Eine Frage…Wenn ich aus dem Ausland komme, reicht mir ganz normal Schnelltest der was ich beim DM gekauft habe?
Servus,
was Du bei dm gekauft hast, liefert ggf. lediglich einen Hinweis darauf, dass Du Dich testen lassen solltest. Dafür sind die Teile da.
Wenn Du aus dem Ausland kommst, brauchst Du einen PCR-Test, der von einem dazu befähigten Dritten vorgenommen worden ist. Wenn Du fliegst, muss dieser einschließlich Ergebnis vor dem Start durchgeführt worden sein.
Einzelheiten zu den Anforderungen, wie vom RKI veröffentlicht und von Dir leichtsinnigerweise nicht gelesen, obwohl sehr leicht zugänglich:
Anforderungen an die Tests:
Als Testnachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein.
Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP1, TMA2) zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2, die auf einem geeigneten Probenmaterial der oberen oder unteren Atemwege sowie Speichel oder Rachenspülwasser basieren, werden derzeit grundsätzlich aus allen Staaten der Europäischen Union sowie aus unten genannten Staaten akzeptiert.
1LAMP: loop-mediated isothermal amplification, 2TMA: transcription-mediated amplification
Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Teste, die eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen (WHO: Antigen-detection in the diagnosis of SARS-CoV-2 infection using rapid immunoassays. Interim guidance, 11 September 2020).
Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, müssen die Testungen von einem Dritten vorgenommen oder (auch per Videoübertragung) überwacht worden sein, der nach dem Recht des Staates, in dem der Test vorgenommen wurde, dazu autorisiert ist, solche Testungen vorzunehmen oder zu überwachen. Der Dritte muss ebenfalls die Identität der getesteten Person mittels eines amtlichen Lichtbildausweises überprüfen und bestätigen. Auf dem Zeugnis/Testergebnis ist das Datum der Testung zu vermerken sowie die Art des Tests, der verwendet wurde.
Übrigens: Wenn Du unter Bedingungen reist, die es erlauben, dass Du erst bei Rückkehr in Deutschland getestet wirst, genügt es, bei dieser Rückkehr ein bissele die Augen aufzumachen - Du kannst Dich ungefähr alle 70 Meter für lau testen lassen.
Schöne Grüße
MM
Es genügt doch auch ein Antigentest, oder?
Es werden anerkannt PCR-Tests und Antigenschnelltests bei Einreise aus einem Riskikogebiet.
Selber gekaufte und gemachte Tests sind nicht anerkannt, der Test muss von einem autorisierten Dritten vorgenommen werden:
" Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik ( PCR , LAMP , TMA ) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anerkannt.
Antikörper- Tests werden nicht anerkannt.
Antigen-Schnelltests werden anerkannt, wenn sie die von der WHOempfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Hierzu zählen Teste, die verglichen mit PCR-Tests, eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität erreichen. Die Leistungsparameter von Antigen-Schnelltests werden stets in Bezug zu den Leistungsparametern einer PCR gesetzt und variieren von Hersteller zu Hersteller (siehe Packungsbeilage zum Antigen-Schnelltest).
Die Testungen müssen von einem Dritten vorgenommen oder (auch per Videoübertragung) überwacht worden sein, der nach dem Recht des Staates, in dem der Test vorgenommen wurde, dazu autorisiert ist, solche Testungen vorzunehmen oder zu überwachen. Der Dritte muss ebenfalls die Identität der getesteten Person mittels eines amtlichen Lichtbildausweises überprüfen und bestätigen. Auf dem Zeugnis/Testergebnis ist das Datum der Testung zu vermerken sowie die Art des Tests, der verwendet wurde.
Der Testnachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein."
Digitale Einreiseanmeldung nicht vergessen: