Church of Satan

Ich will keine diskusionen darüber und kein:Buhh du Satanist!

ich will nur wissen:
Ist sie in deutschland verboten?
wenn ja warum?

kann man beitretten?

Wo bekomm ich Informationen (außer Wikipedia da war ich schon) am besten auf deutsch

Weiterlesen

ich will nur wissen:
Ist sie in deutschland verboten?

Nicht dass ich wüsste.

wenn ja warum?

Nun ja, Scientology ist auch (noch) nicht verboten.

Wo bekomm ich Informationen (außer Wikipedia da war ich schon)

Und wenn du da weitergelesen hättest bei den Weblinks:

am besten auf deutsch

kann man beitretten?

Ja: http://www.baphoed.de/pageID_4768818.html

Die Inhalte kommen mir sehr bekannt vor, wobei ich dir auch diese Alternativen andienen kann:

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskordianismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Principia_Discordia

http://de.wikipedia.org/wiki/Brights
http://brights-deutschland.de
http://brightsblog.wordpress.com

http://religionsfreie-zone.de
http://ibka.org
http://www.giordano-bruno-stiftung.de

Gruß

Stefan

offTopic
Hallo Stefan,

Die Inhalte kommen mir sehr bekannt vor, wobei ich dir auch
diese Alternativen andienen kann:

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskordianismus

Es gibt doch nichts, was es nicht gibt :wink:
Aber der Kalender der Diskordianer ist wirklich schön, habe gleich mal nachgesehen, heute ist Boomtime, the 23rd day of Bureaucracy in the YOLD 3174. Ich glaube, ich werde Diskordianer, weil ich da gleich ein „echter und autorisierter Diskordianischer Papst“ bin. Jetzt verstehe ich endlich, was mit „Wir sind Papst“ wirklich gemeint war :wink:

Viele Grüße
Marvin

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Hallo,

ich will nur wissen:
Ist sie in deutschland verboten?
wenn ja warum?

warum sollte sie denn verboten sein? Das deutsche Grundgesetz garantiert die Religionsfreiheit:

Art. 4 Abs. 1:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
… und 2:
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Diese Religionsfreiheit ist nicht nur eine individuelle (jeder kann glauben oder nicht glauben, was er will) sondern auch eine kollektive Religionsfreiheit - d.h. Menschen gleichen Glaubens können sich zu Gemeinschaften zusammenschließen, um ihre Religion gemeinsam auszuüben. Die Frage, ob solche Gemeinschaften des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben (‚staatlich anerkannt‘ sind), hat damit übrigens überhaupt nichts zu tun.

In Deutschland findet das Grundrecht auf Religionsfreiheit seine Schranken nur durch die Grundrechte Dritter, wobei eine Minderheitsposition den Standpunkt vertritt, dass dieses Grundrecht allgemein nur im Rahmen der Gesetze ausgeübt werden darf. Dies ist übrigens auch die Rechtsposition der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Ein Verbot einer Religionsgemeinschaft ist mithin nach deutschem und europäischem Recht nicht möglich. Man sollte bei Deinem Alter eigentlich erwarten können, dass man Dir das in Schule beigebracht hat.

Eine Organisation kann in Deutschland nur verboten werden, wenn
deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder […] sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten (Art. 9 Abs. 2 GG).

Darüber hinaus wäre ggf. noch eine Strafverfolgung von Einzelpersonen möglich wegen des Tatbestandes der Bildung oder der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) oder einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB). Um dies hier auf den ersten Tatbestand (der der ‚leichtere‘ ist) zu beschränken - dies bedeutet, dass der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet sein muss, Straftaten zu begehen, wobei dieser Zweck bzw. diese Tätigkeit der Vereinigung von nicht nur untergeordneter Bedeutung sein muss.

Da die Church of Satan - soweit bekannt - keine Straftaten wie z.B. das Opfern von Jungfrauen propagiert, gibt es absolut keinen Grund, sie in Deutschland zu verbieten. Hier darf sich jeder so lächerlich machen, wie er will.

Freundliche Grüße,
Ralf

P.S.: Gehört es zu Deinen satanischen Grundsätzen, auf ein Mindestmaß von Höflichkeit zu verzichten - wie z.B. einen einleitenden und abschließenden Gruß?

ich will nur wissen:
Ist sie in deutschland verboten?
wenn ja warum?

warum sollte sie denn verboten sein? Das deutsche Grundgesetz
garantiert die Religionsfreiheit:

Art. 4 Abs. 1:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die
Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses
sind unverletzlich.

