BVG Urteil Vaterschaft

Hallo,

wie seht Ihr das jüngste BVG Urteil zum Thema Vaterschaft bei Unverheirateten und dem reflexartigen Versuch einiger politischer Gruppen, den klaren Willen und Sinn des Urteils schon wieder ansatzweise zu unterlaufen??

Wenn Väter nun ein gemeisames Sorgerecht bei den Familiengerichten beantragen müssen, gehen bei deren Überlastung und einem Einspruch der Mutter und der dann notwendigen Klage wieder evtl. Jahre ins Land.
Und es gibt sicherlich mehr als genug Fälle, bei denen die bisherige Sorgerechtsregelung und deren einseitige Handhabung mehrheitlich Verletzungen / Rosenkrieg / Erpressungsgründen o.ä. geschuldet wurden.

Wie sieht man das hier und welche Wege könnte man gehen, das BVG Urteil in seiner stringenten Form in der Politik umzusetzen?

Gruss

Claudia

Hallo,

zunächst einmal finde ich es mehr als überfällig, daß eine neue Sorgerechtsregelung gefunden werden musste, die die Diskriminierung von Vätern beendet. Anders kann man die bisher gültigen Regelungen nicht bezeichnen, denn wie konnte es sein, daß die Mutter ein gemeinsames Sorgerecht ablehnen konnte, ohne dies auch nur im Ansatz begründen zu müssen ? Dem ist nun ein Riegel vorgeschoben worden.

Gemeinsames Sorgerecht kann zwar auch heute schon mit einer gemeinsamen Willenserklärung beantragt werden, das geht auch recht schnell, wenn bei Mutter und Vater Einigkeit besteht. Um auf Deine Frage zurückzukommen :

  1. Künftig wird es für die Mütter erheblich schwerer, dem Vater eben dieses zu verwehren, da es stichhaltig begründet werden muß.
  2. Könnte es sein, daß Mütter die sich bisher grundlos verweigert haben, einem gemeinsamen Sorgerecht eher zustimmen, um den ganzen juristischen Zirkus, der für sie im Ergebnis eh negativ ausgehen könnte, aus dem Wege zu gehen.
  3. Kann ich mir auch lustige Konstellationen vorstellen, nämlich dann, wenn die Mutter wieder verheiratet ist, ihr Ehemann nicht adoptiert hat, und der Vater das gemeinsame Sorgerecht ausüben möchte.

Grüße - Tim

Hallo,

zunächst einmal finde ich es mehr als überfällig, daß eine
neue Sorgerechtsregelung gefunden werden musste, die die
Diskriminierung von Vätern beendet.

Diesbezüglich meine absolute Zustimmung.

das geht auch recht schnell, wenn bei Mutter und Vater Einigkeit :besteht.

Da dies aber gerade nicht immer vorliegt, befürchte ich hier zumindest in der Perspektive, dass sich die Auseinandersetzungen verlagern werden - ganz ähnlich dem Verlauf, der bei Scheidungen etc. bereits gängig ist. Vermutlich werden dann verstärkt Konflikte im Sinne der Verlagerung auf „Ausweichschauplätze“ ausgetragen - Steuerhinterziehungsbeschuldigungen, Missbrauchsvorwürfe etc. werden sicherlich als probates Mittel einen regelrechten Boom erleben.

MFG Cleaner

Hallo,

  1. Kann ich mir auch lustige Konstellationen vorstellen,
    nämlich dann, wenn die Mutter wieder verheiratet ist, ihr
    Ehemann nicht adoptiert hat, und der Vater das gemeinsame
    Sorgerecht ausüben möchte.

Interessante Konstellation, sowas kann natürlich trotzdem funktionieren. Richtig schwierig wird es wohl, wenn der Ehemann wo anders eine Arbeit aufnimmt (oder womöglich als z.B. Beamter versetzt wird ohne sich dagegen „wehren“ zu können) und der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Zusatzfrage: ist eine Adoption überhaupt möglich, wenn der leibliche Vater das nicht will?

Cu Rene

Nein. Adoption ist nur möglich mit Zustimmung des Mannes, der als Vater laut Gesetz gilt.

Tim

Das nicht nur das Kind instrumentalisiert wird, sondern auch die von Dir beschriebenen Sachverhalte ins Feld geführt werden, ist wahrscheinlich. Nur eines bleibt : Ein einfaches, unbegründetes NEIN der Mutter wird künftig nicht mehr ausreichen, und da wird die Schwelle nun erheblich höher gelegt.

Das ist gut so.

Tim

Hallo,

Das ist gut so.

Das will ich absolut nicht bestreiten; sorry, falls das anders gewirkt haben sollte.

MFG Cleaner

Hallo

Ich finde, dass dieses gemeinsame Sorgerecht an ein Minimum an Einsatz und Kooperation geknüpft werden sollte. - Natürlich nicht von vornherein, aber es sollte einen ziemlich klaren Katalog geben, was von einem mindestens erwartet wird, der das Sorgerecht ausübt. Dazu müsste auch gehören, dass man sich ernsthaft und ständig darum bemüht, mit dem anderen Elternteil Erziehungsfragen abzusprechen und sich daran zu halten.

Wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, müsste das Sorgerecht dann auch wieder abgesprochen werden können. - Das kann es auch jetzt, aber kein Mensch weiß konkret, was genau die Erwartungen an die Eltern sind. Da kann sich der Betroffene vom Richter überraschen lassen, und vorher viel Geld beim RA loswerden. Wahrscheinlich ist es auch von Richter zu Richter völlig unterschiedlich.

Viele Grüße