Copyright für wissenschaftliche Publikationen

Guten Tag,

wenn jemand ein paper oder eine Präsentation als wissenchaftliches proceeding veröffentlicht und auf der letzten Seite kurz schreiben will, dass der Inhalt das geistiges Eingentum des Autors ist, was wäre ein angemesener, korrekter, kurzer Text? Gibt es da einen Standardtext? Am besten in English, aber nur wenn möglich.
Folgender Vorschlag: „Please concider, that this report is the intellectual property of the authors.
Using it or it‘s parts for further reports, presentations or publications in any form requires a reference to this work. Usage in commercial context must be specifically authorised by the author.“

Dankeschön schonmal

Entweder stimmt das gar nicht oder es stimmt auch ohne einen entsprechenden Satz. Also lass derartigen Unsinn ganz einfach weg.

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Hallo,

Wenn die Publikation eine gewisse Schöpfungstiefe besitzt, ist sie ohnehin vom Urheberrecht geschützt - ob man es nun explizit drauf schreibt oder nicht.

Und wer ein solches Werk widerrechtlich benutzt, gegen das Urheberrecht verstößt, wird sich auch von solch einem Spruch nicht sonderlich abhalten lassen.

Grüße
Pierre

Dieser Satz muss nicht die Funktion einer rechtlichen Absicherung erfüllen. Er stellt bloß einen höflichen Hinweis auf ohnehin geltende Regeln dar. Nur damit sie nicht vergessen werden.

Das Problem ist allerdings, daß es vielleicht den Leser verwirrt, weil der Hinweis unberechtigt ist. Ideen, Fakten und durch Forschung erworbenes Wissen sind nämlich gerade keine „kreativen Schöpfungen“.

Bei „uns“ (in der Mathematik) ist nicht mal neue Notation vom Urheberrecht abgedeckt (wohl aber u.U. vom Patentrecht). Das ist schon der schöpferischste Akt, den ich mir in der Wissenschaft vorstellen kann.

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Da hast Du unter Umständen Recht. Aber die Publikation, die man veröffentlicht, kann, wenn sie die schwammigen Anforderungen an Individualität und Kreativität erfüllen, dem Urheberrecht unterliegen.

Solltest Du also morgen die „Weltformel“ entdecken, wäre wohl die Formel selbst nicht urheberrechtlich geschützt. Selbst die Tabellen zur Ermittlung der Formel wären Gemeingut. Jeder darf sie verwenden und uneingeschränkt nutzen. Aber Deine Aufsätze für Doktorarbeit, Fachpublikationen und Reden könnten vom Urheberecht geschützt sein.

Grüße
Pierre

Nein. Einen sehr unhöflichen. Er unterstellt nämlich den Hörern, dass sie keine Ahnung haben. Niemand vergisst diese Regeln, das ist schlicht Unsinn. im Zweifel kümmert er sich nicht darum. Und daran ändert der Satz exakt gar nichts.

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