Zahlen Daten Fakten

Seht Ihr Experten die Begründung dieser Beschwerde als
gerechtfertigt oder nicht?

Hi,

den ersten Link sollten alle durchlesen, die Sportschützen für blutrünstige Killer halten.
Die restlichen zeigen, dass schon allein drei größere Sportschützenverbände zusammen ca 3.7 Mio Mitglieder haben. Wenn man einen so großen Bevölkerungsteil drangsaliert, kann das schon in die Richtung „der Allgemeinheit unzumutbar“ gehen.

Gruss, Marco

http://de.wikipedia.org/wiki/Sportschie%C3%9Fen

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Schie%C3%9Fspo…
1.600.000 Mitglieder
http://de.wikipedia.org/wiki/Bayerischer_Sportsch%C3…
480.173
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Sch%C3%BCtzen…
ca 1,6 Mio Mitglieder.

Hallo,

Die Verfassungsbeschwerde ist wahrscheinlich unzulässig. Ich
halte es für unwahrscheinlich , dass die Beschwerdeführer
„selbst, unmittelbar und gegenwärtig“ durch das Waffengesetz
betroffen sind.

Wieso nicht?
Das Waffengesetz erlaubt es Sportschützen auch in der Nachbarschaft der Kläger Waffen zu haben, die auch zu Gewalttaten missbraucht werden können. Dadurch ist jeder Bürger in der BRD unmittelbar und gegenwärtig in seiner Sicherheit bedroht.
Diese für die Mehrzahl der Bürger nur potentielle Bedrohung ist aber in der Vergangenheit mehrfach konkret eingetreten. M.E. sollte das reichen, sonst könnte man dagegen ja immer nur dann und nur solange klagen, wie eine solche Waffe auf einen gerichtet ist.

Gruß
Werner

Hallo,

Ich frage mich aber, wieviele dieser „Mehr“-Schüsse den
Falschen getroffen haben, und wieviele jemanden, der dadurch
davon abgehalten wurde, schlimmeres anzurichten.

Was sollte denn schlimmeres verhindert werden als, dass ein Mensch tot ist?
Glaubst du allen ernstes die tausende erschossene Amerikaner jedes Jahr wurden dadurch überwiegend von Mord oder Vergewaltigung abgehalten?

Gruß
Werner

Hally Rainer!

Nachdem sich mein Freund erschossen hatte,

Du hast einen Freund, der sich erschossen hat? Das ist ja schrecklich!
Wieso hat er das denn gemacht?

Ich hätte nur nicken müssen und hätte zu den Waffen auch die nötigen Papiere bekommen um sie legal zu besitzen.

Wirklich? Hast du denn einen Waffenschein? Hätte ich ja gar nicht gedacht!

Es gibt zig tausende Waffensammler, die mehrere großkalibrige Pistolen und Revolver zu hause haben.

Meine Güte, und ich kenne keinen einzigen!
(oder die erzählen mir nie was von ihrem Hobby)

Viele Grüße

Hallo

Was sollte denn schlimmeres verhindert werden als, dass ein Mensch tot ist?

Vielleicht dass der falsche Mensch tot ist, und der richtige (zu erschießende Mensch) noch lebt? - So ähnlich hatte ich das jedenfalls verstanden.

Glaubst du allen ernstes die tausende erschossene Amerikaner jedes Jahr

Von denen hatte ich auch gehört, als das Bundesgericht geurteilt hatte, dass Waffenbesitz in den USA nicht verboten werden darf. Ich glaube, von ca. 13.000 erschossenen US-Bürgern jährlich war die Rede, jedenfalls unwahrscheinlich viele. - Kann es aber nicht sein, dass die meisten davon durch Schießunfälle ums Leben kommen?

Viele Grüße

Hi Simsy,

Nachdem sich mein Freund erschossen hatte,

Du hast einen Freund, der sich erschossen hat? Das ist ja
schrecklich!

hatte, ja leider.

Wieso hat er das denn gemacht?

Er war krank, hatte starke Schmerzen. Schon seit Jahren. Die sind immer heftiger geworden, ohne Aussicht auf Besserung.

Vor etwa drei Jahren hat er die Schmerzen dann nicht mehr ausgehalten und beschlossen den nächsten Tag nicht mehr erleben zu wollen. Ohne Waffen im Schrank hätte er einen anderen Weg gefunden. Die Waffen sind in diesem Fall nicht Schuld.

Ich hätte nur nicken müssen und hätte zu den Waffen auch die nötigen Papiere bekommen um sie legal zu besitzen.

Wirklich? Hast du denn einen Waffenschein? Hätte ich ja gar
nicht gedacht!

