Moin,
im Zuge der politischen Hilfen für die Wirtschaft wurde auch massiv am §240 BGB rumgeschraubt.
Ich befürchte, dass diese Neuregelung zwar gutgemeint, aber nicht gut gemacht wurde. Und die Folgen für die Dauerschuldverhältnisse sind nicht abzusehen. Ist es doch mit dieser Erweiterung möglich, sowohl Mietzahlungen als auch Strom, Wasser oder Darlehensraten mit Verweis auf Corona und einer eidesstattlichen Versicherung erst einmal einzustellen.
Klar, die Arbeitnehmer, Mieter und Konsumenten sollen entlastet werden, aber dahinter verbirgt sich ein ganzer Rattenschwanz an Problemen.
Sehe ich gerade zu schwarz (als Buchhalter muss man immer das Schlimmste annehmen ) oder ist diese Änderung eines der fundamentalsten Paragraphen des BGB noch nicht ins Bewusstsein der Bürger gesickert? Zugegeben, solch trockener Kram mit Paragraphen und so ist nicht jedermanns Sache, aber ein bisschen mehr Interesse, auch in den Medien, fände ich schon schön.
@C_Punkt, was sagst du dazu? Spielt ihr schon Worstcase-Szenarien durch?
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