… und 2:
Die ungestörte Religionsausübung wird
gewährleistet.

Hey Ralf, du koanst ja nix dafür, aba sakarafix bei dem thema kummts ma imma hoch wenn oana mit dene abstrakten weisheiten daherkimmt. Freilich garantiert das Grundgesetz die religionsfreiheit, aba koana garantiert da, daß de herren vom Verfassungsgericht diesen entsprechenden paragraphen a auf des anwenden, was man als Bürger oder Betroffener für Religion hält. Davon kannt i grad gnua berichten, schaug bloß amoi des o
http://www.cannabislegal.de/medien/artikel/arg/soell…

Wenn ma dene sagt, daß da eigenanbau und da eigenkonsum vom Marihuana fürd Rastafari a sakrale Handlung is, dann kemma de daher mit am bleadsinn von „abstrakter Fremdgefährdung“, de finden doch oiwei wos. Loaß amoi de Satanistenkirch ind Schlagzeilen kemma oder a bissl erstarken, dann wern glei de ersten Rufe nach Verbot aufkemma, irgend a Grund wie „abstrakte Sittenwidrigkeit“ oder sowas laßt se dann schon findn, so dass da Grundsatz auf Religionsfreiheit net eigschränkt werdn muaß, aba dass er halt auf den Fall net zuatrifft oder wias gsoag ham, es sei bei de Rituale von de Rastafari halt kein Raum für die Anwendung des Grundrechts der freien Religionsausübung. Na sauba sog i, doa fühl i mi auf jedn Fall sauba verarscht.

Sowas lernt ma freile net mit 15 in da Schui, aba mit fuffzge kunnt ma des a wissn.

Nix für unguat, aba du hoaßd den andern ja ah ganz sche „belehrt“.

In diesem Sinne da Hans, und i wünsch da nu an scheena Doag

Moin Sech det mol op Platt damit i di verstoh

Moin
Susanne

Hallo Hans,
den Söllner Hans und seine Lieder mag ich durchaus. Aber in religiöser Hinsicht würde ich persönlich ihn (auf die Gefahr hin, ihm Unrecht zu tun) eher unter Larifari als unter Rastafari ablegen. Irgendwie nehme ich ihm schlicht nicht ab, dass er z.B. an die Göttlichkeit Haile Selassies glaubt. Falls doch, wäre er als abschreckendes Beispiel ein recht schlagkräftiges Argument gegen die Freigabe von Cannabis und ihm selbst anzuraten, etwas weniger von dem Kraut zu rauchen.

Die Schweizer haben ja einen ähnlichen Spass mit der ‚Kirche der heiligen Pilze der Schweiz‘, der man das gewinnträchtige Geschäft (den kaum verschleierten Handel mit halluzinogenen Pilzen) verdorben hat. Pfiffige Geschäftsidee (so hätte der selige Möllemann gesagt) - aber vielleicht hätte man die doch besser vorher durch einen Juristen abprüfen lassen sollen.

Meine Meinung, ohne die Fälle nun genauer zu prüfen - wer da nicht den Verdacht hat, dass da versucht wird, die Religionsfreiheit zum Unterlaufen des Betäubungsmittelgesetzes zu missbrauchen, der muss schon reichlich naiv sein.

Meine Empfehlung an die deutschen Rastafaris: organisiert halt Pilgerreisen nach Holland. Oder, um einen Ende der '60er oft gehörten Spruch aufzunehmen: geht doch 'rüber, wenn euch was nicht passt. Ins gelobte Land, nach Äthiopien … Im Unterschied zu den meisten Jamaikanern dürfte es für euch doch kein Problem sein, ein Flugticket nach Addis Abeba zu kaufen.

Zum Trost: schaut euch die christliche Kirche an - die ist erst durch ihre Märtyrer groß geworden. Aber Hans Söllner - irgendwie kommt der als Märtyrer und Blutzeuge seines Glaubens nicht so recht rüber. Jedenfalls nicht bei mir.

Freundliche Grüße,
Ralf

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HAllo

Wo bekomm ich Informationen (außer Wikipedia da war ich schon)
am besten auf deutsch

was hast du gegen Wiki, bist du dort auch schon allen Querverweisen gefolgt, ich find die Seiten recht aufschlussreich, wenn man sich drauf einlassen will.
BEsorg dir die Satanische Bibel, die kannst du ganz normal in jedem Buchladen bekommen, auch wenn nicht jeder die Vorrätig hat, notfalls über amazon (ISBN findest du bei Wiki).
Na und dann brauchst du noch Kontakt zu einer Grotte.
Sei dabei vorsichtig und schau dir die LEute genau an, halten die sich selber an die Grundsätze oder legen sie die nach Gutdünken aus. Insbesondere auf Hochmut und Eitelkeit solltest du achten, so ein gewisses Allmachtsgefühl was sich bei manchen Anhängern einstellen kann, aber es eigentlich nicht dürfte: http://de.wikipedia.org/wiki/Church_of_Satan#Die_neu…

Sei also kritisch in allem was dir gesagt wird und dir begegnet. Tue nichts, was du nicht tun willst.