Nein, habe ich nicht. Den hätte ich in dem Fall aber einfach bekommen. Daß ich nicht vorbestraft bin hätte als Qualifikation ausgereicht.

Es gibt zig tausende Waffensammler, die mehrere großkalibrige Pistolen und Revolver zu hause haben.

Meine Güte, und ich kenne keinen einzigen!
(oder die erzählen mir nie was von ihrem Hobby)

Keine Ahnung, ich tippe auf Zufall.

Waffensammler leben aber auch nicht ewig und so werden diese Sammlungen dann eben vererbt. Oft werden die dann verkauft, an andere Sammler. Oder wie in diesem Fall behalten und bis zur nächsten Generation gelagert, weil der Erinnerungswert zu groß ist und mein Freund seine Waffen nie zum Marktwert verkauft hätte.

Irgendwann werden diese Waffen aber auch verkauft, das ist immerhin der Gegenwert eines Kleinwagens.

Gruß Rainer

Dann klage ich als nächstes Gegen die Verwender von großen Küchenmessern. Fleisch und Gemüse bekommt man ja schon im Supermarkt kleingeschnitten bzw kann die Fachkundigen Personen in der Metzgerei darum bitten, die Schnitzel zurechtzuschneiden. Somit ist ein Privatbesitz dieser Messer in praktisch jedem deutschen Haushalt nicht mehr notwendig. Immerhin werden mit derartigen gefährlichen Küchenmessern praktisch wöchentlich schwerste Straftaten begangen, die auch mein Leben direkt und unmittelbar bedrohen könnten.

Die Gefährdung durch Privaten Waffenbesitz ist abstrakt.

Mike

Hallo,

Nein, habe ich nicht. Den hätte ich in dem Fall aber einfach bekommen. Daß ich nicht vorbestraft bin hätte als Qualifikation ausgereicht.

Das stimmt zwar. Aber etwas wichtiges hast du vergessen.
Wenn Du kein Bedürfnis nachweisen kannst, also kein Sportschütze, Jäger o.ä. bist, müssen die Waffen blockiert werden und du bekommst auch keinen Munitionserwerbsschein. D.h. du hättest sie nie benutzen können.
Hier nachzulesen: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__20.html

Also ganz so einfach, wie du es hier darstellst ist es nicht.

MfG

Dann klage ich als nächstes Gegen die Verwender von großen
Küchenmessern. Fleisch und Gemüse bekommt man ja schon im
Supermarkt kleingeschnitten bzw kann die Fachkundigen Personen
in der Metzgerei darum bitten, die Schnitzel
zurechtzuschneiden. Somit ist ein Privatbesitz dieser Messer
in praktisch jedem deutschen Haushalt nicht mehr notwendig.
Immerhin werden mit derartigen gefährlichen Küchenmessern
praktisch wöchentlich schwerste Straftaten begangen, die auch
mein Leben direkt und unmittelbar bedrohen könnten.

Das ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit.

Die Gefährdung durch Privaten Waffenbesitz ist abstrakt.

Das ist ebenfalls eine Frage der Begründetheit. Bei einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz kommt es allein darauf an, ob für die vorgetragene Betroffenheit ein Vollzugsakt durch die Verwaltung erforderlich ist, da dann gegen diesen zunächst der Rechtsweg ausgeschöpft werden müsste (Subsidiarität). Andernfalls würde die Unnmittelbarkeit entfallen (BVerfG, Beschluss vom 08.06.2010 Aktenzeichen: 1 BvR 2011/07, 1 BvR 2959/07). Die eigene und gegenwärtige Betroffenheit ist hingegen nur dann nicht gegeben, wenn der Beschwerdeführer in überhaupt keiner Weise mit dem Inhalt der Regelung in Kontakt kommen könnte, was bei er Existenz von Waffen in der Öffentlichkeit aber fraglos gegeben ist.

An die Anforderungen der unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit werden zudem auch deshalb keine hohen Voraussetzungen gestellt, um den Rechtsschutz nicht zu unterlaufen (da eine Klage gegen Vollzugsakte gerade nicht möglich ist). Daher dürfte die Existenz von Waffen in der Öffentichkeit hierbei ausreichen.

Wie groß ein eventuelles Gefahrenpotential ist und ob eine abstrakte Gefahre ausreicht - wobei es keinen Grundsatz gibt, dass abstrakte Gefahren grundsätzlich nicht ausreichen würden, ebtscheident ist allein die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit des Umschlagens in eine konkrete Gefahr -, ist dann eine Frage der inhatlichen Prüfung.

Gruß
Dea

Na, dann schauen wir doch mal, was das BVerfG draus macht… ich setzte 5 Cent auf unzulässig

LG
Mike