Das ist nichts um nur mal Eltern oder Mitschüler zu schocken, sondern es wird dich und dein Leben verändern.
Nebenbei ist es evtl noch sinnvoll sich über rituelle Magie schlau zu machen, da gibts viele Parallelen. Schau mal nach dem Stichwort „Golden Dawn“, dort ist Aleister Crowley einst rausgeflogen und hat vieles abgekupfert für sein Thelema und OTO. Und davon wieder hat LaVey einiges abgekupfert.
Und leider hat er sich auch an Wicca bedient…
Es gibt nettere Arten sich mit Magie zu beschäftigen.
Also sei einfach vorsichtig
Gruß Susanne

den Söllner Hans und seine Lieder mag ich durchaus. Aber in
religiöser Hinsicht würde ich persönlich ihn (auf die Gefahr
hin, ihm Unrecht zu tun) eher unter Larifari als unter
Rastafari ablegen. Irgendwie nehme ich ihm schlicht nicht ab,
dass er z.B. an die Göttlichkeit Haile Selassies glaubt.

Servas Ralf, do hoast freili ganz recht, aba du werst zugebm, daß des BVG beim Grunsatzurteil de wahre gesinnung vom Söllner Hans zum Kaiser vo Äthiopien bei der wahrnehmung seiner Rechte zur freien Religionsausübung rein gar nixn zum interessiern hat.
So an glaubensstest gibts ja bei am katholiken oder bei irgendam andern vorm BVG a ned, des wär ja vollkommen undenkbar. Es geahd um de religiösen Praktiken von einer Kirche un sonst um gar nixn.

Meine Meinung, ohne die Fälle nun genauer zu prüfen - wer da
nicht den Verdacht hat, dass da versucht wird, die
Religionsfreiheit zum Unterlaufen des Betäubungsmittelgesetzes
zu missbrauchen, der muss schon reichlich naiv sein.

Du bestätigst doch damit eigentlich genau des, was i gmoant hoab. Schea und guat, daß der Artikel zur freien Religionsausübung im Grundgsetz drinsteht, aba des allein sagt gar nixn, weils drauf ankommt, wem zuagstanden werd, daß der Artikel überhaupt auf seine religiösen Praktiken angewandt wird.

Rechtlich doch vollkommen wuaschd, ob der Söllner Hans a echta Rastafari is oder a damischer Larifari, des BVG hat in dem Urteil den Anbau und Konsum von Substanzen zu religiösen Zwecken verboten, die durchs Betäubungsmittelgesetz untersagt san, un zwar für de foischn und für de echten Rastafari genauso.
Dei Unterstellung in alle ehren, aber de konsequenz von der entscheidung vom BVG is halt de, dass für an rastafari a gesetz wia des Betäubungsmittelgesetz den GG-Artikel gstochn hoat, a wenn des formal natürlich anders begründet worn is.

Und ganz des gleiche is a für de Satanistenkirch möglich, da bringt de abstrakte Religionsfreiheit im GG recht wenig, auf de du di so berufen host. Wenn da Gsetzgeber bestimmte Praktiken von dene verbieten wui, dann schützt der Artikel 4 vom GG im Endeffekt koa bissl davor, außer daß da Gsetzgeber seine Gsetze halt GG-konform formuliern muaß. A reine Formalie sonst nixn.

Meine Empfehlung an die deutschen Rastafaris: organisiert halt
Pilgerreisen nach Holland. Oder, um einen Ende der '60er oft
gehörten Spruch aufzunehmen: geht doch 'rüber, wenn euch was
nicht passt. Ins gelobte Land, nach Äthiopien …

Jetz kimmst aba echt in Schmarrn nei oda.

I sag ja zu eich a ned, geahds nach Rußland oda nach China, wenn eich as Betäubungsmittelgesetz wichtiger is wie de freie Religionsausübung.

I bin in meiner Jugend scho oft gnug ind DDR geschickt worn, doa kannt i jetzt mit Äthiopien no richtig froh sei, do gfoits ma wenigstens. Trotzdem kämpf i liabe in dem Land für meine Rechte, in dem ich aufgwachsen bin. De italienischen Rastas zum Beispui hams ja ah gschafft, ihre Rechte durchzusetzen. So absurd war de Klage doamois oiso ned zumals a ned einstimmig abglehnt woan is.

An scheena Abend no wünsch i da
Hans

ot

Schau mal nach
dem Stichwort „Golden Dawn“, dort ist Aleister Crowley einst
rausgeflogen und hat vieles abgekupfert für sein Thelema und
OTO.

schöne tipps. zwangsläufig endet dies verwirrt im eso-brett, wo über grundlegendes wie „theosophie“ nicht mal im ansatz diskutiert werden darf, wegen der AGB oder sonstiger ausrede.

für interessierte laien solltest du deine andeutungen vielleicht mit weiterführenden & nachprüfbaren hinweisen ergänzen; dafür ist dies ja ein „experten“-forum, mit einigen ausnahmen.

e.c.

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schöne tipps. zwangsläufig endet dies verwirrt im eso-brett,
wo über grundlegendes wie „theosophie“ nicht mal im ansatz
diskutiert werden darf, wegen der AGB oder sonstiger ausrede.

Sorry aber dafür brauchts keine Theosophie. Nicht jede esoterische Richtung hat sich von dort gespeist.
Du magst Belege, wie wäre es mit einem Streit über die Platzierung der Theosophie zu Okkultismus im Wikiportal http://de.wikipedia.org/wiki/Portal_Diskussion:Esote…

Das einzige was aus dem Esobrett wie offenbar jedem anderen Brett hier rausfliegt sind rechtes Gedankengut und andere von Verfassungsschutz beobachtete Organisationen, wie zB. Scientologische Ideen.
Und solang sich unser Jung-Satanist zugleich an Recht und Ordnung hält (also StGB und Co), spricht nichts dagegen, wenn er im Esobrett nachfragt oder hier, wenn ihm das lieber ist.
Aber er muss sich nicht wundern, wenn bestimmte Fragen dann auch mal rausfliegen. Dies geschieht aber im allgemeinen auch mit einer Erklärung warum.
Gruß Susanne

Hallo Hans,
Du hast natürlich völlig recht - es hat das Gericht nicht zu interessieren, ob der Herr Söllner nun ein streng rechtgläubiger Rastafari ist. Es hat zunächst lediglich zu prüfen, ob Kiffen im Kontext ‚Rastafari‘ eine religiöse Handlung ist, also das Recht auf freie Religionsausübung grundsätzlich betroffen ist.

Mich hätte das Urteil und die Begründung interessiert, doch leider ist beides nicht mehr online und 2,50€ wollte ich jetzt nicht für den Archivzugriff ausgeben. Jedenfalls - nach dem, was ich recherchieren konnte - hat das Gericht wohl tatsächlich hier die Frage der Religionsfreiheit berührt gesehen.

In einem solchen Fall muss eine Rechtsgüterabwägung stattfinden, wobei natürlich der Verfassungsrang des Rechts auf freie Religionsausübung eine kritische Rolle spielt. Eine Einschränkung ist grundsätzlich nur aufgrund eines anderen durch das Grundgesetz geschützten Rechtsgutes möglich. In der Regel ist dies bei Einschränkung der freien Religionsausübung Art. 2 Abs. 1 - wenn z.B. Kindern von ihren Eltern aus religiösen Gründen eine medizinische Behandlung verweigert wird oder sie nicht in die Schule geschickt werden (Verletzung der Rechte anderer).

Nun ist der Fall hier natürlich deutlich anders gelagert - nicht nur, weil Herr Söllner nicht vorhat, die Rechte anderer zu verletzen. Herr Söllner fühlt sich durch die Gesetzeslage (i.e. das Betäubungsmittelgesetz) in der freien Ausübung seiner Religion gehindert und er fordert daher eine Ausnahmegenehmigung zum Anbau von (Medizinal-)Hanf. Wie gesagt, kenne ich die Urteilsbegründung des BGH nicht und es ist auch nicht meine Sache oder Sache dieses Bretts, Urteile des BGH zu verteidigen oder Urteilsschelte zu üben. Als Faktum kann man aber wohl doch festhalten, dass das Betäubungsmittelgesetz nicht den Zweck hatte und hat, Rastafari zu diskriminieren und dass für Ausnahmegenehmigungen - also eine explizite rechtliche Ungleichbehandlung von Bürgern - gewichtige Gründe vorliegen müssen, z.B. (insbesondere beim Betäubungsmittelgesetz) medizinische Indikationen. Sicher ist die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit ein sehr gewichtiger Grund, aber es wäre - zumindest für mich - auch schwer nachvollziehbar, dass ein Hans Söllner mit staatlichem Segen Hanf anbauen und konsumieren darf, weil er bekennender Rastafari ist, während ein Götz Widmann als bekennender Spasskiffer dafür ggf. in den Knast müsste. Irgendwie wäre das auch ein unfairer Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Religionen bei der Missionierung :wink:.

Ich vermute, dass das Gericht im Rahmen der Rechtsgüterabwägung darauf verwiesen hat, dass Besitz von ‚Kleinmengen‘ (nach Bundesland unterschiedlich, in Schleswig-Holstein immerhin bis zu 30g) von Haschisch idR straffrei ist und dies eine persönliche Ausübung der Rastafari-Religion ermöglicht, ohne dass dazu das Instrument einer gesetzlichen Ausnahmeregelung bemüht werden muss. Befriedigend ist dies für Herrn Söllner sicher nicht, der nach wie vor auf illegale Methoden der Beschaffung angewiesen ist und der in Bayern überdies das Problem hat, dass dort bei Besitz von Kleinmengen (bis 6g) auf eine Strafverfolgung lediglich verzichtet werden kann , nicht muss. Ob man das noch als ‚freie Religionsübung‘ im Sinne des Grundgesetzes bezeichnen darf, darüber kann man sicherlich streiten - vielleicht aber besser im Rechtsbrett als hier.

Um nun aber auf die Ausgangsfrage zurückzukommen - dies bedeutet ja nicht, die Religion der Rastafari sei in Deutschland verboten. Ein Verbot von Religionen und/oder religiösen Gemeinschaften gibt es in Deutschland nicht; das widerspräche nicht nur der Religionsfreiheit, sondern auch der Vereinigungsfreiheit. Es gibt allenfalls ein Verbot von verfassungsfeindlichen Organisationen. Das kann ggf. auch auf religiöse Gemeinschaften zutreffen. Wenn man - wie von etlichen Politikern derzeit gefordert - die Scientology-Kirche in Deutschland verbieten wird, dann nicht als religiöse Gemeinschaft, sondern als verfassungsfeindliche Organisation. Dazu muss man allerdings diese Verfassungsfeindlichkeit erst einmal nachweisen - und das scheint ja nicht einmal bei der NPD zu gelingen …

Freundliche Grüße,
Ralf

P.S.: Für die despektierlichen Äußerungen möchte ich mich entschuldigen. Auch ich bin nicht frei von religiösen Vorurteilen - meine Religion sieht den Konsum von Rauschdrogen als etwas Unheilsames an. Zudem habe ich persönlich leidvolle Erfahrungen mit dem Thema Drogen.

Das einzige was aus dem Esobrett wie offenbar jedem anderen
Brett hier rausfliegt sind rechtes Gedankengut und andere von
Verfassungsschutz beobachtete Organisationen, wie zB.
Scientologische Ideen.

in „offenbar jedem anderen Brett“ ist allerdings der unterschied zwischen „propaganda“ und „diskussion“ bekannt.

allerdings glaube ich kaum, daß eine diskussion über anthro-& theosophie hier etwas verloren hat. aber wo dann?

e.c.

Fragen zum Thema…
Anhand des Wiki-Artikels stelle ich mir die Frage:

Grundsatz 6: Satan bedeutet Verantwortung für die Verantwortungsvollen anstatt Fürsorge für psychische Vampire!

Regel 1: Gib deine Meinung oder Ratschläge nicht preis, außer du wurdest gefragt.

Ist „Verantwortung tragen“ nicht ein direkter Widerspruch zum Nichtpreisgeben der eigenen Meinung?

Sobald mehr als 3 Leute auf einem Haufen sind, wird doch nur dadurch, dass man seine eigene Meinung mitteilt auch (oder eher insbesondere) dann, wenn man nicht gefragt wird, doch der einzige Weg, nicht untergebuttert zu werden.
Und wie kann man Verantwortung tragen, wenn man nicht mal sagt, was man denkt?
Wie verantwortlich ist es, wenn man weiß, wie es besser geht (oder wie man Menschenleben schützen kann), dies nicht mitzuteilen, nur mit der Begründung „Mich hat keiner gefragt“?

Dann noch das Paradigma „Tod den Schwachen, Reichtum den Starken!“: ist das in der Praxis gleichbedeutend mit „Radfahren“ (oben buckeln, unten treten)?

Gruß,
Michael
… der sich mit der Materie wirklich nicht gut auskennt :confused: